Falschberatung bei Versicherung

Hallo,
wer hat Erfahrungen mit Falschbearung bei Versicherungen gemacht. Hier geht es darum, dass die Beraterin bei den Gesundheitsfragen zu den Antworten der Kundin gemeint hat, das die angegebenen Krankheiten für die Berufsunfähigkeitsversicheung nicht relevant seien und hat entsprechende Fragen mit „Nein“ gekennzeichnet. Nun, ist der Leistungsfall eingetreten und die Gesellschaft beruft sich nun auf falsche Angaben und hat gekündigt.
Wer hat schon Erfolg gehabt, bei „Anzeige gegen den Vermittler, wegen Falschberatung“? Wer kennt Gerichtsurteile?
Antworten bitte direkt an meine Emailadresse [email protected]

Vielen Dank,
Willi Eckhardt

HI
Das würde mich allerdings auch interessieren, daher wäre ich für Antworten hier im Forum auch dankbar.

Grüße
Novalee

Hallo,
frage mich gerade, habt ihr den Antrag mit den Gesundheitsfragen unterschrieben ? Also habt ihr das doch bestätigt was da stand ?
Gruß Anno

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Hallo Willi,
es ist schon wie Anno schrieb, wenn ihr den Antrag unterzeichnet habt und dort das Kreuz auf NEIN war, werdet ihr schlechte Karten haben. Mit der Unterschrift bestätigt ihr die Angaben in dem Antzrag und damit basta.

Wenn bei diesem Gespräch nur der Kunde und Vertreter anwesend waren, kann man nichts machen. Ein Versuch wäre die Versicherung durch einen Anwalt (den ich auf jedenfall aufsuchen würde) unter Duck zu setzen, das Sie sich auf einen Vergleich einläßt. Meist wollen die Versicherer sich einen schlechten Ruf ersparen und sind entgegenkommend.

War bei dem Gespräch ein Zeuge bei, dann habt ihr schon bessere Karten. Aber bitte laßt das einen Anwalt machen!!

Schaut mal nach unter http://www.bundderversicherten.de

Ein hinzuziehen eines anwaltlichen Beraters sehe ich in diesem fall als zwingend forderlich. Er wird mit Sicherheit den Schlichter anrufen müssen, um ein Ergebnis zu erziehlen.

Referenzurteile helfen hier wenig, da diese meist individuell und subjektiv durch den Richter genannt werden.

Leider kann ich keine bessere nachricht geben.

Viel Erfolg und viele Grüße

Martin

Hallo,
hierzu sind einige eckpunkte zu beachten. z.b. ob die antragssetllerin gemeinsam mit der beraterin zum nachteil des versicherers; also wissend um einen entsprechenden eigenen vorteil (gilt für beide) gehandelt hat.

Oder ob es sich tatsächlich um einen beratungsfehler gehnadelt hat.
hier kommt es sehr auf einzelheiten an.

in der tat gab es ein sehr interessantes (und recht aktueles) urteil aus dem bereich der buz. hier wurde der vn (bzw. der antragsstellerin) recht gegeben leider hab ich dieses nicht im kopf. wurde ungefähr im zeitraum 2002 bis 9/2003 veröffentlicht.

GIBT ES ZU DEN LV´S NICH AUCH EINEN OMBUDSMANN ??
dieser wäre sicher auch eine gute stelle, um den sachverhalt zu klären.

ansonsten gebe ich den „kollegen“ recht. durch einen im vers.recht etablierten anwalt wird man hier weiterkommen.

cu j

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Hallo

Danke für die hier gegebenen Antworten
Ich bin zwar nicht selbst betroffen, aber ein Bekannte und jedesmal wenn ich was von patzern mit Versicherungen höre, bekomme ich die Krise, weil ich da selbst gerade dabei bin mich zu informieren und die Angst über den Tisch gezogen zu werden ist doch sehr groß, daher sammle ich alle Informationen die ich bekommen kann, um mich für solche Notfälle zu rüsten.

Viele Grüße
Novalee

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Hallo

Ich selbst bin im Versicherungsaussendienst und wurde direkt am Anfang darauf hingewiesen, dass ich bei einer Falschberatung selbst haften muss. Hierfür habe ich extra eine Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen, welche für solche Schäden aufkommt.

Zu Deinem Problem:
Ich würde mich direkt mit der Gesellschaft auseinandersetzen und das ganze direkt mit denen klären. Die müssen ebenfalls interesse daran haben diesen Aussendienstler vom Bein zu bekommen. Das Problem besteht nämlich darin, dass Du im Schadensfall keinen Anspruch auf die BU hast da der Antrag nicht richtig ausgefüllt wurde. Schuld hieran ist offensichtlich der Aussendienstler, somit muss die Gesellschaft meiner Meinung nach den Vertrag aufheben bzw. Umschreiben.

Bei Fragen - schreib mir ne Mail und ich frage mal nach, wie das bei uns gehandhabt würde.

Gruß Thomas

Hallo Willi,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass viele Menschen dazu neigen bei den Gesundheitsfragen nicht alle Fragen richtig zu beantworten, weil sie nicht wissen wie wichtig das für sie sein kann und vor allem weil sie nicht richtig gefragt werden. Erst nach vernünftiger Aufklärung durch einen seriösen Vermittler, der nicht nur auf die Abschlußprovision aus ist, denken diese Kunden nochmals genau nach und erinnern sich dann doch noch an das eine oder andere Wehwehchen. Die Gesundheitsfragen sollten Wort für Wort langsam und verständlich vorgelesen werden, damit der Befragte sie auch versteht. Wenn ein Kunde nicht mehr genau weiß, welche Krankheiten er hatte, sollte er sich darüber bei seinem Hausarzt erkundigen, um korrekte Angaben machen zu können.
Ein Zuschlag oder eine Ablehnung sind immer noch besser als umsonst bezahlte Beiträge, weil der Versicherer sich aus der Leistung rausredet.

Aus Haftungsgründen bin ich(Versicherungsmakler) dazu übergegangen, den Kunden die Gesundheitsfragen selber ausfüllen zu lassen, wobei ich extra darauf hinweise, dass auch nicht das kleinste Wehwehchen vergessen werden sollte, damit es im Schadenfall keine Probleme gibt.

Die Frage bei dem vorliegenden Fall ist, ob es sich tatsächlich um Falschberatung gehandelt hat, das trifft natürlich zu, wenn der Vermittler des Vertrages das mit den nicht relevanten Fragen gesagt hat. Was zu beweisen wäre. Eventuell hat ja auch die befragte Person irgendeine Erkrankung, ob absichtlich oder unabsichtlich, nicht angegeben. Wichtig ist auch, wer beim ausfüllen des Antrages alles anwesend war.

Natürlich gibt es schon einige Gerichtsurteile zu solchen Themen, doch diese sind sehr individuell.

Ich würde dazu raten einen in diesen Dingen versierten Berater zu befragen.
Ich kenne einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater, der eine Kanzlei in Nürnberg unterhält und in der BU-Sparte auch ziemlich viel Erfahrung mit Schadensfällen hat. Teilweise hilft schon ein Anruf von Herrn Lehnert in der Leistungsabteilung des Versicherers, weil er bei den meisten schon bekannt ist. Natürlich kann er auch nicht zaubern. Leider habe ich gerade seine Telefonnummer nicht parat. Einfach im Telefonbuch unter Rudi Lehnert in Nürnberg nachschauen. Für eine telefonische Voranfrage wird er sicherlich kein Geld verlangen, da es sich um einen sehr netten Menschen handelt.

Gruß
Ralf

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