angenommen ein Mandant wird von seinem Anwalt nicht, nicht ausreichend oder falsch beraten, die Vertretung im Verfahren ist nachlässig (Anwaltsaktivität häufig erst auf Drängen des Mandanten), eine wichtige Frist wird versäumt und im Verfahren passiert ein kapitaler Fehler (das bestätigt der Anwalt der Gegenpartei), in dessen Folge dem o. g. Beispielmandanten erheblicher finanzieller Schaden entsteht.
Was könnte/sollte der Geschädigte in diesem frei erfundenen Beispiel unternehmen, wenn eine gütliche Einigung seitens des Rechtsanwaltes kategorisch abgelehnt wird?
Was könnte/sollte der Geschädigte in diesem frei erfundenen
Beispiel unternehmen, wenn eine gütliche Einigung seitens des
Rechtsanwaltes kategorisch abgelehnt wird?
Er könnte sich u.a. an die Anwaltskammer wenden. Ausserdem sollte man bei Anwälten auch immer schauen auf welche(s) Fachgebiet(e) diese sich speziezialisiert haben.
Was könnte/sollte der Geschädigte in diesem frei erfundenen
Beispiel unternehmen, wenn eine gütliche Einigung seitens des
Rechtsanwaltes kategorisch abgelehnt wird?
Zu einem anderen Anwalt gehen, Sache prüfen lassen und Schadenersatzansprüche, notfalls gerichtlich, geltend machen lassen.
Zu einem anderen Anwalt gehen, Sache prüfen lassen und
Schadenersatzansprüche, notfalls gerichtlich, geltend machen
lassen.
Ich fürchte, „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Mir ist sowas selbst vor etwa 20 Jahren passiert und ich bin heute noch verbittert darüber. Falls sich in dieser Zeit nicht Grundlegendes geändert hat, würde ich es auch erstmal bei der Anwaltskammer versuchen und ansonsten den Fall möglichst detailliert im Internet in entsprechenden Foren dokumentieren…
Ich fürchte, „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Nettes Vorurteil. Wenn das jemals so gewesen sein sollte, sind die Zeiten bei der aktuellen Anwaltszahl längst vorbei.
würde ich es auch erstmal bei der
Anwaltskammer versuchen und ansonsten den Fall möglichst
detailliert im Internet in entsprechenden Foren
dokumentieren…
Na, dann soll er mal schön dokumentieren, da kriegt er bestimmt sein Geld ganz schnell…
Die Anwaltskammer hält sich aus so was auch schön raus, die sind für´s Standesrecht zuständig. Die Frage, ob sich ein Anwalt schadenersatzpflichtig gemacht hat, haben die nicht zu entscheiden und werden die auch nicht entscheiden. Dafür haben wir die ordentlichen Gericht. Und da der Anwalt (resp. dessen Haftpflichtversicherung) laut Sachverhalt freiwillig nichts zahlen, wird´s darauf wohl hinauslaufen.
Eine Anwaltskammer wurde mit diesem kiktiven Fall konfrontiert. Die macht in derartigen Fällen gar nichts und der Rechtsanwalt lehnt jegliche Verantwortung ab und besteht auf Zahlung seines Honorars.
Angenommen in diesem frei erfundenen Fall ginge es um einen Immobilienkauf im Rahmen einer Zwangsversteigerung nach Scheidung. Dieser Scheidungsanwalt nimmt (natürlich) für sich in Anspruch, auch auf diesem Gebiet kompetent zu sein. Wie könnten juristische Laien also ahnen, dass dem nicht so ist?
Hinzuzufügen ist vielleicht noch, dass freiberufliche Anwälte öffentliche Kampagnen gegen ihre Person nicht auf die leichte Schulter nehmen (können), weil daraus existenzbedrohende Situationen entstehen können. Wer einen Anwalt wegen einer ausdrücklich bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Forderung an den Pranger stellt, der darf sich nicht wundern, wenn er mit einstweiligen Verfügungen, Schadensersatzklagen und Strafanzeigen nur so zugeschissen wird.
Ich fürchte, „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Nettes Vorurteil. Wenn das jemals so gewesen sein sollte, sind
die Zeiten bei der aktuellen Anwaltszahl längst vorbei.
Ich wünsche für diesen Beispielfall, dass Du Recht hast.
Na, dann soll er mal schön dokumentieren, da kriegt er
bestimmt sein Geld ganz schnell…
Ich schätze es für diesen erfundenen Fall auch so ein, dass es vor Gericht enden wird - der Anwalt hat schließlich gütliche Einigung außergerichtlich in Bausch und Bogen abgelehnt.
Wie würde der Geschädigte in einem solchen Fall den passenden Anwalt am besten finden - gibt es Anwälte, die sowas auf Provisionsbasis machen?
Mein frei-erfundener Beispiel-Anwalt lebt und arbeitet in einer Kleinstadt. Eine Verurteilung zum Schadenersatz durch ein Gericht dürfte ebenso unwillkommen sein, wie „an den Pranger gestellt sein“. Um den Fall weiter spinnen zu können, soll es hier aber vor Gericht gehen.
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Wer einen Anwalt wegen einer
ausdrücklich bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten
Forderung an den Pranger stellt, der darf sich nicht wundern,
wenn er mit einstweiligen Verfügungen, Schadensersatzklagen
und Strafanzeigen nur so zugeschissen wird.
Das dürfte wohl klar sein. Allerdings wird der Anwalt m.E. nicht verhindern können, wenn man den genauen und nachweisbaren Verlauf des Mandats irgendwo veröffentlicht, oder?