Hallo zusammen,
habe eine generelle Frage zur Beraterhaftung.
Kauf des Fonds 2003, bisherige Reportings sehr positiv. Jetzt kommt raus, dass der Fonds herbe Verluste machen wird.
Falls eine Fehlberatung vorliegt: Wann verjähren die Ansprüche? Nach 10 Jahren sowieso (spätestens 2013). In diesem Fall nach meinem Wissen 2012, da in 2009 Kenntnis genommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt 3 Jahre. Oder???
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hamburger Jung