Hallo Zusammen,
folgende kleine Geschichte:
Jemand besitzt einen Führerschein der Klasse B (Auto), welcher auch die Führerscheinklasse L (kleine Traktoren) beinhaltet. Zu dem Zeitpunkt als er den Führerschein gemacht hat, durften mit diesem Führerschein Traktoren bis 32km/h gefahren werden. Nun möchte dieser auch 40km/h-Traktoren fahren und wendet sich daher im Frühjahr 2013 an eine Fahrschule um die Führerscheinklasse T (große Traktoren) zu absolvieren. Die Anmeldung erfolgt ohne weitere Fragen.
Nachdem derjenige 6 Doppelstunden allgemeinen Theorieunterricht hatte, folgt nun die Klasse T-Spezifischen Unterrichtseinheiten. Bei der ersten spezifischen Unterrichtseinheit werden die beiden verschiednen Traktor-Führerscheinklassen behandelt. Dabei wird auch bekannt, dass die Führerscheinklasse L im Sommer 2012 geändert wurde: Seit dem dürfen mit dieser Führerscheinklasse alle Traktoren bis 40km/h gefahren werden. Somit benötigt dieser die Führerscheinklasse T für seine Zwecke nicht!
Kann derjenige die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Fahrschulkosten von der Fahrschule zurückfordern? Immerhin handelt es sich um 400€!
Wie ist eure Meinung hierzu?
Vielen Dank für eure Antworten