Falschberatung in Fahrschule

Hallo Zusammen,

folgende kleine Geschichte:
Jemand besitzt einen Führerschein der Klasse B (Auto), welcher auch die Führerscheinklasse L (kleine Traktoren) beinhaltet. Zu dem Zeitpunkt als er den Führerschein gemacht hat, durften mit diesem Führerschein Traktoren bis 32km/h gefahren werden. Nun möchte dieser auch 40km/h-Traktoren fahren und wendet sich daher im Frühjahr 2013 an eine Fahrschule um die Führerscheinklasse T (große Traktoren) zu absolvieren. Die Anmeldung erfolgt ohne weitere Fragen.
Nachdem derjenige 6 Doppelstunden allgemeinen Theorieunterricht hatte, folgt nun die Klasse T-Spezifischen Unterrichtseinheiten. Bei der ersten spezifischen Unterrichtseinheit werden die beiden verschiednen Traktor-Führerscheinklassen behandelt. Dabei wird auch bekannt, dass die Führerscheinklasse L im Sommer 2012 geändert wurde: Seit dem dürfen mit dieser Führerscheinklasse alle Traktoren bis 40km/h gefahren werden. Somit benötigt dieser die Führerscheinklasse T für seine Zwecke nicht!

Kann derjenige die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Fahrschulkosten von der Fahrschule zurückfordern? Immerhin handelt es sich um 400€!
Wie ist eure Meinung hierzu?

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo,

im Titel steht „Falschberatung“, die du aber gar nicht weiter erwähnst.

Jan

Ich bin kein Rechtsexperte, meinem Rechtsverständnis nach würde ich so argumentieren.
Wenn jemand nachweisen kann, das man dem Verkäufer ausdrücklich gesagt hat, wozu man eine Ware benötigt und der Verkäufer dann die falsche Ware „aufschwatzt“, dann stünden die Chancen gut.
Wenn sich aber jemand etwas kauft, was er gar nicht braucht, ohne den Verkäufer zu informieren, wofür man etwas benötigt, woher soll der Verkäufer dann wissen, das die Ware ungeeignet ist?
Ich glaube nicht, das mich zum Beispiel ein Verkäufer im Baumarkt fragen muss, wofür ich einen Spaten benötige, um mir dann zum ausheben einer Baugrube doch besser einen Bagger zu empfehlen.
Wobei es aus meiner Sicht nicht darauf ankommt, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist, sondern ob man es beweisen kann, wie es gelaufen ist.

Kann derjenige die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen
Fahrschulkosten von der Fahrschule zurückfordern? Immerhin
handelt es sich um 400€!
Wie ist eure Meinung hierzu?

Ich kann hier auch keine Falschberatung erkennen.

Selbst dann wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt kann man doch erneut die selbe Ausbildung noch einmal machen [auch wenn das sinnlos erscheint].

Natürlich hätte die Fahrschule darauf hinweisen können, der Absolvent hätte sich aber genau so im Vorfeld über Änderungen informieren können.

Hallo conem,

die Frage lässt sich so ohne weiteres nicht beantworten, da aus Deiner Schilderung nicht klar wird, unter welchen Voraussetzungen der Vertrag zustande kam.

Nun möchte dieser auch 40km/h-Traktoren fahren und wendet sich
daher im Frühjahr 2013 an eine Fahrschule um die
Führerscheinklasse T (große Traktoren) zu absolvieren. Die
Anmeldung erfolgt ohne weitere Fragen.

Dieser letzte Satz kann vieles bedeuten.
Zwei Varianten:
a)
Der angehende Fahrschüler kommt in die Fahrschule und fragt explizit nach der Ausbildung für FS-Klasse T („Ich möchte gerne der Führerschein Klasse T machen? Kann ich das bei Ihnen?“). Die Fahrschule schließt in der Folge mit ihm einen Vertrag, der genau das beinhaltet, was der Schüler wünscht (Ausbildung zum Erwerb der FS-Klasse T).

b)
Der Fahrschüler kommt in die Fahrschule und erklärt den Hintergrund seines Wunsches („Ich möchte gerne Traktoren mit 40 km/h fahren und habe bereits den Führerschein Klasse xyz. Kann und soll ich noch den Führerschein Klasse T machen?“).
Die Fahrschule erkennt, dass eine zusätzliche Ausbildung unnötig ist, schließt aber trotzdem einen Vertrag mit dem Kunden.

In Variante a) ist der Fahrschule kein Vorwurf zu machen, weil sie ausdrücklich das gemacht hat, was der Kunde wollte. In Variante b) ließe sich der Vertrag ggf. anfechten (Arglist?).

Solange jedoch niemand hier weiß, ob eine der Varianten (oder eine dritte) zutrifft, kann keine halbwegs definitive Aussage getroffen werden.

Viele Grüße
Loroth