Falschberatung und Honorar-Rückforderung

Liebe Rechtskundige, 

wie ist das eigentlich mit dem Honorar, wenn ein Anwalt den Mandanten falsch berät?

In einem angenommenen Fall ging es zunächst darum, den Zeitpunkt für die Einreichung einer Scheidung so zu legen, dass ein bestimmter versorgungsrechtlicher Fall auszuschließen war. Es stellte sich heraus, dass der Anwalt von – beamtenrechtlich - falschen Voraussetzungen ausging. Der Mandant war allerdings selbst schlau genug, sich kundig zu machen. Daraufhin ruderte der Anwalt zurück und berief sich auf ein „Missverständnis“. Dann reichte er die Scheidung ein und stellte eine entsprechende Honorarforderung, die der Mandant umgehend beglich. 

Nun aber fand allerdings der Mandant durch einen Zufall heraus, dass die Gesetzeslage sich an entscheidender Stelle vor etwa einem halben Jahr geändert hatte und das Ziel, den oben erwähnten versorgungsrechtlichen Fall auszuschließen, in keiner Weise zu erreichen war. In Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage hätte der Mandant statt der Scheidung, die nun nicht stattfinden wird, von vornherein eine andere rechtliche Vereinbarung angestrebt. 

Gibt es ggfs. gute Argumente, mit denen sich der Anwalt einer Rückforderung des Honorars widersetzen könnte? 

Dank und GrußAia

Moin,

ausgehend von der Annahme, dass der Anwalt sich weigern wird, Geld zurückzuzahlen etc. würde ich mich an die Anwaltskammer wenden. Soweit ich weiss gibt es dort eine Schlichtungsstelle. Oder einen entsprechenden Fachanwalt konsultieren.

Ex.

Danke!