Falschberechnung der Fernwärme seit 2006

Hallo u. guten Tag,
am 08.11.06 wurde bei uns im Reihenhaus der Fernwärmezähler ausgetauscht. Für den Abrechnungszeitraum 2006 wurde noch ein Umrechnungsfaktor von 1000 zugrunde gelegt. Beispiel:23 Kwh = 23.000 Kwh. Somit stimmte die Ab-
rechnung für diese Heizperiode. Wir bekamen Geld zurück. In den folgenden Jahren bis 2009 haben wir auch Guthaben gehabt.Was war passiert beim Wechsel des Zählers wurde vergessen den Umrechnungsfaktor von 1000 wieder zu installieren. So das der gemessene Verbrauch etwa 23 Kwh als tatsächler Verbrauch gemessen wurde und nicht als 23.000 KWh. Im Febr. 2010 haben wir eine Abrechnung pers. v.Energievers. ausgehändigt bekommen wieder mit einem Guthaben.Trotz Prüfung der Rechnungen v. 2006-2009 viel es uns nicht auf das die Berechnung nicht richtig war.Die ganzen Jahre haben wir Geld zurück bekommen. Nun aber viel dem Versorger auf das hier irgend etwas nicht stimmt. Wir bekamen ein nettes Schreiben mit einer Entschuldigug und natürlich einer Nachberechnung.Der Fehler manueller Herkunft eines Mitarbeiters/in wurde zugegeben.Wir sollen jetzt mehrere Tausend Euro bezahlen. Für uns unmöglich. Aus Intressenausgleich würde man auf den zu wenig berechneten Verbrauch für den Zeitraum vom 08.11.2006-31.01.2008 verzichten. Nur für diesen Zeitraum ist die Forderung verjährt. Trotzdem bleiben noch für den Zeitraum v. 01.02.08-31.01.2009 u.01.02.09-31.01.2010 gute 3000.- € über.Es wurde jedes Jahr eine Verbrauchabrechnung v. dem Versorger erstellt. Monatliche Abschlgszahlungen wurden immer geleistet, man wollte uns jedes Jahr sogar noch dazu anhalten, das wir diese um ca. 60.- € reduzieren. Dieses haben wir schriftlich auf unseren Abrechnungen.Wer kennt sich aus mit so einem Verhalten des Versorgungsunternehmen. Letztendlich bleibt uns wohl nichts anderes über als einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Für jeden Rat wären wir Dankbar, die Sache eilt. M.f.G xlxl D

Bedaure, ich kann hier leider nicht weiterhelfen!

Zuerst würde ich mal zur Verbraucherzentrale gehen. Auch hier bekommst Du eine REchtsberatung für wenig Geld. Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du eine gerichtliche Klärung willst.