Falschbezeichnung bei Zwangsversteigerung

Hallo,

jemand (vier Erben) hat ein Grundstück das zwangsversteigert wird. Das Gutachten über den Verkehrswert sagt, dass es sich um Bauland handelt, was richtig ist (Einer der Erben hat ohne Rückfrage den Antrag einfach so gestellt).

Der Beschluss des Gerichts über den Verkehrswert sagt, es handele sich bloß um eine Erholungsfläche. Auf Nachfrage wird gesagt, dass es kein Problem sei, weil ja im Gutachten Bauland steht. Das Kataster sei falsch, und bei einer Zwangsversteigerung ist immer das anzugeben, was im Kataster besteht.

Ist das nicht nachteilig? Nachher kommen weniger Leute zum Versteigerungstermin, denn wer möchte schon ein Grundstück kaufen, auf dem er sich nur erholen darf?

Sollte er etwas unternehmen?

Pauli

Die beim Gericht machen das immer so. Da steht dann auch schon mal die falsche Anschrift in der Veröffentlichung. Sowas kann natürlich Interessenten im Vorfeld beeinflussen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass die Eintragung im Bestandsverzeichnis geändert wird. Hierzu einfach mal das Grundbuchamt ansprechen und auf den Fehler hinweisen. Vielleicht hat man dort Rat. Ggf. auch das Katasteramt um Änderung bitten.

Viele Grüße

Tanja

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Danke! o.w.T.
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