Falsche Abbuchung

Ein langjähriger Handelspartner bucht „aus Versehen“ eine Rechnung für Kunden B von Kunden A ab. Sofort informiert er Kunden A von dem Versehen, und sagt mit der Bitte, die Abbuchung nicht zurückgehen zu lassen, sofortige Rücküberweisung zu.
Nach über einer Woche muss Kunde A feststellen, dass das Geld immer noch nicht zurücküberwiesen wurde.

Welche Möglichkeiten hat Kunde A, sein Geld zurückzufordern, wenn er auf seine täglichen Anrufe nur vertröstet wird? Die Bank kann ihm nicht mehr helfen, da ja ein Abbuchungsauftrag vorliegt.

Kann er die angefallenen Verzugszinsen (Konto & Dispokredit sind wegen dieser falsch abgebuchten Rechnung überzogen)dem Lieferanten in Rechnung stellen?

Danke für eure Hilfe
Stebo69

Hallo,

Kunde A kann der falschen Lastschrift bei seiner Bank doch einfach widersprechen.

Gruß
Lawrence

Welche Möglichkeiten hat Kunde A, sein Geld zurückzufordern,
wenn er auf seine täglichen Anrufe nur vertröstet wird?

Abbuchungsauftrag liegt vor, sagtest Du. Dann kann man die 6 Wochen Frist zum Widerruf bei Lastschriften vergessen.
Wenn Kunde A eine Privtaperson ist, dann wäre dieser Text aus der wikipedia interessant:

„Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht im Abbuchungsverfahren eine unangemessene Benachteiligung des Privatkunden, wenn dieses lediglich in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wird (AZ. III ZR 330/07).“

Hallo,

Kunde A kann der falschen Lastschrift bei seiner Bank doch
einfach widersprechen.

Es ist aber eine Abbuchung - diese kann man eben nicht wie eine Lastschrift widerrufen, sofern ein Abbuchungsauftrag tatsächlich vorliegt.

  • Kunde A ist ein Gewerbetreibender

  • Die Bank hat bereits bestätigt, dass sie hier nichts machen kann, da eine Abbuchung vorliegt.

Gruß
Stebo69

Hallo,

Abbuchungsauftrag liegt vor, sagtest Du. Dann kann man die 6 Wochen Frist zum Widerruf bei Lastschriften vergessen.

stimmt durchaus. Mir stellt sich aber die Frage, ob dieses in jedem Fall zwingend ist, denn es liegt ja ein Irrtum vor. Und dann müsste es eigentlich möglich sein, die Abbuchung zurückzuholen (ich stelle mir gerade vor, dass der Lieferant versehentlich 10.000 € abbucht und 2 Minuten später bei einem Verkehrsunfall das Leben aushaucht - müsste man sich dann ob des Fehlers mit den Erben rumschlagen?). Ich würde an Stelle des Kunden nochmals mit der Bank reden und klar stellen, dass es sich um eine fehlerhafte Abbuchung handelt und von daher nichts mit dem „normalen“ Abbuchungen zu tun hat. Die Abbuchungen haben einen bestimmten Zweck und der liegt nunmal nicht vor.

Gruss

Iru

Hallo,

stimmt durchaus. Mir stellt sich aber die Frage, ob dieses in
jedem Fall zwingend ist, denn es liegt ja ein Irrtum vor.

Du bist Dir über die Unterschiede der zwei Lastschriftverfahren aber im Klaren, oder?
Hier der Hinweis auf den FAQ-Eintrag:
FAQ:2934

Zusätzlich zum Abbuchungsauftragsverfahren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftrag

des Fehlers mit den Erben rumschlagen?). Ich würde an Stelle
des Kunden nochmals mit der Bank reden und klar stellen, dass
es sich um eine fehlerhafte Abbuchung handelt und von daher
nichts mit dem „normalen“ Abbuchungen zu tun hat.

Die Bank kann da überhaupt nichts machen. Mal abgesehen davon, daß der Kunde ihr gegenüber bei Erteilung des Auftrages bestätigt hat, daß ein Widerspruch gegen eine erfolgte Abbuchung ausgeschlossen ist, würde ihr auch die Bank des Einreichers etwas husten, wenn sei denn versuchte, die Lastschrift zurückzugeben.

Die
Abbuchungen haben einen bestimmten Zweck und der liegt nunmal
nicht vor.

Nein, der Abbuchungsauftrag gilt für Abbuchungen eines bestimmten Einreichers, nicht aber bestimmte Beträge oder Verwendungszwecke.

Gruß
Christian