Falsche Abbuchung

Hallo,

stimmt durchaus. Mir stellt sich aber die Frage, ob dieses in
jedem Fall zwingend ist, denn es liegt ja ein Irrtum vor.

Du bist Dir über die Unterschiede der zwei Lastschriftverfahren aber im Klaren, oder?
Hier der Hinweis auf den FAQ-Eintrag:
FAQ:2934

Zusätzlich zum Abbuchungsauftragsverfahren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftrag

des Fehlers mit den Erben rumschlagen?). Ich würde an Stelle
des Kunden nochmals mit der Bank reden und klar stellen, dass
es sich um eine fehlerhafte Abbuchung handelt und von daher
nichts mit dem „normalen“ Abbuchungen zu tun hat.

Die Bank kann da überhaupt nichts machen. Mal abgesehen davon, daß der Kunde ihr gegenüber bei Erteilung des Auftrages bestätigt hat, daß ein Widerspruch gegen eine erfolgte Abbuchung ausgeschlossen ist, würde ihr auch die Bank des Einreichers etwas husten, wenn sei denn versuchte, die Lastschrift zurückzugeben.

Die
Abbuchungen haben einen bestimmten Zweck und der liegt nunmal
nicht vor.

Nein, der Abbuchungsauftrag gilt für Abbuchungen eines bestimmten Einreichers, nicht aber bestimmte Beträge oder Verwendungszwecke.

Gruß
Christian