Falsche Abrechnung

Hallo,

einem völlig fiktiven Mitmenschen fällt auf, dass die Gehaltsabrechnungen seines alten Arbeitgebers falsch waren.

Es fehlen Vermögenswirksame Leistungen über zwei Jahre.

-> Könnte der AN diese im allgemeinen Nachfordern?
-> Gelten Verjährungsfristen (drei Jahre?)
-> Was ist mit evtl. Zinseszinsen
-> Wie würde eine Nachzahlung ggf. praktisch ablaufen?
—> Wie erfolgt die Versteuerung?

Danke!
MfG
Monroe

Hallo,

Nabend

einem völlig fiktiven Mitmenschen fällt auf, dass die
Gehaltsabrechnungen seines alten Arbeitgebers falsch waren.
Es fehlen Vermögenswirksame Leistungen über zwei Jahre.

na da hat dieser fiktive Mitmensch aber zwei Jahre gepennnt…so etwas fällt ja nun allerspätestens beim jährlichen Kontoauszug des Unternehmens, das die VWL bekommen sollte, auf…

-> Könnte der AN diese im allgemeinen Nachfordern?

Wie schon in einem Thread (Titel: falsche Stundenzettel nach altem Tarif ausgefüllt) ein paar Etagen tiefer beantwortet, das Zauberwort ist „Auschlussfrist“
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

-> Gelten Verjährungsfristen (drei Jahre?)

Die Ausschlussfristen sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt und betragen oftmals 3 oder 6 Monate nach Fälligkeit

-> Was ist mit evtl. Zinseszinsen

Nix ist…

-> Wie würde eine Nachzahlung ggf. praktisch ablaufen?
—> Wie erfolgt die Versteuerung?

die Beträge würden, soweit möglich, mit Korrekturabrechnungen für die entsprechenden Monate in denen sie fällig gewesen wären nachberechnet und nachversteuert…

Danke!
MfG
Monroe

Gruß
MG

Hi,

na da hat dieser fiktive Mitmensch aber zwei Jahre
gepennnt…so etwas fällt ja nun allerspätestens beim
jährlichen Kontoauszug des Unternehmens, das die VWL bekommen
sollte, auf…

Nun habe doch mal Mitleid mit fiktiven Mitmenschen. Der arme Kerl hat sehr wohl die Saldenbestätigung in der Hand gehabt und sich furchtbar gewundert, warum da so wenig drauf ist. Zwei Jahre hintereinander versucht der betreuenden Bank eine Erklärung abzuringen, weil der Kontoauszug nicht verstanden wurde. Schließlich ging x * Einzahlungsbetrag schon nicht auf und ein Gewinn war erst recht nicht zu verzeichnen. Handelte sich um einen Fond. Und die Bank hat es zweimal hintereinander mit Bankenkrise begründet. Nun hat der fiktive Mitmensch einen Onlinezugang beantragt und da war sehr schön zu sehen, wo die Zahlungen eingestellt wurden. Kurzer Blick in die Abrechnung des alten Arbeitgebers und schon passte alles :smile:

Dumm gelaufen. Der fiktive Mitmensch ist eben nicht darauf gekommen, dass der alte AG vielleicht die Zahlung eingestellt haben könnte. So wie das Verhältnis zum alten AG war, war dies sicher auch keine Absicht. Und so wird der fiktive Mitmensch dies einfach als Lehrgeld sehen.
Danke!
VG
Monroe