Falsche Adressierung durch Lieferanten

Hallo,

Kunde(1) bestellt bei einem Lieferanten. Die Lieferung erfolg via UPS. Kunde(1) erhält daraufhin 3 Pakete, welche alle an ihn adressiert sind.

Er öffnet alle Pakete und stellt fest, dass eines davon seine Bestellung enthält und die anderen beiden Pakete entsprechend ihren innenliegenden Lieferscheinen zu anderen Kunden(2 und 3) des Lieferanten gehören.

Daraufhin informiert der Kunde(1) den Lieferanten per Email an den Kundendienst über den Fehler des Lieferanten, den Verbleib der Pakete beim Kunden(1) bis zur Abholung durch den Lieferanten sowie seine Weigerung, für die falsch zugestellte Ware oder ihren weiten Transport irgendwelche Kosten zu übernehmen (dies beinhaltet alle Formen von Kosten, Transport zur Post, Anrufe beim Lieferanten etc.), da es nicht der Fehler des Kunden(1) ist.

Der Lieferant antwortet allerdings nicht auf die Meldung seines Fehlers.

Hat Kunde(1) jetzt noch irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Ware?
Was geschieht mit der Ware, wenn der Lieferant sich weiterhin nicht meldet?

Hallo

Er öffnet alle Pakete und stellt fest, dass eines davon seine Bestellung enthält und die anderen beiden Pakete entsprechend ihren innenliegenden Lieferscheinen zu anderen Kunden(2 und 3) des Lieferanten gehören.

Die Pakete 2+3 die nicht für diesen Kunden gedacht sind, wären „nicht bestellte Lieferungen“

Hat Kunde(1) jetzt noch irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Ware? Was geschieht mit der Ware, wenn der Lieferant sich weiterhin nicht meldet?

Wie mit „nicht bestellten Lieferungen“ umzugehen ist, und welche Rechte und Pflichten der Lieferant so wie der Empfänger haben, kannst du hier nachlesen.

http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/…

Gruß
N.N

Hallo!

Also so wie ich die Sache sehe müssen Sie nur sicherstellen, dass der Lieferant Ihre Email auch ohne Zweifel erhalten hat, damit diese im Nachhinein nicht sagen kann, er hätte von Ihnen keine Meldung bekommen.
Weitere Verpflichtungen Ihrerseits sehe ich persönlich nicht. Gerade mit UPS wäre es ja für den Lieferanten extrem einfach eine Abholung bei Ihnen zu veranlassen. Womöglich sogar gleich mit Weiterversand an den richtigen Empfänger.
Zwar verstehe ich dass Sie da keinerlei Kosten übernehmen möchten, würde mir nicht anders gehen, allerdings wären die paar Cent für einen Anruf beim Lieferanten vielleicht doch ganz gut investiert um sicher zu gehen dass man dort Kenntnis von dem Vorfall hat.
Im Zweifelsfall womöglich eine Nachricht per Einschreiben dort hin schicken. Eben einfach irgend etwas mit dem sich im Streitfall nachweisen lässt, dass Sie nicht die Absicht hatten die Ware unrechtmäßig zu behalten.

Das spiegelt alles nur meine Meinung und Sicht der Dinge. Ich hoffe das hilft!

Grüße
Heiko

Hallo!

meines Erachtens hat man mit der Benachrichtigung des Händler schon mehr als genug getan. Rechtlich wäre das nämlich gar nicht erforderlich.

Jetzt sollte man die Sachen eine gewisse Zeit aufbewahren und dann damit machen was man will. Auch entsorgen.

Info dazu : http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/…

Da es sich bei der zugesandten Ware erkennbar (Lieferscheine) um eine Fehllieferung handelt, ist man zur Rückgabe verpflichtet, wenn sie verlangt wird.

Nun kann eine E-Mail bekanntermaßen untergehen.

Warum man den Händler nicht kurz (oft genug kostenfrei) mal anruft und sich vergewissert, wie zu verfahren wäre, Retourenschein, Abholung, Weiterleitung, Warengutschein für seine Mithilfe, erschliesst sich mir nicht.

Offenbar war man selbst noch nie Opfer einer derartigen Verwechselung und wartete dringend auf seine Bestellung, die u. U. nicht erneut beschafft werden kann :open_mouth:

G imager

Tolle Antwort, passt bloss nicht zur Frage

Jetzt sollte man die Sachen eine gewisse Zeit aufbewahren und
dann damit machen was man will. Auch entsorgen.

Info dazu : http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/…

Tolle Antwort, die aber nicht ansatzweise etwas mit der Frage zu tun hat, weil die Sachlage komplett anders ist.

1 „Gefällt mir“

Noch einer…

Die Pakete 2+3 die nicht für diesen Kunden gedacht sind, wären „nicht bestellte :Lieferungen“

Wären sie nicht, wie aus dem von Dir selbst zitierten Link hervorgeht.

Wie mit „nicht bestellten Lieferungen“ umzugehen ist, und
welche Rechte und Pflichten der Lieferant so wie der Empfänger
haben, kannst du hier nachlesen.

http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/…

Oh man. Und noch einer, der hier irgendwelche Links als Quelle nennt, ohne diese selbst gelesen zu haben.

Zitat: „Vorsicht ist lediglich geboten, wenn es sich bei der zugesandten Ware erkennbar um eine Fehllieferung handelt (etwa wenn sie an eine andere Person adressiert und fälschlicherweise Ihre Adresse angegeben ist), oder wenn der Lieferant erkennbar versehentlich von einer Bestellung ausgeht (etwa weil er in der Rechnung auf „Ihre Bestellung vom …“ Bezug nimmt). Dann sind Sie zur Rückgabe verpflichtet , wenn sie verlangt wird. Halten Sie in einem solchen Fall die Ware eine Zeit lang zur Abholung bereit. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, den Versender über seinen Fehler zu informieren.“

Offensichtlich schwirren hier im Forum etliche Leute herum, die mangels eigenem Fachwissen den erstbesten ergoogelten Link posten ohne den Inhalt vorher gelesen oder verstanden zu haben.

1 „Gefällt mir“

Findest Du ?

dann habe doch die Güte und blättere den Text runter bis der Punkt kommt, wo von falschen Adressen die Rede ist.

Mann,Mann,Mann.

1 „Gefällt mir“

Findest Du ?

dann habe doch die Güte und blättere den Text runter bis der
Punkt kommt, wo von falschen Adressen die Rede ist.

Du meinst diesen Punkt:

"Vorsicht ist lediglich geboten, wenn es sich bei der zugesandten Ware erkennbar um eine Fehllieferung handelt (etwa wenn sie an eine andere Person adressiert und fälschlicherweise Ihre Adresse angegeben ist), oder wenn der Lieferant erkennbar versehentlich von einer Bestellung ausgeht (etwa weil er in der Rechnung auf „Ihre Bestellung vom …“ Bezug nimmt). Dann sind Sie zur Rückgabe verpflichtet, wenn sie verlangt wird. "

Das trifft hier wohl ganz offensichtlich zu. Wie das dann mit Deiner Aussage " Jetzt sollte man die Sachen eine gewisse Zeit aufbewahren und dann damit machen was man will. Auch entsorgen." in Einklang zu bringen ist, müsstest Du bitte erklären.

Mann,Mann,Mann.

Nicht „Mann,Mann,Mann“ sondern „man, man, man“…

Hallo nomen.nominandum,

Offensichtlich schwirren hier im Forum etliche Leute herum, die mangels eigenem Fachwissen den erstbesten ergoogelten Link posten ohne den Inhalt vorher gelesen oder verstanden zu haben

es ist ja unheimlich köstlich wie du dich aufregen kannst.

OK, dann wollen wir doch mal meine Antwort im einzelnen betrachten, um zu klären was daran falsch war.

  1. Die Pakete 2+3 die nicht für diesen Kunden gedacht sind, wären „nicht bestellte Lieferungen“

Wären sie nicht, wie aus dem von Dir selbst zitierten Link hervorgeht

An welcher Stelle in dem von mir verlinkten Artikel steht dass es sich nicht um „nicht bestellte Lieferungen“ handelt? Auch eine Fehllieferung bleibt eine „nicht bestellte Lieferung“.

Was ist an Teil (1) meiner Aussage falsch?

Hat der Empfänger die Pakete (2+3) bestellt, oder nicht?

Wie nennst du Lieferungen die der Empfänger nicht bestellt hat?

Woraus schließt du, dass der verlinkte Artikel nicht gelesen oder verstanden wurde?

  1. Wie mit „nicht bestellten Lieferungen“ umzugehen ist, und welche Rechte und Pflichten der Lieferant so wie der Empfänger haben, kannst du hier nachlesen.

Wo liegt der Fehler im Teil (2) meiner Aussage? Kann man auf der von mir verlinkten Seite nicht nachlesen wie mit „nicht bestellten Lieferungen“ umzugehen ist, und welche Rechte und Pflichten der Lieferant so wie der Empfänger haben? Sogar dass man bei offensichtlichen Fehllieferungen vorsichtig sein muss ist dort vermerkt. Auch die Rechte und Pflichten in diesen Fällen werden erwähnt. Also ich sehe da keinen Widerspruch in meiner Aussage über die Informationen in dem von mir verlinkten Artikel.

Mehr als den Teil 1 und Teil 2 und den Link habe ich in meiner Antwort an „Malthe“ nicht geschrieben. Ich erkenne also keinen Grund warum du dich über meine Antwort so aufgeregt hast.

PS: Ich muss mich teilweise berichtigen. Ich habe doch noch etwas mehr geschrieben. Zusätzlich zu dem bereits genannten, habe ich auch noch eine Anrede und einen Gruß geschrieben. Aber das hast du ja nicht nötig, dir reicht es ja scheinbar wenn du nur möglichst viele Antwortende kritisieren kannst.

Gruß
N.N

4 „Gefällt mir“

Hallo nomen.nominandum,

Findest Du ?

dann habe doch die Güte und blättere den Text runter bis der
Punkt kommt, wo von falschen Adressen die Rede ist.

Du meinst diesen Punkt:

"Vorsicht ist lediglich geboten, wenn es sich bei der
zugesandten Ware erkennbar um eine Fehllieferung handelt (etwa
wenn sie an eine andere Person adressiert und
fälschlicherweise Ihre Adresse angegeben ist), oder wenn der
Lieferant erkennbar versehentlich von einer Bestellung ausgeht
(etwa weil er in der Rechnung auf „Ihre Bestellung vom …“
Bezug nimmt). Dann sind Sie zur Rückgabe verpflichtet, wenn
sie verlangt wird. "

Das trifft hier wohl ganz offensichtlich zu. Wie das dann mit
Deiner Aussage " Jetzt sollte man die Sachen eine gewisse Zeit
aufbewahren und dann damit machen was man will. Auch ents
orgen
." in Einklang zu bringen ist, müsstest Du bitte
erklären.

Dazu mal eine kleine Geschichte die tatsächlich passiert ist:

Vor einigen Jahren wurde an einen Bekannten ein Farbkopierer geliefert im Wert von ca. 800 DM. Eine Bestellung von ihm lag nie vor für dieses Gerät.

Anruf bei der Firma: „wir machen keine Fehler, daher können sie von uns diese Lieferung nie erhalten haben.“

  1. Anruf bei dem Geschäftsführer bei dieser Firma „behalten sie doch dieses Ding und belästigen sie uns nicht mehr“

Und jetzt die Frage an dich: was hätte mein Bekannter dann tun müssen ?

Mann,Mann,Mann.

Nicht „Mann,Mann,Mann“

Wieso ? bist Du eine Frau ?

Gruß Merger (der findet, dass man die Höflichkeit in einem Forum beibehalten sollte)

3 „Gefällt mir“

Hallo,

festzuhalten ist, dass es bei der Frage weder darum geht ob ein Anruf, der in diesem Fall ins Ausland ginge (garantiert weder kostenfrei noch günstig) zumutbar wäre oder nicht, noch war es eine Frage der Moral. Immerhin hat sich Kunde(1) unverzüglich nach der Lieferung an den Lieferanten gewendet, womit eigentlich eine böse Absicht wohl schonmal auszuschließen sein sollte.

Die Frage war, welche wirklich physisch greifbaren Verpflichtungen für Kunde(1) danach noch bestehen.