Falsche Aktenschließung durch Jobaufnahme ?

Hallo zusammen,

folgende Frau A musste 1,5 Jahre ALG II beziehen, fand wieder einen Job und hat dies dem Jobcenter gemeldet. Sie ist davon ausgegangen, dass sie nun kein Hartz IV mehr erhält, da das Gehalt auf den ersten Blick ganz ordentlich aussah. Die ARGE hat auch die Gehaltsnachweise und den Arbeitsvertrag angefordert und die Zahlungen eingestellt.

Die nachfolgende 1,5 Jahre waren finanziell für Frau A und deren beiden Kinder echt hart und sie hat nun festgestellt, dass sie die ganze Zeit ergänzend Anspruch auf ALG II gehabt hätte. Die ganze Zeit hätten ihr immerhin 90 Euro je Monat zugestanden.

Nun hat sie daraufhin einen erneuten Antrag gestellt und mit aktuellem Zeitpunkt diese 90 Euro auch bewilligt bekommen.

Meine Frage ist nun, ob es nicht Aufgabe der ARGE bei meiner Jobaufnahme damals gewesen wäre, einen weitergehenden möglichen Anspruch zu prüfen statt die Akte einfach zu schließen?

Frau A sind in diesen letzten Monaten Mietschulden entstanden, die bei einem Weiterbezug von ergänzendem ALG II nicht aufgekommen wären. Eine rückwirkende Zahlung für die letzten 1,5 Jahre würden diese Schulden auffangen können, für was Frau A natürlich mehr als dankbar wäre.

Kennt hier jemand die Rechtslage?

Herzlichen Dank

Hallo

Keine Chance.

Falls noch nicht geschehen: umgehend Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag stellen. Das liegt mit höchster Wahrscheinlichkeit deutlich über dem Aufstockungsbetrag und man ist von der ARGE weg.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

laut Internetberechnung steht Frau A weder Wohngeld noch Kinderzuschlag zu … aber vermutlich sollte sie auch das mal live testen statt sich auf die Aussagen des Internets zu verlassen.

ABER: Ist es nicht Aufgabe der ARGE, die neuen Umstände zu prüfen, bevor sie eine Akte einfach schließen? Immerhin haben sie ja auch die Unterlagen zur Jobaufnahme angefordert. Wozu? Kaum, weil sie neues Schmierpapier benötigt haben? Ich hätte gedacht, dass sie die Unterlagen auch sinnvoll bearbeiten …

Trübselige Grüße

Hinzu kommt, dass sich Frau A 4 Monate nach Arbeitsaufnahme hilfesuchend an das JobCenter gewandt hat mit der Bitte um Beratung, ob das JobCenter nicht finanziell unterstützen könnte … und wurde ohne Prüfung von irgendetwas an Caritas & Co. verwiesen.

Es sollten doch die vermeintlich unterstützenden Institutionen sein, die helfen. Denn natürlich hätte Frau A bei dieser Beratung festgestellt, dass sie Anspruch hat … statt das ein Jahr später durch Zufall im Internet beim Herumstöbern und Auffinden eines Online-ALG2-Rechners herauszufinden.

Anfrage und Ablehnung sind per Mail festgehalten und zumindest das sollte doch als Datum der Antragsstellung gelten, oder?

Hallo

Das ist dann schon etwas anderes. Eine nachweisliche Falschberatung könnte ein Ansatz sein. Meiner Meinung nach könnte eine tatsächliche Falschberatung einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslösen (im Hinblick auf http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html ). Voraussetzung dafür ist mindestens, daß ihre verspätete Antragstellung und der damit verbundene Verlust von Hartz IV - Leistungen für zurückliegende Zeiten ohne Zweifel auf die falsche Information zurückzuführen ist.

Dazu sollten Sie aber umgehend fachanwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Der Schilderung zufolge dürften Sie dafür auch einen Beratungskostenschein (beim Amtsgericht zu holen, fachanwaltliche Beratung kostet dann nur 10 Euro) und später im Bedarfsfalle auch Prozesskostenhilfe bekommen.

Zum Kindergeld und Kinderzuschlag: unbedingt sofort beantragen. Ohne Kenntnisse Ihrer tatsächlichen Vemrögensverhältnisse kann man von hier aus sicher keine Prognose wagen. In der Regel führen diese beiden Unterstützungsgelder aber zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Lage.

Gruß und viel Erfolg!
LeoLo

kann schon sein

Hinzu kommt, dass sich Frau A 4 Monate nach Arbeitsaufnahme
hilfesuchend an das JobCenter gewandt hat mit der Bitte um
Beratung, ob das JobCenter nicht finanziell unterstützen
könnte … und wurde ohne Prüfung von irgendetwas an Caritas &
Co. verwiesen.

Das ist ein Skandal.

Anfrage und Ablehnung sind per Mail festgehalten und zumindest
das sollte doch als Datum der Antragsstellung gelten, oder?

Gilt auch.
Die ARGE hätte bereits zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme als Fürsorgebehörde die Obliegenheit gehabt zu prüfen welcher Anspruch noch besteht. Es sei denn, Frau A hat sich damals zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme offiziell abgemeldet! Das ist ein Trick der ARGE. Denn abgemeldet ist weg von der ARGE, also Ende der Leistungshilfe zum Lebensunterhalt, dann müssen die nicht mehr prüfen.
War es aber nicht so und die Prüfung ist unterblieben, hat sich die ARGE schadenersatzpflichtig gemacht.
Die erneute Anfrage per E-Mail stellt daher auch einen neuen Antrag dar. Spätestens ab diesen Zeitpunkt könnte der außergerichtliche Vergleich mit der ARGE zwecks Nachzahlung geschlossen werden. Aber nur wenn Frau A das will, denn sonst ist der Klageweg ziemlich sicher. Die Aussicht auf Erfolg aber auch.

Zusätzlich hat die ARGE durch Ihre Fürsorgepflichtverletzung eine Notlage verursacht. Denn Frau A ist momentan von Wohnungslosigkeit bedroht, da Mietschulden entstanden sind, welche die Höhe der nicht erhaltenen Sozialleistung gleich stehen.

Die Forderung sollte beziffert und mit Fristsetzung eingefordert werden. Für den Umstand der Wiederherstellung des schuldfreien Mietverhältnisses, zwecks Vermeidung der Wohnungslosigkeit, ist überbrückend eine Soforthilfe, auch ggf. im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes beim Sozialgericht, einzufordern.

Das ist ein Skandal.

Ja aber echt. Wo ist RTL wenn man sie braucht?

Anfrage und Ablehnung sind per Mail festgehalten und zumindest
das sollte doch als Datum der Antragsstellung gelten, oder?

Gilt auch.
Die ARGE hätte bereits zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme als
Fürsorgebehörde die Obliegenheit gehabt zu prüfen welcher
Anspruch noch besteht. Es sei denn, Frau A hat sich damals zum
Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme offiziell abgemeldet! Das ist
ein Trick der ARGE. Denn abgemeldet ist weg von der ARGE, also
Ende der Leistungshilfe zum Lebensunterhalt, dann müssen die
nicht mehr prüfen.

Das ist kein Trick, das ist das Leben. Wer sagt „Danke, ich brauch nichts mehr“, der bekommt auch nichts mehr. Hinterherzulaufen „Ach schauen sie mal, da würden sie aber vielleicht noch was bekommen“ ist nicht Aufgabe der Arge.

War es aber nicht so und die Prüfung ist unterblieben, hat
sich die ARGE schadenersatzpflichtig gemacht.

Nein.

Die erneute Anfrage per E-Mail stellt daher auch einen neuen
Antrag dar. Spätestens ab diesen Zeitpunkt könnte der
außergerichtliche Vergleich mit der ARGE zwecks Nachzahlung
geschlossen werden. Aber nur wenn Frau A das will, denn sonst
ist der Klageweg ziemlich sicher. Die Aussicht auf Erfolg aber
auch.

Außergerichtlicher Vergleich? Vor dem Sozialgericht? Mal ehrlich, Du hast so ungefähr null komma null Ahnung von der Materie, oder?

Zusätzlich hat die ARGE durch Ihre Fürsorgepflichtverletzung
eine Notlage verursacht. Denn Frau A ist momentan von
Wohnungslosigkeit bedroht, da Mietschulden entstanden sind,
welche die Höhe der nicht erhaltenen Sozialleistung gleich
stehen.

Die Arge hat keine Fürsorgepflicht. Aber das hatten wir glaube ich schon.

Die Forderung sollte beziffert und mit Fristsetzung
eingefordert werden. Für den Umstand der Wiederherstellung des
schuldfreien Mietverhältnisses, zwecks Vermeidung der
Wohnungslosigkeit, ist überbrückend eine Soforthilfe, auch
ggf. im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes beim
Sozialgericht, einzufordern.

Auch das ist ist an den Haaren herbeigezogen.

Und vor dem Rechtsschutz sollt eman vielleicht erstmal einen Antrag stellen. Und dann bis zu sechs MOnate warten, solange hat die ARge Zeit…

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wenn dir das Punkte bringt, bitte

Das ist ein Skandal.

Ja aber echt. Wo ist RTL wenn man sie braucht?

Für dich ein H4-Empfänger ein arbeitsunwilliger Sozialschmarotzer. Willkommen Her Sarazin.

Das ist kein Trick, das ist das Leben. Wer sagt „Danke, ich
brauch nichts mehr“, der bekommt auch nichts mehr.

Lebe in deiner Welte weiter.

Hinterherzulaufen „Ach schauen sie mal, da würden sie aber
vielleicht noch was bekommen“ ist nicht Aufgabe der Arge.
Außergerichtlicher Vergleich? Vor dem Sozialgericht? Mal
ehrlich, Du hast so ungefähr null komma null Ahnung von der
Materie, oder?

Ein Vergleich kann selbst im Verfahren noch geschlossen werden.
Du musst das nicht verstehen.

Die Arge hat keine Fürsorgepflicht. Aber das hatten wir glaube
ich schon.

Du hattes dich heute auch schon.
Die ARGE hat Fürsorgepflicht. Überlass die Materie einfach den anderen!

Auch das ist ist an den Haaren herbeigezogen.

Zieh was du willst.

Und vor dem Rechtsschutz sollt eman vielleicht erstmal einen
Antrag stellen. Und dann bis zu sechs MOnate warten, solange
hat die ARge Zeit…

Wenn du verfahrensrechtlichen Begriffe nicht kennst und dich hier abwegig äußerst ist es schlimm genug.
Der Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beinhaltet hier den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in der Sache!
Die von dir genannte Wartefrist ist völliger Unsinn und würde deiner entsinnten Aussage zur Folge das rechtsstaatliche Instrument nach einsweiligem Rechtsschutz außer Kraft setzen. Denn dies ist dazu da sofortige Abhilfe zu schaffen und das Verfahren danach zu führen!

Ich weiß nicht was du genommen hast, aber probiers für den Angang mal mit dem Sozialgesetzbuch und der Zvivilprozessordnung.

Gute Besserung

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Hallo

Zusätzlich hat die ARGE durch Ihre Fürsorgepflichtverletzung
eine Notlage verursacht. Denn Frau A ist momentan von
Wohnungslosigkeit bedroht, da Mietschulden entstanden sind,
welche die Höhe der nicht erhaltenen Sozialleistung gleich
stehen.

Nun wollen wir aber vielleicht die Kirche mal im Dorf lassen. Daß hier rechtliche Möglichkeiten bestehen und die Vorgehensweise der ARGE der Schilderung nach nicht astrein war, darüber sind wir uns einig. Beim Thema ARGE hat man aber immer das Gefühl, daß immer weiter auf den Sack draufgehauen werden muß und jegliches logisches Denken ausgeschaltet werden darf… :frowning:

!!!Vorausgesetzt die im Ausgangs-Posting gemachten Angaben stimmen!!!:
Wir sprechen hier über einen Aufstockung sbetrag von 90 Euro, 3-Personen-Haushalt. Also dürfte der Verdienst hier der Schilderung nach nicht im Minijob-Bereich liegen, da das Netto über dem bisherigen Hartz IV - Bezug lag (evtl zzgl Unterhaltseinkünften). Das heißt - logisch gesehen - daß im Rahmen einer Aufstockung dem Aufstocker ab einem Brutto von 900 Euro je nach beruflichen Aufwendungen so aus dem Bauch heraus pimaldaumen zwischen 150 und 250 Euro mehr zur Verfügung stehen. Die Fragestellerin hat also nach Jobaufnahme mehr Geld gehabt als vorher. Wenn sich dann eine Mietschuld anhäuft, kann sie dabei nicht unschuldig gewesen sein. Oder?

Also bitte ein wenig Fairness und nicht immer gleich alle Schuld auf den „bösen Leistungsträger“ schieben. Es ist halt immer einfacher, die Schuld auf andere zu schieben.

@ Icehell: Ich will ihre persönliche Situation damit nicht nivellieren oder Sie verurteilen. Aber das haben Sie hoffentlich alleine dadurch erkannt, daß ich Ihnen den entsprechenden Fingerzeig gegeben habe.

Gruß,
LeoLo

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ABER: Ist es nicht Aufgabe der ARGE, die neuen Umstände zu
prüfen, bevor sie eine Akte einfach schließen? Immerhin haben
sie ja auch die Unterlagen zur Jobaufnahme angefordert. Wozu?
Kaum, weil sie neues Schmierpapier benötigt haben? Ich hätte
gedacht, dass sie die Unterlagen auch sinnvoll bearbeiten …

Das hängt davon ab, wie diese Frau auf die ARGE zugegangen ist, d.h. ob sie sich explizit aus dem Leistungsbezug abgemeldet hat - dann ist die Beratungs- und Auskunftspflicht in der Tat zweifelhaft, obgleich gute Sachbearbeiter dennoch prüfen - oder ob sie einfach die Unterlagen eingereicht hat und die ARGE hat von sich aus einen Aufhebungsbescheid erlassen.
Dann sollte die Frau in Erwägung ziehen einen Neufeststellungsantrag nach § 44 SGB X („Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“) zu stellen.

Unabhängig davon sollte geprüft werden, ob der Kontakt vier Monate später nicht als Antrag gewertet werden muss (ggf. muss der Kontakt nachgewiesen werden, einfach mal die VerBIS-Einträge abchecken lassen (gute SB dokumentieren ihre Kontakte ^^)).