Liebe Experten,
durch das Lesen eines Artikels in einem anderen Brett, haben sich mir ein paar Fragen gestellt - natürlich nur theoretisch!
Jemand wäre schwanger und will den Kindsvater nicht angeben, obwohl dieser eindeutig feststeht. Der Kindsvater wäre finanziell ausreichend situiert, um Unterhalt für Mutter/Kind zu leisten.
Die Kindsmutter gäbe nun an, den Vater nicht nennen zu können und bezüge daher
- Bafög incl. Kinderzuschlag (unterschiedliche Höhe ob Unterhalt vom Kindsvater oder nicht?)
- Kindergeld für sich selbst (da noch in Ausbildung)
- Kindergeld für das Baby
- Elterngeld im 1. Jahr
- ALG für das Baby ?
- ALG extra Mehrbedarf wg. Alleinerziehend ?
- Unterhaltsvorschuß ?
Was würde passieren, wenn später heraus kommen würde, dass es einen „finanziell potenten“ Kindsvater gäbe? Rückforderung von zuviel gezahlten Leistungen (welche?), Strafe für Kindsvater/Kindsmutter?
Neugierige Grüße
Karin