Falsche Angabe bei Kindsvater - Konsequenzen

Liebe Experten,

durch das Lesen eines Artikels in einem anderen Brett, haben sich mir ein paar Fragen gestellt - natürlich nur theoretisch!

Jemand wäre schwanger und will den Kindsvater nicht angeben, obwohl dieser eindeutig feststeht. Der Kindsvater wäre finanziell ausreichend situiert, um Unterhalt für Mutter/Kind zu leisten.

Die Kindsmutter gäbe nun an, den Vater nicht nennen zu können und bezüge daher

  • Bafög incl. Kinderzuschlag (unterschiedliche Höhe ob Unterhalt vom Kindsvater oder nicht?)
  • Kindergeld für sich selbst (da noch in Ausbildung)
  • Kindergeld für das Baby
  • Elterngeld im 1. Jahr
  • ALG für das Baby ?
  • ALG extra Mehrbedarf wg. Alleinerziehend ?
  • Unterhaltsvorschuß ?

Was würde passieren, wenn später heraus kommen würde, dass es einen „finanziell potenten“ Kindsvater gäbe? Rückforderung von zuviel gezahlten Leistungen (welche?), Strafe für Kindsvater/Kindsmutter?

Neugierige Grüße

Karin

Die Rückforderung der Sozialleistungen (im Verhältnis zum errechneten Unterhalt des Vaters) würden zurückgefordert werden. Würde ggf. sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen, was eine Verurteilung zur Folge haben könnte (der Mutter), weniger wünschenswert, oder?
Außerdem, was tut da jemand diesem Kind an, seinen Vater nicht zu kennen (persönliche Meinung)???

Hi Thomas,

ich würde diesen theoretischen Fall auch absolut nicht gut finden - weder moralisch noch rechtlich.

Es ging mir in diesem Fall nur um das Wissen - und um evtl. Personen, die das so planen könnten - die rechtlichen KOnsequenzen deutlich vor Augen zu führen!

Viele Grüße

Karin