Falsche Angabe beim gebraucht-KFZ-Kaufvertrag

Hi @ all …

ich habe ein Problem/Frage.

ende März diesen Jahres hat mein Vater einen Opel Meriva gekauft. Das Auto wurde von einem Opel Autohaus als gebraucht angeboten. Der Preis war relativ günstig (dafür dass das auto erst 8 Monate alt war). Uns wurde gesagt, der frühere Eigentümer wäre eine Autovermietung oder so etwas ähnliches.

Nun haben wir das Auto etwa 2 Monate und mir ist aufgefallen, das im Brief das Zulassungsdatum des Vorbesitzers nicht gleich das Datum der erstzulassung ist (unterschied 7Monate). Da im Feld anzahl der Vorbesitzer nichts steht habe ich mal bei unserem Landratsamt nachgefragt. Die haben mich an das Landratsamt des Vorbesitzers verwiesen. Dort habe ich die Info bekommen, dass das Auto vom Vorbesitzer für einen Tag angemeldet war und, dass das Auto aus dem Ausland importiert worden ist.

Jetzt zu meiner Frage: Der OPelhändler hat uns das Auto aus erster hand verkauft (steht sogar im Vertrag). Da aber der vorbesitzer das Auto aber wohl irgendwo her importiert hat, dies nur für einen tag angemeldet hat, hat das Auto dann ja wohl noch einen anderen Vorbesitzer. Somit stimmt die klausel aus 1.Hand im KV nicht. Wie ist nun die Rechtslage?
Kann man dies anfechten? Wenn ja wie? Und was kann ich erwarten? Auto zurück, gegen geld? oder minderung im preis und um wieviel?
Ausserdem hat uns der Verkäufer mündlich zugesichert, das es sich um ein deutsches Auto handelt (was ja nicht der fall ist). Nur wie beweist man sowas (ich war zwar Zeuge aber reicht das?)
Erlich gesagt will ich nicht unbedingt vor gericht ziehen - kommt man da auch anders zu einem erfolg?

Wäre um ratschläge sehr dankbar.

MfG
Achilles2

MOD: Titel Archivtauglich gemacht (DL)

Falsches Brett…hier geht es um technische Fragen!
…mann habt ihr noch andere Sorgen…???
…n’ billiges Auto kaufen…und dann kleinkariert reagieren! Typisch!
Entscheident ist doch wohl ob alle technischen Angaben stimmen, wenn es da Differenzen gäbe würde ich’s ja noch verstehen. Ausserdem sind „Tageszulassungen“ gang und gäbe…um einen attraktiven Preis zu gestalten!
Gruss
Helmut W.

Fast…
Kleinkariert sicherlich nicht

Schließlich handelt es sich um einen Vertrag der hier aufgrund falscher Tatsachen abgeschlossen wurde.

Wendi - Dich wollt ich sehen, wenn Du ein Auto kaufst, im Vertrag wird schwarz notiert und Du bekommst es weiß - für Dich sicherlich schei* egal nach deinem Posting - für andere aber Ausschlaggebend.

Das die Farbe sicherlich ein komisches Beispiel ist dient nur zur Beanschaulichung :smile:

Es ist sehr wichtig was im Kaufvertrag steht. Will der Treaderöffner mal das KFZ weiter verkaufen und gibt dann an, dass er der erste Besitzer ist - auch dieses im alten Kaufvertrag auch so ist - aber lt. KFZ-Brief der2. ist - da gibt es massig Probleme und es gab sicherlich nicht nur 1x bis jetzt deshalb ne Wandlung / Rückgabe / Umtausch im Vertrag

@Treaderöffner:

Wende Dich mit den Unterlagen an das Autohaus und Bitte um Stellungnahme - Eintrag im Brief bedeutet, dass das Auto schonmal angemeldet war mit nem Kennzeichen - also nicht mehr 1. Hand sondern mit Dir nun 2.Hand!

Da dies sich bei nem Wiederverkauf negativ auswirken kann, bitte, wenn es sein muß mit nem Rechtsbeistand, um Ersatz des Schadens bzw. um Ausgleich. Da noch kein Schaden entstanden ist (ausser Falschaussage) kannste kein Schadensersatz verlangen. Einige Dich z.B. auf nen Tankgutschein, kostenfreie Inspektionen, Satz Sommer-/Winterreifen etc oder Verminderung Kaufsumme - falls es keine Einigung gibt wende Dich entweder an ne Schlichtungsstelle oder erklär dem Autohaus das Du vom Vertrag zurücktreten willst daraufhin.

Wenn Du ne richtige Rechtsauskunft haben willst geh auf http://www.frag-einen-anwalt.de - da sind keine „Hobbyjuristen“ sondern Fachanwälte. Hier bekommst Du zwar sehr korrekte Aussagen im Rechtsbrett jedoch fühl’ ich mich persönlich da sicherer - ausserdem kann ich meinen Fall deutlich schildern und nicht als fiktiven Fall kennzeichen…

Dat Blue

1 Like

…mag ja alles sein, aber was soll hier die frage?
…wie du schon zutreffend sagst: ab zum anwalt oder mit dem autohaus klären…
Gruss
Helmut W.

wer hat gesagt, dass das Fahrzeug vor dem Import bereits auf irgend jemanden angemeldet worden sein muss. Wenn der Vorbesitzer es als Neuwagen gekauft und dann importiert hat, ist er logischerweise auch der erste Halter…

Das wird in letzter Zeit häufiger gemacht, dass Fahrzeuge im europäischen Ausland gekauft und erst in DE zugelassen werden.

Bevor man hier von falschen Angaben im Kaufvertrag spricht, muss erst mal geklärt werden, ob es vor dem Import wirklich einen weiteren Halter (und nicht einen Fahrzeughändler!) gab.

cu.

Öhm … erstmal danke für die Antworten, aber
habt Ihr eigentlich mein Posting richtig gelesen?

  1. ich habe geschrieben aus 1.Hand sprich wir sollten nun 2. Hand sein.
  2. Mir ist bewust, das es leute gibt die ein auto importieren und dann anmelden. Dann würde aber als erstes Zulassungsdatum nicht ein anderes Datum als im LandradtsamtStempel des vorbesitzers sein (7Monate unterschied). D.h. es muss noch einen vorher geben! oder zwei oder drei (das weiß man nicht).
    Da es nun mindestens einen weiteren vorbesitzer gibt, sind wir nicht mehr 2. Hand sondern mindestens 3. Hand. Und wenn wir nun das Auto irgendwann wieder Verkaufen sollten, haben wir dadurch einen Nachteil der zum Zeitpunkt des Kaufes uns (wegen Falschinformation) nicht bewust war! Und das ist schon ärgerlich!

@TheBlueSin
Danke für deinen Link, ich werde mich da mal umschauen :smile:

Grüße Achilles2

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es muss hier keinen anderen Vorbesitzer mit tatsächlicher Fahrzeugnutzung gegeben haben. Ich tippe eher auf einen klassischen Reimport. D.h. der Wagen wird von einem ausländischen Händler gekauft und steht dann einfach nur so lange beim Händler bis der deutsche Kollege ihn abruft. Es gibt zwar Urteile die verlangen, dass die Eigenschaft Reimport in einem Kaufvertrag genannt sein muss, ich halte diese Auffassung allerdings für überholt und falsch, soweit keine qualitativen Unterschiede gegeben sind. Also wenn der TDI in Holland nur 130 PS und in Deutschland 150 PS hätte, müsste hierauf sicher hingewiesen werden. Aber wenn die Fahrzeuge identisch sind, bzw. alle Merkmale offen kommuniziert wurden, sehe ich hierfür keinen Anlass.

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

Hi @ all …

ich habe ein Problem/Frage.

ende März diesen Jahres hat mein Vater einen Opel Meriva
gekauft. Das Auto wurde von einem Opel Autohaus als gebraucht
angeboten. Der Preis war relativ günstig (dafür dass das auto
erst 8 Monate alt war). Uns wurde gesagt, der frühere
Eigentümer wäre eine Autovermietung oder so etwas ähnliches.

Nun haben wir das Auto etwa 2 Monate und mir ist aufgefallen,
das im Brief das Zulassungsdatum des Vorbesitzers nicht gleich
das Datum der erstzulassung ist (unterschied 7Monate). Da im
Feld anzahl der Vorbesitzer nichts steht habe ich mal bei
unserem Landratsamt nachgefragt. Die haben mich an das
Landratsamt des Vorbesitzers verwiesen. Dort habe ich die Info
bekommen, dass das Auto vom Vorbesitzer für einen Tag
angemeldet war und, dass das Auto aus dem Ausland importiert
worden ist.

Jetzt zu meiner Frage: Der OPelhändler hat uns das Auto aus
erster hand verkauft (steht sogar im Vertrag). Da aber der
vorbesitzer das Auto aber wohl irgendwo her importiert hat,
dies nur für einen tag angemeldet hat, hat das Auto dann ja
wohl noch einen anderen Vorbesitzer. Somit stimmt die klausel
aus 1.Hand im KV nicht. Wie ist nun die Rechtslage?
Kann man dies anfechten? Wenn ja wie? Und was kann ich
erwarten? Auto zurück, gegen geld? oder minderung im preis und
um wieviel?
Ausserdem hat uns der Verkäufer mündlich zugesichert, das es
sich um ein deutsches Auto handelt (was ja nicht der fall
ist). Nur wie beweist man sowas (ich war zwar Zeuge aber
reicht das?)
Erlich gesagt will ich nicht unbedingt vor gericht ziehen -
kommt man da auch anders zu einem erfolg?

Wäre um ratschläge sehr dankbar.

MfG
Achilles2

Hallo,

ich vermute mal, das Opel den Meriva in nur einem Werk herstellt. Ob der dann teuer über einen Deutschen Händler oder preisgünstig über einen z.B. holländischen Händler bezogen wird spielt doch nicht wirklich eine Rolle. Es handelt sich um das selbe Auto. Mit der Tageszulassung werden evtl nur irgendwelche Vorgaben von Opel als Lieferant umgangen und das Auto kann als Gebrauchtwagen günstiger verkauft werden, obwohl es keinen km bewegt wurde, reine Papiersache.

Gruß
Tilo