Hi @ all …
ich habe ein Problem/Frage.
ende März diesen Jahres hat mein Vater einen Opel Meriva gekauft. Das Auto wurde von einem Opel Autohaus als gebraucht angeboten. Der Preis war relativ günstig (dafür dass das auto erst 8 Monate alt war). Uns wurde gesagt, der frühere Eigentümer wäre eine Autovermietung oder so etwas ähnliches.
Nun haben wir das Auto etwa 2 Monate und mir ist aufgefallen, das im Brief das Zulassungsdatum des Vorbesitzers nicht gleich das Datum der erstzulassung ist (unterschied 7Monate). Da im Feld anzahl der Vorbesitzer nichts steht habe ich mal bei unserem Landratsamt nachgefragt. Die haben mich an das Landratsamt des Vorbesitzers verwiesen. Dort habe ich die Info bekommen, dass das Auto vom Vorbesitzer für einen Tag angemeldet war und, dass das Auto aus dem Ausland importiert worden ist.
Jetzt zu meiner Frage: Der OPelhändler hat uns das Auto aus erster hand verkauft (steht sogar im Vertrag). Da aber der vorbesitzer das Auto aber wohl irgendwo her importiert hat, dies nur für einen tag angemeldet hat, hat das Auto dann ja wohl noch einen anderen Vorbesitzer. Somit stimmt die klausel aus 1.Hand im KV nicht. Wie ist nun die Rechtslage?
Kann man dies anfechten? Wenn ja wie? Und was kann ich erwarten? Auto zurück, gegen geld? oder minderung im preis und um wieviel?
Ausserdem hat uns der Verkäufer mündlich zugesichert, das es sich um ein deutsches Auto handelt (was ja nicht der fall ist). Nur wie beweist man sowas (ich war zwar Zeuge aber reicht das?)
Erlich gesagt will ich nicht unbedingt vor gericht ziehen - kommt man da auch anders zu einem erfolg?
Wäre um ratschläge sehr dankbar.
MfG
Achilles2
MOD: Titel Archivtauglich gemacht (DL)