Falsche Angaben

Gesetzt den Fall:
Eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 2 Parteien.
A möchte komplett umbauen und muss dazu ans Gemeisnchaftseigentum. B möchte das aber nicht.

NUn behauptet A. der mit drei Personen an Der Wohnungseigentümerversammlung teilgenommen hat, dass B (allein bei der Eigentümerversammlung) ihm dafür eine Zusage unter Zeugen gegeben hat.
Allerdings bestätigt die Verwalterin, die den Vorsitz hatte, dass B keine Zusagen getroffen hat.
Nun meine Frage, abgesehen davon, dass B damit beweisen kann, dass keine Zustimmung erteilt wurde, und somit nicht gebaut werden kann.
Kann A von B für diese wissentliche LÜge rechtlich belangt werden?

Hallo,

NUn behauptet A. der mit drei Personen an Der
Wohnungseigentümerversammlung teilgenommen hat,

Sind denn diese 2 anderen Teilnehmer auch Eigentümer?
Bestehe bei der nächsten Versammlung darauf, dass nur Eigentümer selbst(und nicht noch der evtl. Anhang) an Eigentümerversammlungen teilnehmen dürfen.

Gruß:
Manni

Hallo

Wird denn bei euren Eigentümervesammlungen kein Protokoll geführt?

grüße