Gesetzt den Fall:
Eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 2 Parteien.
A möchte komplett umbauen und muss dazu ans Gemeisnchaftseigentum. B möchte das aber nicht.
NUn behauptet A. der mit drei Personen an Der Wohnungseigentümerversammlung teilgenommen hat, dass B (allein bei der Eigentümerversammlung) ihm dafür eine Zusage unter Zeugen gegeben hat.
Allerdings bestätigt die Verwalterin, die den Vorsitz hatte, dass B keine Zusagen getroffen hat.
Nun meine Frage, abgesehen davon, dass B damit beweisen kann, dass keine Zustimmung erteilt wurde, und somit nicht gebaut werden kann.
Kann A von B für diese wissentliche LÜge rechtlich belangt werden?