Es gibt ja zig Computer- und Spielezeitschriften, die meist direkt auf dem Cover mit den beinhaltenden Vollversionen „pralen“.
Nun ist dort ein Magazin für Computer das einige dieser Programme auf der ganzen Cover-Seite als entweder „Vollversion“ oder als „Testversion“ anpreist.
Nun stellt sich heraus - erst nachdem der Verbraucher die CD eingelegt hat - das die angeworbene Vollversion doch nur eine 1-Monats-Testversion die anschließend gekauft werden muß.
Rechtlich kann ich Dir dazu leider nichts sagen.
Viele Zeitschriftenhändler werden aber auch Dulden, wenn jemand zumindest mal das Heft aufblättert und sich Inhaltsverzeichnis und Versionsstatus der Progis auf dem beigelegtem Datenträger ansieht.
( in meinen Favoriten gäbe es dann auch keine Verwechselungen )
Wenn offensichtlich etwas falsch deklariert wurde ( Heft und Datenträger liegen ja vor ), könnte die Redaktion darüber informiert werden.
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