Falsche Angaben bei Autokauf - Schadensersatz ?

Hallo folgender Fall,
Herr XY hat im Oktober 2007 ein Auto bei einem freien Händler gekauft. Seitdem hatte Herr XY eine Menge an Reparaturen. Die größte war dabei nach einem Zahnriemenriss. Die Garantieversicherung die diese Schäden abdecken sollte war erst nicht zahlungswillig und ist nun insolvent.
Der bei dem Auto angegebene Kilometerstand ist im nachhinein vermutlich gefälscht gegeben (ca. 33 TKM).
Die Erstzulassung war auf 11/2003 datiert. Nun hat Herr XY aber in den Unterlagen des Autos Rechnungen entdeckt die auf Anfang 2002 bezogen sind. Auf der Rechnung steht die selbe Fahrgestellnummer wie die seines Autos. Offensichtlich ist das Erstzulassungsdatum aus dem Kaufvertrag also falsch.

Die Frage ist nun was hat Herr XY für Moglichkeiten?

Der Schaden am Motor z.B. war 02/08 eingetreten. Anschließend stand das Auto aufgrund von Streit mit Versicherung und langsamer Werkstatt bis vor kurzem.

Wäre bei dem Auto das echte Alter angegeben gewesen hätte ein Zahnriemenwechsel durchgeführt werden müssen und es wäre nicht zu einem Riss und der anschließenden Standzeit (Nutzungsausfall) gekommen.

In das Auto wurde aufgrund der Reparaturen und eines Autogasanlageneinbaus bereits zusätzlich zu dem Kaufpreis etwa 5000 € investiert. Das Auto einfach zurückgeben wäre also auch nicht im Interesse von Herrn XY.

Vllt haben Sie Tips wie Herr XY am besten vorgehen sollte.

Vielen Dank im vorraus,

Aron

Hallo folgender Fall,
Herr XY hat im Oktober 2007 ein Auto bei einem freien Händler
gekauft. Seitdem hatte Herr XY eine Menge an Reparaturen. Die
größte war dabei nach einem Zahnriemenriss.

Der Austausch ist doch km-abhängig. War der denn fällig oder überfällig? War es eventuell schon Aufgabe des Käufers? Wenn z. b. der Käufer den Wagen mit 90.000 gekauft hat und der Zahnriemen bei 120.000 fällig war.

Die Garantieversicherung die diese Schäden abdecken sollte war erst nicht zahlungswillig und ist nun insolvent.

Blöd. Wann traten denn die Schäden auf? Meist geben Gebrauchtwagenhändler nur eine verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Haften dann aber auch selber, können sich aber dagegen versichern (Garantieversicherung). Du brauchst die ja eigentlich gar nicht, ist ja nur zum Schutz des Händlers.

Der bei dem Auto angegebene Kilometerstand ist im nachhinein
vermutlich gefälscht gegeben (ca. 33 TKM).

Serviceheft oder alte Rechnungen überprüfen und vergleichen. Vorbesitzer anrufen. Evtl. im Autohaus anrufen wo der Wagen her ist, falls das Serviceheft weg ist, ob der Wagen dort regelmässig gewartet wurde. Dort kann man auch eine Ersatzheft anfordern oder Km-Stände vergleichen.

Die Erstzulassung war auf 11/2003 datiert. Nun hat Herr XY
aber in den Unterlagen des Autos Rechnungen entdeckt die auf
Anfang 2002 bezogen sind. Auf der Rechnung steht die selbe
Fahrgestellnummer wie die seines Autos. Offensichtlich ist das
Erstzulassungsdatum aus dem Kaufvertrag also falsch.

Kann auch nen Fehler der Werkstatt sein. Was steht denn im Fahrzeugbrief? Das Datum muss stimmen, auf Daten auf Rechnungen wird ich mich nicht verlassen. Allerdings kann man hier meist den Km-Stand prüfen bzw. Vergleiche herbeiführen. Kleiner Tip, auf die Scheiben schauen, da müsste 03 stehen. Wenn 01 oder 02 dasteht ist der Wagen wahrscheinlich doch schon älter. 02 kann aber auch noch bei nem Wagen stehen der EZ 03 hat.

Vllt haben Sie Tips wie Herr XY am besten vorgehen sollte.

Er sollte die o. g. Tips überprüfen und bei eindeutiger Beweislage einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Vielen Dank im vorraus,

Aron

Bitte

Xenia