Falsche Angaben bei Autokauf / Vetragsrecht

Ich habe ein Auto bei mobile.de gekauft. Zum Angebot gehörten unteranderem ein Scheckheft sowie Sommerreifen. Bei dem Vetragsabschluss versprach mir der Verkäufer (sie hatte angegeben die FRau des Halters zusein) das Scheckheft sowieso die Sommerreifen spätestens nach zwei Tagen vorbeizubringen… Jetzt ist schon eine Woche vorbei und der Verkäufer meldet sich nicht am Telefon oder legt einfach auf worauf hin ich beim Verkäufer war und herausgefunden hab das die Adresse und vielleicht auch der Name gar nicht stimmt. Jetzt würde ich gern wissen welche Möglichkeiten ich habe. Soll ich zur Polizei gehen mir ein Anwalr aufsuchen?.. Ich wäre echt dankbar wenn mir jemand helfen könnte…

Hallo Mehoni,
zunächst 2 Versionen, wenn Ihr einen Vertrag aufgesetzt habt mit dem Inhalt das die Sommerräder und das Scheckheft vorbei gebracht wird sieht es hut für Dich aus. Hast Du dies nur mündlich wird es schwierig, es sei denn es gibt von Deiner Seite her einen Zeugen.
Standen die Sommerräder und der Hinwies Scheckheft gepflegt in Mobile?

ich würde wie folgt vorgehen. schriftl. Nachfrist der Lieferung an den verkäufer schicken, mit einer Frist von 7 Tagen. gleichzeitig einen Hinweis das sollten die sachen bis zu diesem Tag nicht eingetroffen sein, du eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei aufgibst. Jetzt sollte er reagieren, mache dies bitte per einschreiben mit rückschein, somit hast due einen nachweis und unterstreichst deine durchsetzungsfähigkeit mit der Polizei. (mehr macht ein anwalt auch nicht vorab). es gibt die möglichkeit über einen vertragshändler mit der fahrgestellnummer die KD und Garantie leistungen festzustellen (je nachdem wie alt das fzg. ist und welche marke), somit kannst du etwas nochvollziehen. gibt es einen weiteren vorbesitzer würde ich diesen versuchen zu kontaktieren und abzufragen (km- stand bei verkauf, unfallfreiheit, scheckheft?).

gerne kannst du mich wieder kontaktieren.

gruß larryK

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Hallo, ich würde den Verkäufer schriftlich auffordern, die fehlenden Sachen vorbeizubringen und einen festen Termin machen. Sollte dieses nicht funktionieren, würde ich bei der polizei Anzeige erstatten, weil das im Moment der günstigste Weg ist. Bei der Gelegenheit würde ich der Polizei auch die evtl. falschen Adressdaten bekanntgeben.
MfG kahlken

Hallo larry danke erstmal für deine umfangreiche Antwort… also ich bin heut zur Polzei gegangen aber die meinten das die mir leider nicht helfen können und das das was mit Zivilrecht zutun hat…
Ich habe auch bei Mobile.de angerufen und wegen dem Angebot gefragt weil ja drauf stand das es dazu ein Scheckheft gibt und Sommerreifen und die haben mir gesagt das kann nur die Polizei oder ein Anwalt anfordern… Ich würde gern diese Nachfrist setzen aber das Problem ist ja das ich mit der frau des Halters den Vertrag gemacht hab und sie mir die falsche Kontaktdaten aufgeschrieben… Soll ich mich den direkt an den Halter wenden oder würde das auch nix bringen???

ich hab ja die Adresse des Verkäufers nicht ich kann höchtens Anzeige gegen unbekannt erstattet o man ich steck ganz schön in der Klemme…

Hallo Mehoni,

da du ja den schriftl. nachweis hast sieht es ja garn nicht so schlecht aus. warst du bei der polizei mit dem hinweis betrugsanzeige? oder hast du nur einfach nachgefragt. betrugsanzeigen müssen aufgenommen werden.
hast du einen verkehrsrechtschutz bisher? wenn ja lasse es dann wirklich über den anwalt laufen, dieser kostet dich dann nichts (evtl. SB checken). Die erste beartung ist auf jeden fall kostenfrei, aber nur wenn du einen Rechtschutz versicherung hast (kann verkehrsrechtschutz oder familien rs sein.)
die frage ist weiterhin, mit der ehefrau, dies stellt kein problem dar wen diese noch zusammen leben und die gleiche anschrift haben und sie das fzug. verkaufen durfte 8sollten sie in trennu8ng leben wirds gefährlich) dann hättest du dies im treuen glauben gekauft wenn alles über die gleiche anschrift läuft.

ich würde mich jetzt an die ehefrau wenden, denn mit ihr hast du den vertrag gemacht. ich würde den alten halter anfragen wo du die ehefrau (oder ex) erreichen kannst, oder hat er die reifen und das serviceheft bei sich sogar?

hattest du dir den perso oder pass nicht zeigen lassen beim vertrag? wo habt ihr denn alles unterschrieben und die übergabe gemacht? ich kann nur hoffen das sie wirklich die besitzerin war. dies muss nicht zwingend der halter sein.

also jede menge fragen.

gruß lars

Hallo Lars,

ich habe einfach nachfragt gestern ob die was tun könnten… aber ich wer den heute nochmal hingehen und eine anzeige wegen betrug machen… ich hab auch eine Rechtsschutzversicherung (Verkehr) das müsste den wohl reichen!?! Was wäre den wenn sich zum Beispiel heraustellen würde dass sie das Fahrzeug gar nicht verkaufen dürfte oder so? Müsste ich das Fahrzeug zurückgeben ohne mein Geld zubekommen?? Und den Vertrag haben wir in Luckenwalde gemacht und die Übergabe fand auch dort statt sie meinte die fahren in zwei Tage nach berlin und den bringt sie mir die Sachen… Danke nochmal für deine Hilfe Lars

Gruß Mehoni

Hallo, Sie sind whrscheinlich auf einen Betrüger hereingefallen. Wichtig ist, etwas Schriftliches in der Hand zu haben. Es sollte Bestandteil des Vertrages sein, dann können Sie den Verkäufer mit Erfolg verklagen. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
MfG
H.Balthasar

Hallo Mehoni,

sorry für die verspätung, war leider im krankenhaus.
also mit einer rechtschutz würde ich dies wie schon besprochen dem anwalt übergeben, da dein kostenrisiko gering ist (SB), ich befürchte das die frau das fzg. hätte gar nicht verkaufen dürfen, dann wird es kriminell und da hilft nur der anwalt. sorry, kann so sein. rechtl. gesehen könntetst du das fzg. und geld verlieren. das geld müsstetst du dann bei der frau einklagen (betrug). das ist meine erfahrung.

wenn alles i.o. wäre hätte sie dir die richtiuge anbschrift und die abgesprochenen sachen geliefert.

halte mich mal auf dem laufenden was daraus geworden ist.

gruß lars

Hallo,

Eigentlich können Sie eine Anzeige aufgeben. Ja, das
stimmt. Aber dies geht leider nur, wenn der Verkäufer
SCHRIFTLICH vorgelegt hat, Ihnen die Reifen und das
Schreckheft zu geben. Ansonsten hätte der Verkäufer die
Möglichkeit alles abzustreiten. Haben Sie Beweise
dafür? Wenn ja, suchen Sie einen Anwalt auf. Wenn
nicht, müssen Sie leider mit anderen Reifen fahren :frowning:

MFG,
kingosalex2