hallo zusammen,
es ergibt sich folgender sachverhalt:
ein unternehmen stellt zum 01.08.2010 eine auszubildende für den ausbildungsberuf: kauffrau für bürokommunikation ein. beim bewerbungs-
gespräch wird die azubine nach ihren rechtschreibkenntnissen gefragt.
sie teilt mit, dass diese gut wären. es wird ihr in dem gespräch mit geteilt, dass der arbeitgeber schon wert auf eine gute rechtschreibung legt. die azubine wird eingestellt. nach einiger zeit stellt man fest, dass die azubine absolut nicht fehlerfrei schreiben kann. die geschäftsführung muss alle schriftstücke ständig korrigieren.
der arbgeitgeber sucht das gespräch mit der azubine. sie gibt zu, dass sie eine rechtschreib-leseschwäche hatte uns jetzt nur noch gelegentlich fehler macht.
kann der arbeitgeber eine kündigung aussprechen? es wurden ja bewusst falsche angaben im bewerbungsgespräch gemacht.
vielen dank für die antworten.
grüße, a.
Hallo,
Einstellungsteste sind ein bekanntes Mittel, die Eignung der Bewerber zu überprüfen.
Eine Selbsteinschätzung mit „gut“ zu beantworten, ist noch nicht gelogen!
VG René
P.S. Kauf Dir mel ne neue Tastatur. Deine Shifttaste ist defekt!
Hallo,
um eine mögliche Kündigung entgegen zu wirken kann man sich auch an der VHS Schule anmelden und einen Kurs belegen. So zeigt der Azubi seinen festen Willen an sich zu arbeiten und das kann doch nur von Vorteil sein, auch für die Zukunft.
Gruß SUnny