Hallo,
angenommen, eine Person stellt fest, dass er bei SCHUFA eine falsche Adresseneintragung hat. In dieser Adresse hat die Person nie gewohnt, findet aber dann heraus, dass es sich hier um eine Adresse eines ex-Partners handelt.
Ist es eine falsche Annahme, dass die Adressen bei SCHUFA Adressen sind, unter den man angemeldet gewesen sein muss, oder werden bei SCHUFA auch Adressen registriert, zu den eine (andere) Person etwas bestellt hat?
Wenn man logischerweise davon ausgeht, dass ein Mensch so etwas nur macht, weil das ihm etwas bringt, handelt es hier um Betrug?
Ist es möglich, herauszufinden, wann und wie die Adresseneintragung bei SCHUFA vorgenommen wurde?
xen
Hi,
Ist es möglich, herauszufinden, wann und wie die
Adresseneintragung bei SCHUFA vorgenommen wurde?
man kann einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Diese durcharbeiten und die Schufa dann schriftlich über ggf. falsche Informationen in Kenntnis setzen. Die Schufa wird dies dann prüfen und ggf. korrigieren.
Da die betroffene fiktive Person der Schufa gegenüber niemals falsche Angaben gemacht hat liegt hier kein Betrug gegenüber der Schufa Seitens der fiktiven Figur vor.
Die Schufa basiert auf Informationen die Firmen der Schufa mitgeteilt hat. Wenn Otto_Versand meldet sie hat einer Person A ein Paket im Wert von 200€ zu Adresse X geschickt hat und die Rechnung pünktlich bezahlt wurde so entspricht dies der Wahrheit. Man kann ja zeitweise bei einer Freundinn oder auf Montage arbeiten. Dies ist also seitens der Schufa zumindest plausibel.
Wenn man logischerweise davon ausgeht, dass ein Mensch so
etwas nur macht, weil das ihm etwas bringt, handelt es hier um
Betrug?
Für einen Betrug muss es einen Vorteil für eine Partei geben. Wer hat also welchen Schaden/Vorteil erlitten/erhalten?
Die Wahrheitsgemäße Aussage wie in meinem Beispiel ist kein Betrug.
Wenn die Freundin jedoch Sachen ohne Erlaubnis bestellt und die Identität eines anderen dafür benutzt könnte es sich um Identitätsdiebstahl handeln, da sie hier entweder den Freund schädigen will oder sich selber einen Vorteil verschaffen möchte. Also folgendes prüfen:
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 263 Betrug
§ 263a Computerbetrug (Wenn es über das Internet erfolgte)
§ 267 Urkundenfälschung (Bei schriftlichen Bestellungen insbesondere der Fälschung der Unterschrift)
MFG
Hallo,
angenommen, eine Person stellt fest, dass er bei SCHUFA eine
falsche Adresseneintragung hat. In dieser Adresse hat die
Person nie gewohnt, findet aber dann heraus, dass es sich hier
um eine Adresse eines ex-Partners handelt.
Ist es eine falsche Annahme, dass die Adressen bei SCHUFA
Adressen sind, unter den man angemeldet gewesen sein muss,
Ja, die Annahme ist falsch;
der Schufa wurde diese Adresse von einem „Schufateilnehmer“ gemeldet bzw. es erfolgte über die Schufa (und über diese falsche Adresse) evtl. eine Bonitätsanfrage (könnte eine Kreditanfrage sein, von einem Versandhaus eine Anfrage wg. einer Rechung auf Raten etc.); die Schufa speichert nun diese Adresse.
oder werden bei SCHUFA auch Adressen registriert, zu den eine
(andere) Person etwas bestellt hat?
Nein, Bestellungen hat mit der Schufa nichts zu tun.
Wenn man logischerweise davon ausgeht, dass ein Mensch so
etwas nur macht, weil das ihm etwas bringt, handelt es hier um
Betrug?
Nein, man kennt ja nicht den Ursprung dieser falschen Adressmeldung und die kostenlose Schufaauskunft soll ja dazu dienen, falsche Einträge zu korrigieren oder zu löschen.
Ist es möglich, herauszufinden, wann und wie die
Adresseneintragung bei SCHUFA vorgenommen wurde?
Die Schufa anschreiben und um Aufklärung bitten, aber die werden vermutlich nur korrigieren oder nicht mitteilen, wer diese Meldung abgegeben hat.
Lieben Gruß:wink:)
xen