Falsche angaben bei Selbstauskunft

Hallo,

ein Mieter macht bei der Selbstauskunft falsche angaben zu mahnbescheide und konotpfändung!

Kann der vermieter das irgendwie kontrollieren?
Oder irgendwie herausbekommen?

Lg
Nadine

Hallo,

Schufa-Auskunft vom (zukünftigen) Mieter verlangen. Die gibts auch extra für „Mietangelegenheiten“. Da sind bestimmte Sachen dann nicht drin - oder ich glaube nicht sichtbar wo evtl. Schulden sind, nur dass sie da sind oder halt nicht -.

Gruß

Der Vermieter könnte dies über eine Schufa oder Creditreform-Anfrage erfahren. Allerdings muss er sich hierfür eine Einwilligung des Mieters holen.
Ich habe von meiner Mieterin eine solche Auskunft verlangt, die paar Euro Gebühren sind als Versicherung gegen Mietnomaden richtig gut angelegt. Ich werde das auch in Zukunft ohne Ausnahme machen, denn gerade Mietnomaden tun alles um so normal wie möglich zu wirken (z.B. mit schickem Leihwagen vorfahren)

Allerdings würde der Mieter, falls er vorsätzlich entscheidungsrelevante Tatsachen wie z.B. Pfändungen etc. auf Nachfrage falsch angibt eine arglistige Täuschung begehen. Hierdurch kann der Mietvertrag rückwirkend ungültig werden (BGB §§123 und 142).

Viele Grüße
Lumpi

Darf der Vermieter denn auskunft bei der Schufa einholen wenn der Mieter unterschrieben hat, dass er die Bonität prüfen darf!

Braucht er dazu nicht die Peronalausweis nummer?

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Spätestens im Ernstfall (Nichtzahlung durch den Mieter) kommen die falschen Angaben raus. Wenn der Vermieter seine Ansprüche gerichtlich bzw. im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen möchte, wird ihm mitgeteilt, dass Kontenpfändungen vorliegen oder die eidesstattliche Versicherung bereits geleistet wurde.

Wenn der Mieter nicht zahlen kann, liegt übrigens ein klassischer Fall des Einmietbetruges vor.

aber wenn der mieter immer die miete zahlt, dann kommt das doch nicht raus! oder?
Die pfändung steht ja nicht in der schufa! und ob ein MAhnbescheid ergangen ist auch nicht oder?

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Auf normalem Weg kann der Vermieter nicht an die Daten gelangen. Es berechtigt ihn aber im Ernstfall zu einer Anfechtung des Mietvertrages und zu der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Einmietbetrug.

heißt ernstfall bei nichtzahlung der miete?

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ja … bei Nichtzahlung der Miete rollt die ganze Maschinerie an.

aber für ws frägt ein mieter dann nach pfändung oder mahnbescheide wenn er es nicht kontrollieren kann?

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Ich zitiere mal aus meinem oberen Post:

Allerdings würde der Mieter, falls er vorsätzlich entscheidungsrelevante Tatsachen wie z.B. Pfändungen etc. auf Nachfrage falsch angibt eine arglistige Täuschung begehen. Hierdurch kann der Mietvertrag rückwirkend ungültig werden (BGB §§123 und 142).

Fragt der Vermieter nach Pfändungen und Mahnverfahren und der Mieter lügt in an, dann hat er der Vermieter getäuscht und damit wird der Mietvertrag rückwirkend ungültig. Somit kann er ohne weitere Gründe fristlos kündigen.

Viele Grüße
Lumpi

Für eine Schufa-Anfrage reichen Name, Wohnort und Geburtsdatum (daher kommt es dann bei Meier und Müller schon mal zu Falschauskünften…)

Wenn der Vermieter eine Unterschrift hat, dass er die Bonität prüfen darf, dann würde ich das schon auch auf die Schufa oder Creditreform beziehen…

Grüße
Lumpi

Für eine Schufa-Anfrage reichen Name, Wohnort und Geburtsdatum
(daher kommt es dann bei Meier und Müller schon mal zu
Falschauskünften…)

Das ist wohl etwas verharmlosend ausgedrückt. Bis zu 30 % aller Schufaeinträge/Auskünfte sind falsch, falsch zugeordnet oder die Personen existieren gar nicht.

Gruss vonsales