angenommen jemand möchte sich ein Fahrrad kaufen, macht sich auch bei gängigen Herstellern, Internetforen und Händlern schlau. Leider braucht dieser jemand ein Fahrrad das Gewichtsmässig höher belastbar ist -schon aus dem Grund da dieser jemand mit Kind und Kindersitz unterwegs ist.
Nun wird ein Fahrrad gefunden das laut ebay Verkäufer alle Kriterien erfüllt. Dieses Fahrrad wird bestellt und bei Ankunft findet man anhand der Anleitung heraus das es sich um ein Fahrrad einer bekannten Marke handelt -am Fahrrad selbst ist jedoch kein Schriftzug oder irgendetwas woran man die Marke erkennen könnte. In der Anleitung steht zudem das das Fahrrad mit max 120 kg belastbar ist inkl. Fahrrad, Fahrer und Gepäck.
Auf nachfrage bei dieser Herstellerfirma wird einem gesagt das alle Fahrräder diese 120 kg Grenze hätten. Bei Suche über Google wird dieses Fahrrad bei diversen Händlern angeboten -teilweise mit Angabe der Marke. Jeweils mit Belastbarkeiten von 170-200kg.
Ich frage mich nun wie es denn rechtlich aussieht? Welche Aussage ist den nun die bindende? Man hat ja vom Verkäufer durch den Kaufbeleg quasi eine Bestätigung auf die Belastbarkeit? Dem Verkäufer wurde der verwirrende Sachverhalt gemeldet mit der Bitte um schnelle Antwort.
Kann es eventuell sein, das nur die Grundkomponenten bei diesem Hersteller gekauft wurden, das der Zwischenhändler Verstärkungen oder ähnliches am Fahrrad vorgenommen hat, steht darum eventuell keine Marke auf dem Fahrrad selbst? Darf man das?
Wer währe den verantwortlich für den Fall das das Fahrrad beim Fahren zusammenbricht und Schäden verursacht. Die Versicherung des Käufers wird sich wohl herausreden das man das Fahrrad überladen hätte? Es macht eigentlich einen Stabilen Eindruck und wenn der Käufer Grundsätzlich alleine Fahren würde währe dies alles kein Problem, aber es soll ein Kind mit auf das Rad.
Alles sehr verwirrend. Was soll man nur tun? Zurückschicken ist einfach gesagt ein Fahrrad wo der Hersteller eine höhere Gewichtsangabe macht ist finanziell leider nicht erschwinglich, selbst dieses Rad war nicht Billig.
erster Ansprechpartner ist doch der Verkäufer (Händler oder Privatperson?). Wenn er (als Händler) zusichert (am besten schriftliche Bestätigung), daß das Fahrrad das Gewicht bis 170 kg aushält, dann muß es auch so sein. Sollte also bei einem Gewicht von 150 kg ein Bruch am Material auftreten, kann sich der Verkäufer nicht darauf berufen, es wären ja mehr als 120 kg. Er haftet, auch wenn es seine Versicherung ggf. nicht tut. Der Hersteller - aber zu dem hat man im Zweifel keine Geschäftsbeziehung - könnte dagegen sagen: mehr als 120 kg - selbst schuld.
Nichts desto trotz: wenn etwas passiert, kann man die möglichen Schäden (Verletzungen, Behinderungen, Tod) auch nicht durch Geld rückgängig machen, egal wer haftet.
erster Ansprechpartner ist doch der Verkäufer (Händler oder Privatperson?).
Händler
Wenn er (als Händler) zusichert (am besten
schriftliche Bestätigung), daß das Fahrrad das
Gewicht bis 170 kg aushält, dann muß es auch so sein.
Es steht im ebay Angebot das das Fahrrad sogar bis 200kg Belastbar ist. Außerdem auf der Rechnung und Lieferschein.
Nichts desto trotz: wenn etwas passiert, kann man die möglichen Schäden (Verletzungen, Behinderungen, Tod) auch nicht durch Geld rückgängig machen, egal wer haftet.
Es geht im eigentlichen nicht darum das man jemanden im Fall eines Schadens Haftbar machen kann, sondern darum wie sehr man sich auf so eine Angabe verlassen kann oder muss. Wie kann ein Händler eine andere Angabe machen wie der Hersteller? Gut der Hersteller will sich eventuell einfach nur prinzipiell absichern und gibt deshalb eine wesentlich niedrigere Belastung an als das Fahrrad tatsächlich aushält. Aber der Händler muss doch dann aber irgendwo die tatsächliche Belastungsgrenze her kennen.
Dieses Fahrrad wird auch nicht nur von einem Händler angeboten (wo man ja eventuell einfach falsche Angaben oder gar ein versehen unterstellen könnte) Dieses Fahrrad wird bei einigen Händlern immer mit dieser hohen Belastbarkeit angeboten, das ist das verwirrende. Es werden doch nicht so viele Händler alle Falsche Angaben machen und sich eine höhere Belastbarkeit ausdenken -vor allem wenn Sie eigentlich ja wissen das sie im schlimmsten Fall verklagt werden könnten.
Wie kann ein Händler eine andere Angabe machen wie der Hersteller?
eventuell, weil er es getestet hat oder testen lassen hat?
Gut der Hersteller will sich eventuell einfach nur prinzipiell absichern und gibt deshalb eine wesentlich niedrigere Belastung an als das Fahrrad tatsächlich aushält. Aber der Händler muss doch dann aber irgendwo die tatsächliche Belastungsgrenze her kennen.