Hallo!
folgender fiktiver Fall zur Diskussion:
Angenommen, Herr B. bekäme jeden Tag 12€ Fahrtkosten (Zeitarbeit)und sein Arbeitgeber hätte die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte falsch in das Lohnberechnungssystem eingegeben und damit auch falsch beim Finanzamt abgegeben…z.B. nicht 6 km sondern 60km (Tippfehler). Daraus hätte sich ergeben, dass er ab dem 30.Kilometer steuerfrei Geld einstreichen würde… Nun würde ihm das Finanzamt nach Einreichen der Einkommensteuererklärung (nachdem er nur 6 Kilometer angegeben habe) einen Brief zuschicken in dem stehe, dass er zu Unrecht steuerfrei Fahrtkosten bezogen hätte…
Das würde heissen, dass er für 2007 Steuern nachzuzahlen hätte…
…müsste er das einfach so hinnehmen und die Schusseligkeit des Arbeitgebers ausbaden?
Der Arbeitgeber sagt, es hätte 2007 eine Änderung gegeben, wobei schon ab dem 1. Kilometer versteuert werden würde. Stimmt das überhaupt?
Denn 2006 hätte das keinen interessiert, die 60 kilometer wären damals schon dringestanden…
Danke für die Diskussionen rund um dieses Thema…
jerome
Moin, jerome,
…müsste er das einfach so hinnehmen
ja, er hat schließlich die Steuererklärung unterschrieben.
und die Schusseligkeit des Arbeitgebers ausbaden?
Was heißt denn ausbaden? Er hat zuwenig Steuern bezahlt, die holt sich der Staat wieder.
Der Arbeitgeber sagt, es hätte 2007 eine Änderung gegeben,
wobei schon ab dem 1. Kilometer versteuert werden würde.
Stimmt das überhaupt?
Darauf kommt es nicht an.
Denn 2006 hätte das keinen interessiert, die 60 kilometer
wären damals schon dringestanden…
Ich vermute mal, dass der Arbeitnehmer darin keinen Grund zur Beschwerde gesehen hat.
Gruß Ralf
Hallo!!
Der Arbeitgeber sagt, es hätte 2007 eine Änderung gegeben,
wobei schon ab dem 1. Kilometer versteuert werden würde.
Stimmt das überhaupt?
Darauf kommt es nicht an.
Wenn der Statement des Arbeitgebers aber so lautet??
2006 mussten die 12€/Tag nicht versteuert werden, aber laut einer Gesetzesänderung muss es nun seit 2007 versteuert werden??
Hallo,
das spielt alles keine Rolle.
Steuerpflichtiger ist der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ist nicht das Finanzamt und kann deswegen auch keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
Der Arbeitnehmer muß sich schon selber um seine Angelegenheiten kümmern oder Leute vom Fach damit beauftragen.
&Tschüß
Wolfgang
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