Hallo.
Folgender hypothetischer Fall:
Vertriebsmitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens schließen deutschlandweit Verträge über Internetflatrates und Telefonie über LTE ab. In den Verträgen steht, dass ab einem bestimmten monatlichen Datenvolumen die Bandbreite gedrosselt wird. Auf diesen Umstand angesprochen versichern die Vertriebsmitarbeiter mit verschiedenen Begründungen (technisch nicht machbar, wegen im Vertrag enthaltenen Zusatzleistungen nicht machbar, etc.) den Kunden mündlich, dass diese Drosselung nicht eintreten wird. Nun tritt diese Drosselung bei sehr vielen Kunden trotzdem auf. Klar ist, im Vertrag wird die Drossel erwähnt, andererseits gibt es Foren, in denen deutschlandweit Kunden davon berichten, dass der VM sagte, dass diese Drosselung nicht eintreten wird. Die meisten dieser Kunden hätten, ohne die Aussage des VM, den Vertrag nicht abgeschlossen. Gäbe es hier, aufgrund der Häufung dieser Fälle, eine rechtliche Handhabe?
Ausserdem: Zumindest ein Kunde hörte die Aussage, dass diese Drosselung nicht eintreten wird und ausserdem das Datenvolumen auf dem Vertrag veraltet sei. Der VM streicht das veraltete Datenvolumen (10GB/Monat) durch und fügt handschriftlich das neue (50GB/Monat) hinzu. Nachdem nun bei diesem Kunden die Drossel aktiv wurde, kontaktiert er den Kundendienst. Der Kundendienst sagt, dass die 10GB überschritten wurden und deshalb die Drossel aktiv wurde. Nach Verweis auf die handschriftlich eingetragenen 50GB Datenvolumen antwortet der Kundendienst, dass handschriftliche Änderungen auf dem Vertrag keinerlei Bedeutung hätten, da diese Verträge maschinell eingelesen würden. Diese Aussage halte ich doch für sehr dubios, besonders im Hinblick darauf, dass Adress- und Kontodaten des Kunden handschriftlich eingetragen werden und ausserdem nichts von einer Ungültigkeit handschriftlicher Eintragungen in den AGB, bzw. den Vertragsbedingungen erwähnt wird. Gibt es hier eine rechtliche Handhabe?
MfG,
TheSedated