Falsche Angaben durch Vertriebsmitarbeiter

Hallo.

Folgender hypothetischer Fall:

Vertriebsmitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens schließen deutschlandweit Verträge über Internetflatrates und Telefonie über LTE ab. In den Verträgen steht, dass ab einem bestimmten monatlichen Datenvolumen die Bandbreite gedrosselt wird. Auf diesen Umstand angesprochen versichern die Vertriebsmitarbeiter mit verschiedenen Begründungen (technisch nicht machbar, wegen im Vertrag enthaltenen Zusatzleistungen nicht machbar, etc.) den Kunden mündlich, dass diese Drosselung nicht eintreten wird. Nun tritt diese Drosselung bei sehr vielen Kunden trotzdem auf. Klar ist, im Vertrag wird die Drossel erwähnt, andererseits gibt es Foren, in denen deutschlandweit Kunden davon berichten, dass der VM sagte, dass diese Drosselung nicht eintreten wird. Die meisten dieser Kunden hätten, ohne die Aussage des VM, den Vertrag nicht abgeschlossen. Gäbe es hier, aufgrund der Häufung dieser Fälle, eine rechtliche Handhabe?

Ausserdem: Zumindest ein Kunde hörte die Aussage, dass diese Drosselung nicht eintreten wird und ausserdem das Datenvolumen auf dem Vertrag veraltet sei. Der VM streicht das veraltete Datenvolumen (10GB/Monat) durch und fügt handschriftlich das neue (50GB/Monat) hinzu. Nachdem nun bei diesem Kunden die Drossel aktiv wurde, kontaktiert er den Kundendienst. Der Kundendienst sagt, dass die 10GB überschritten wurden und deshalb die Drossel aktiv wurde. Nach Verweis auf die handschriftlich eingetragenen 50GB Datenvolumen antwortet der Kundendienst, dass handschriftliche Änderungen auf dem Vertrag keinerlei Bedeutung hätten, da diese Verträge maschinell eingelesen würden. Diese Aussage halte ich doch für sehr dubios, besonders im Hinblick darauf, dass Adress- und Kontodaten des Kunden handschriftlich eingetragen werden und ausserdem nichts von einer Ungültigkeit handschriftlicher Eintragungen in den AGB, bzw. den Vertragsbedingungen erwähnt wird. Gibt es hier eine rechtliche Handhabe?

MfG,
TheSedated

Hallo,

was spricht denn dagegen, die Aussage des Vertriebsmitarbeiters schriftlich zu fixieren?

Schön blöd, wer sich das eine erzählen lässt und das Gegenteil unterschreibt.

S.J.

Dass das schön blöd ist, ist klar. Aber ändert die Masse dieser Fälle da nichts dran? Und dann ist da ja noch der zweite Punkt: Angeblich sind ja handschriftliche Änderungen am Vertrag ohne Bedeutung.

Nun ja. Ein schriftlicher Vertrag sollte ja etwas ggf. vorher mündlich besprochenes fixieren. Unterschreibt nun jemand einen Vertrag, in dem etwas abweichendes vereinbart wird und in dem ggf. noch steht, dass mündliche Nebenabreden unwirksam sind, halte ich das für höchst problematisch.

S.J.

Ja… irgendwie… Im oben beschriebenen Fall ist es ja so, dass die mündlichen Absprachen im Vertrag vermerkt sind (zumindest der Teil mit 50GB/Monat statt 10GB/Monat), ausserdem nichts davon in den AGB bzw. den Vertragsbedingungen steht, dass handschriftliche Veränderungen unbedeutend sind (was, meiner Meinung nach, doch eh nicht auszuschließen geht), wäre der Vertrag dann nicht nichtig? Bzw. könnte der Kunde auf Nacherfüllung/Schadensersatz/ausserodentliche Kündigung pochen?

pochen kann man immer, nur wenn ich richtig vermute und es ein unternehmen mit eine vorliebe für eine gewisse farbe ist, nicht passieren bis man klagt. dann lenken die sofort ein. aber vor klage oder einstweiliger verfügung passiert in dem landen nichts…