Falsche Angaben im Untermietvertrag

Hallo,

folgende Situation: ich habe einen Untermietvertrag abgeschlossen für ein Zimmer, dass laut Mietvertrag 16qm groß ist. Wortlaut im Vertrag ist exakt: „Die Größe des Zimmers beträgt 16m2.“

Nun war schon nach einem Monat klar, dass vieles, was mein Mitbewohner versprochen hat leider nicht der Wahrheit entsprach. Ich habe den Vertrag also unter anderen mündlich besprochenen Gesichtspunkten unterschrieben, als sie nun in der Tat sind. So gab es nicht wie versprochen einen ISDN Anschluss (den habe ich nun einrichten und bezahlen müssen, obwohl er gesagt hat, dass es ihn gibt - das steht allerdings auch nicht im Vertrag.)

Die Bemessung des Zimmers ergibt eine Gesamtgröße von aufgerundet (!!) 13,5qm. Abgesehen davon betritt mein Mitbewohner ständig in meiner Abwesenheit mein Zimmer um sich Sachen zu nehmen, ohne zu fragen, oder die Heizung aus zu drehen.

Ich habe nun gekündigt und ziehe in einem Monat in eine neue WG, muss allerdings laut Vertrag noch 2 weitere Monate Kündigungsfrist zahlen, weil mein Mitbewohner sich auch alle potentiellen Nachmieter sofort vergrault.

Meine Frage ist nun: Kann ich auf Grund des 10-Prozent Gesetzes bezüglich der Mietfläche ODER/UND wegen dem ungebetenen Betreten meines Zimmer während meiner Abwesenheit fristlos kündigen?

Um eine Antwort wäre ich sehr froh. Bei Fragen bitte einfach nachfragen.

NEIN

warum lassen sie sich sowas gefallen? Reden sie mit dem Eigentümer der Immobilie. Ich würde Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstatten und wünsche ihnen Zivilcourage das durchzustehen.

LG vom Bernburger

NEIN

Warum nicht? Ist es nicht einmal bei solchen Falschangaben möglich eine fristlose Kündigung zu erwirken? Ich will ja nur raus da und nicht noch extra draufzahlen… Reden geht mit keiner der Parteien, das habe ich bereits versucht.

warum lassen sie sich sowas gefallen? Reden sie mit dem
Eigentümer der Immobilie. Ich würde Anzeige wegen arglistiger
Täuschung erstatten und wünsche ihnen Zivilcourage das
durchzustehen.

Weil ich „arme“ Studentin bin und man ja vorher versucht alles möglichst ohne Konflikte zu klären, oder? Das geht allerdings nicht, darum ziehe ich ja nun auch aus.
Klagen bedeutet nur Anwalt zahlen. :confused:

Liebe Grüße und danke für die Antwort. Ich hoffe du kannst mir noch besser erklären, warum ich nicht fristlos kündigen kann.

Ja schon aber warum sollte ich?
Die Rechtsauskunft ist erfolgt und dass sogar kostenlos, wie es bei wer weiß was üblich ist, also überspann bitte den Bogen nicht!
Na gut für ne Studentin mach ich ne Ausnahme, obwohl die eigentlich selbst recherchieren könnte:
Die Kündigung eines Mietvertrages ist ein klassischer Fall des Mietrechts. Die fristlose Kündigung der Wohnung als Unterfall der Kündigung ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Das Gesetz fordert hier das Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. He he, nicht was Sie jetzt denken. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

TIPP: Anwälte wollen und müssen auch leben und wenn es geht nicht schlecht. Auch deshalb waren sie mal Student/in! Wer denen die Brötchen nicht gönnt, bekommt wie du bei wer weiß was kostenlosen Rat. Der örtlich zuständige Mieterverein kann und macht das auch.

NEIN - Warum nicht? Ist es nicht einmal bei solchen Falschangaben möglich eine fristlose Kündigung zu erwirken? Ich will ja nur raus da und nicht noch extra draufzahlen… Reden geht mit keiner der Parteien, das habe ich bereits versucht.

warum lassen sie sich sowas gefallen? Reden sie mit dem
Eigentümer der Immobilie. Ich würde Anzeige wegen arglistiger
Täuschung erstatten und wünsche ihnen Zivilcourage das
durchzustehen.

Weil ich „arme“ Studentin bin und man ja vorher versucht alles
möglichst ohne Konflikte zu klären, oder? Das geht allerdings
nicht, darum ziehe ich ja nun auch aus.
Klagen bedeutet nur Anwalt zahlen. :confused:

Liebe Grüße und danke für die Antwort. Ich hoffe du kannst mir
noch besser erklären, warum ich nicht fristlos kündigen kann.