Falsche Angaben in der Anlage G, was tun?

Liebe ExpertInnen,

X hat im letzten Jahr als Fotomodell gejobbt und dabei einen Gewinn von ca. 2000 € erzielt. In der Annahme, dass diese freiberuflichen (da künstlerischen) Einkünfte in der Anlage GSE eingetragen werden müssen, hat X eben dies getan. Erst nach Abgabe der Steuererklärung ist X aufgefallen, dass die Anlage mittlerweile „G“ heißt und freiberufliche Einkünfte wohl auf der Anlage „S“ hätten eingetragen werden müssen.

Das Problem ist, dass X kein Gewerbe angemeldet hat und nun festgestellt hat, dass eine so weit rückwirkende Meldung ein Bußgeld von bis zu 1.000 € kosten würde - schockierenderweise unter bestimmten Umständen sogar bis zu 50.000 €?! 8-(

Frage 1: Ist es korrekt, dass Fotomodelle im künstlerischen Bereich Freiberufler sind, oder ist ein Gewerbeanmeldung auch hier Pflicht?

Und die noch wichtigere Frage 2: Sollte/muss X in irgendeiner Form tätig werden, d.h.

  • sich rückwirkend anmelden?
  • die Angaben beim Finanzamt korrigieren?
  • oder es für den Moment besser dabei belassen und die Einkünfte ab dem nächsten Jahr korrekt auf der Anlage S angeben?

Herzlichen Dank vorab für die Auskunft!

Steuerrecht vs. Gewerberecht
Hi !

Die steuerliche Behandlung von Einkünften hat üblicherweise nur eine Indizwirkung darauf, wie ein Sachverhalt nach der Gewerbeordnung zu behandeln ist.

Selbst wenn die Einkünfte also im Jahr 2009 als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ behandelt werden, dürfte eine Gewerbeanmeldung dennoch nicht erforderlich sein.

BARUL76

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Nachfrage
Sind die Einkünfte eines Fotomodells nicht eh’ Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Da gibt es doch diverse Urteile - sogar vom BFH - zu. Oder irre ich mich da?

Hallo,

sehe ich auch so.
Die Kunst erbringt in der Regel der Fotograph, nicht dessen Modell.

Allerdings ist es sinnvoll, wenn man es auf einen Streit in der Frage freiberuflich/gewerblich die Gewerbeanmeldung zu unterlassen, da eine Gewerbeanmeldung ein starkes Indiz gegen eine Freiberuflichkeit darstellt.

Gruß
Lawrence

Vielen Dank für eure Antworten!

Da mir die Frage irgendwie keine Ruhe ließ, habe ich jetzt mal bei Finanz- und Gewerbeamt angerufen, um ganz sicher zu gehen. Der Finanzmensch sagte mir, er sehe Fotomodell auch eher als Gewerbe. Also werde ich das entsprechend anmelden und die Steuererklärung kann dann ja auch so bleiben. Auf die Frage hin, ob die Anmeldung rückwirkend mit gesonderten Kosten verbunden sei, sagte man mir im Gewerbeamt, es würde wohl eine Verwaltungsgebühr erhoben. Zwar weiß ich jetzt nicht, wie hoch die sein wird, aber ich bezahle lieber diese Gebühr und habe alles korrekt, als dass mir nachher noch jemand ein „richtiges“ Bußgeld aufbrummt…
Wieder was gelernt!

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