Hallo ,
folgendes Beispiel:
Es wird ein Haus über einen Markler angeboten. Dieser schickt ein Explosè das falsche Angaben zur Umgebung macht. Einmal wird Ortsrandlage genannt und Anliegerstraße. -> Das Haus liegt mittem im Ort aber an einer ruhigeren Nebenstraße (keine Anliegerstraße)
Als weiteres wird genannt das im Ort fast alle Schularten vorhanden sind und zahlreichen Kindergärten. Es gibt in der Ortschaft nur eine Grundschule. Kindergärten sind es zwei und ein Schülerhort.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie bindend sind die Angaben die der Markler gemacht hat? Kann er für dieses falsche Explosè Geld verlangen?
Gruß
Hallo,
Hallo ,
folgendes Beispiel:
Es wird ein Haus über einen Markler angeboten. Dieser schickt
ein Explosè das falsche Angaben zur Umgebung macht. Einmal
wird Ortsrandlage genannt und Anliegerstraße. -> Das Haus
liegt mittem im Ort aber an einer ruhigeren Nebenstraße (keine
Anliegerstraße)
Als weiteres wird genannt das im Ort fast alle Schularten
vorhanden sind und zahlreichen Kindergärten. Es gibt in der
Ortschaft nur eine Grundschule. Kindergärten sind es zwei und
ein Schülerhort.
Zunächst einen Ma r kler gibt es nicht! Wenn dann einen Immobilienmakler.
Bei den Angaben über die Umgebung einer Immobilie handelt es sich um allgemeine Informationen die öffentlich von jedem Anderen auch eingeholt werden können, mittlerweile hat jedes Dorf eine eigene Homepage.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie bindend sind die Angaben die
der Markler gemacht hat?
Gar nicht, der Umgebung betreffend, du bist ein mündiger Bürger, der diese Informationen selber eruieren kann.
Angaben über das eigentliche Kaufobjekt, die Immobilie sollten dagegen weitgehend den Tatsachen entsprechen, hierfür kann er durchaus haftbar gemacht werden, wenn gravierende Abweichungen vorliegen.
Kann er für dieses falsche Explosè
Geld verlangen?
Maßgeblich verlangt ein Immobilienmakler kein Geld für ein Exposé sondern für das Zustandekommen eines Kaufvertrages, dabei reicht es schon aus, wenn durch die Vermittlungsbemühungen bereits der Nachweis zur Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen den Kaufparteien nachgewiesen wird.
Man kann jetzt nach Spitzfindigkeiten suchen oder es lassen, zum Thema Maklerrecht findet man zuhauf Informationen im Internet.
Gruß
BHShuber
Hallo Sven,
ein Makler wird üblicherweise für seine Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit bezahlt - und nicht für das Exposé.
Wenn in dem Exposé Fehler sind, dann ändert es nichts daran, dass für den Nachweis der Immobilie trotzdem Provision fällig wird - zumal die im Beispiel genannten Fehler ohne weiteres als solche zu erkennen sind, denn der Interessent wird die Immobilie ja sicher besichtigt haben.
In aller Regel findet sich im Kleingedruckten ein Hinweis zum Haftungsausschluss.
Gruß florestino
Dieser schickt
ein Explosè das falsche Angaben zur Umgebung macht.
es kommt langsam bewegung in die branche und die richter haben endlich auch kapiert, dass hier dringend verbraucherfreundliche urteile her müssen.
hier ein auszug aus einem urteil:
Letztinstanzlich gaben ihnen die BGH-Richter im Grundsatz Recht: Es bestehe zwischen dem Makler und dem Kunden ein besonderes Treueverhältnis. Daraus folge, dass der Makler seinen Kunden über Dinge
Lunterrichten muss, die für diesen von Bedeutung sein können. Er darf aber, wie hier, keine Informationen erteilen, für die es keine hinreichende Grundlage gebe. Verfüge er selbst nicht über die notwendigen Informationen, muss er seinen Kunden auch dies mitteilen. Die Angaben des Maklers, so die Richter, müssten so sein, dass sie keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln. Demzufolge könne im vorliegenden Fall der Makler haftbar gemacht werden.
feuer frei. hol dir deine knete zurück
gruß inder
Hallo Inder,
hier ein auszug aus einem urteil:
Letztinstanzlich gaben ihnen die BGH-Richter im Grundsatz
Recht: Es bestehe zwischen dem Makler und dem Kunden ein
besonderes Treueverhältnis. Daraus folge, dass der Makler
seinen Kunden über Dinge
Lunterrichten muss, die für diesen von Bedeutung sein können.
Er darf aber, wie hier, keine Informationen erteilen, für die
es keine hinreichende Grundlage gebe. Verfüge er selbst nicht
über die notwendigen Informationen, muss er seinen Kunden auch
dies mitteilen. Die Angaben des Maklers, so die Richter,
müssten so sein, dass sie keine unzutreffenden Vorstellungen
vermitteln. Demzufolge könne im vorliegenden Fall der Makler
haftbar gemacht werden.
In Bezug auf welche Informationen, wäre es von Bedeutung für einen Kaufinteressenten wenn in einem Dorf statt 3 Kindergärten nur 2 Kündergäten und ein Hort sind?? Gehts noch?
In Bezug auf das Kaufobjekt, Hausgeldabrechnungen, Teilungserklärung, Gemeinschaftordnung, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlagen usw. usw. da lass ich mir das eingehen, wenn der Immobilenmakler das nicht weis, ist ihm durchaus abzuverlangen, dass er die geeigneten Informationen besorgt beim Verkäufer oder Hausverwaltern!
So eine pauschalisierte Verteufelung scheint zur Beantwortung der Frage sehr ungeeignet, wenn schon ein Auszug dieses Urteil gepostet wird, wo ist das AZ?
Poste das mal, dann werden wir sehen was es damit aufsich hat???
feuer frei. hol dir deine knete zurück
Aufgrund welcher Sachlage kann man so eine Aufforderung posten, nicht zu glauben, oder?
Gruß
BHShuber
Kann er für dieses falsche Explosè Geld verlangen?
er kann für alles geld verlangen, selbst für nen dreifachen purzelbaum rückwärts mit eingesprungenem doppel-axel.
der entscheidende punkt ist: er kriegt es nicht , jedenfalls hoffentlich nicht von dir!
du bist dem typischen vertreter einer nichtsnutzbranche begegnet: nix wissen, nix leisten wollen, jede verantwortung abschieben - und dafür auch noch geld kassieren.
mach dir ganz klar, dass dieser windbeutel ausschließlich kohle für den verkauf einer adresse erhält. und zwar nur, wenn du einen notariellen kaufvertrag unterschrieben hast.
hast du das vor oder schon getan? wenn nicht, jag den kerl samt seinem bunten blatt papier zum teufel!
In Bezug auf welche Informationen, wäre es von Bedeutung für
einen Kaufinteressenten wenn in einem Dorf statt 3
Kindergärten nur 2 Kündergäten und ein Hort sind?? Gehts noch?
danke der nachfrage, es geht.
in bezg auf welches interesse wird das kunterbunte märchenblatt nochmal geschrieben? zur information des kaufnteressenten kann es nicht sein, denn der ist, wie man an anderer stelle liest, ja
ein mündiger Bürger, der diese Informationen selber eruieren kann.
und noch so ein bonmot habe ich dort gefunden:
Angaben über das eigentliche Kaufobjekt, die Immobilie sollten dagegen
weitgehend den Tatsachen entsprechen
es ist zu herrlich, und man lasse es sich auf der zunge zergehen:
… sollten weitgehend…
und wenn nicht? dann ist’s auch egal. der käufer ist nämlich ein mündiger bürger. soll er diese informationen gefälligst selber eruieren.
als ergebnis halte ich fest:
makler, spart euch papier und tinte, dann bleibt noch mehr geld für essen übrig. arbeit könnt ihr nicht sparen, denn es steckt ja keine drin.
na der Pong wieder,
Kann er für dieses falsche Explosè Geld verlangen?
Kann er nicht und wird er nur wenn erfolgreich ein Kaufvertrag vermittelt wurde.
er kann für alles geld verlangen, selbst für nen dreifachen
purzelbaum rückwärts mit eingesprungenem doppel-axel.
Wenn das nur wahr wäre, müsste ich vor jeder Besichtigung einen Gymnastikkurs machen und wäre reich wie Rockefeller )
der entscheidende punkt ist: er kriegt es nicht , jedenfalls
hoffentlich nicht von dir!
Das wird dann, wenn ein Kaufvertrag zustande kam und ist, der Richter entscheiden!
Bedenke, wenn eine Maklerklausel im Kaufvertrag steht, unterwirft sich der Schuldner der sofortigen Vollstreckung aus der Kaufurkunde.
du bist dem typischen vertreter einer nichtsnutzbranche
begegnet: nix wissen, nix leisten wollen, jede verantwortung
abschieben - und dafür auch noch geld kassieren.
Höhren/Sagen keinesfalls eine fachkundige Meinung oder Aussage!
mach dir ganz klar, dass dieser windbeutel ausschließlich
kohle für den verkauf einer adresse erhält. und zwar nur, wenn
du einen notariellen kaufvertrag unterschrieben hast.
Das liegt um Ermessen des Kaufinteressenten, er hat die Wahl ob er über einen Immobilienmakler angebotenes Objekt kaufen will oder nicht´, niemand zwingt einen Kaufinteressenten die Immobilie zu kaufen.
hast du das vor oder schon getan? wenn nicht, jag den kerl
samt seinem bunten blatt papier zum teufel!
In wie weit das dem Fragenden wohl fachlich weiterhilft, da bin ich skeptisch!
Gruß
BHShuber
in bezg auf welches interesse wird das kunterbunte
märchenblatt nochmal geschrieben? zur information des
kaufnteressenten kann es nicht sein, denn der ist, wie man an
anderer stelle liest, jaein mündiger Bürger, der diese Informationen selber eruieren kann.
und noch so ein bonmot habe ich dort gefunden:
Angaben über das eigentliche Kaufobjekt, die Immobilie sollten dagegen
weitgehend den Tatsachen entsprechenes ist zu herrlich, und man lasse es sich auf der zunge
zergehen:… sollten weitgehend…
genau das habe ich mir beim lesen auch gedacht, hatte aber keine lust mehr was zu schreiben. die kaste ist derart in ihrem modus vertrottelt, dass solche wabbeliggen aussagen im prinzip muttermilch sind.
wer will denn schon die karten richtig auf den tisch legen bei sowas schnödem wie der vermittlung einer immobilie, wo evtl. existenzen dran hängen?
die nummer muss aus dem immoscout raus und zwar möglichst schnell mit wenig aufwand. da ist es doch völlig egal, ob in der beschriebung was von allen schulen steht und dann halt nur ne grundschule im ort ist?
und wenn nicht? dann ist’s auch egal. der käufer ist nämlich
ein mündiger bürger. soll er diese informationen gefälligst
selber eruieren.als ergebnis halte ich fest:
makler, spart euch papier und tinte, dann bleibt noch mehr
geld für essen übrig. arbeit könnt ihr nicht sparen, denn es
steckt ja keine drin.
der entscheidende punkt ist: er kriegt es nicht , jedenfalls
hoffentlich nicht von dir!Das wird dann, wenn ein Kaufvertrag zustande kam und ist, der
Richter entscheiden!
nochmal ganz langsam für kleine makler:
frage:
Kann er für dieses falsche Explosè Geld verlangen?
antwort:
nein. darauf bist erstens du sogar selbst gekommen, und zweitens kriegt der makler für sein buntpapier sogar dann kein geld, wenn ein kaufvertrag unterzeichnet wurde. das kriegt er ausschließlich dafür, dass er sich beim verkäufer eine adresse aufschreibt und an den späteren käufer weitergibt. und was sagt man dazu: geld für nix.
Bedenke, wenn eine Maklerklausel im Kaufvertrag steht,
unterwirft sich der Schuldner der sofortigen Vollstreckung aus
der Kaufurkunde.
so doof muss man erstmal sein, die klausel stehen zu lassen. als käufer mache ich einen vertrag mit dem verkäufer und - falls das kleingeld fehlt - der finanzierende bank und sonst mit niemandem. ein parasit hat in diesem vertrag mal so gar nichts zu suchen. also wird eine „makler“-klausel, sollte sie versehentlich in den vertrag geraten sein, vor der unterzeichnung fein säuberlich mit dem lineal durchgestrichen, und der notar macht seinen kaiser wilhelm daneben. fertig.
ach ja: und kein verkäufer, der in diesem moment danebensitzt und sich auf die unterschrift freut, hat dagegen irgendwelche einwände, da kannst du sicher sein.
Das liegt um Ermessen des Kaufinteressenten, er hat die Wahl
ob er über einen Immobilienmakler angebotenes Objekt kaufen
will oder nicht´, niemand zwingt einen Kaufinteressenten die
Immobilie zu kaufen.
auch auf dieses sprüchlein habe ich schon 1000 mal geantwortet und wiederhole es gern zum 1001sten mal:
die auswahl an provisionsfreien angeboten ist genau dort, wo besonders viel immobilien gesucht werden, besonders klein. warum? weil natürlich genau in diesen regionen die maklerzunft überall ihre pfoten im spiel hat. denn hier gibt es für besonders wenig leistung besonders viel kohle. und warum funktioniert das system so wunderbar: weil die anbieter mit platten (und leider gesetzlich immer noch erlaubten) sprüchen geködert werden können wie:
„für verkäufer/vermieter alles für umme, der blöde käufer/mieter muss es ja berappen.“
im unterschied zu allem anderen, was man kaufen kann, sind immobilien dank maklerfritzen die einzigen waren, die ein kaufinteressent nicht mal zu gesicht bekommt, wenn er dem wegelagerer nicht vorher unterschreibt, dass er sich beim späteren kauf ausnehmen lassen muss wie eine weihnachtsgans. verrückt, oder? aber in deiner branche klappt das bestens. noch…
In wie weit das dem Fragenden wohl fachlich weiterhilft, da
bin ich skeptisch!
jau, dass ausgerechnet du skeptisch bist, wundert mich nicht im geringsten. aber sei unbesorgt: die antwort, dass der makelheinz für sein „expose“ - ganz egal, ob falsch, fälscher oder grottenfalsch - keinen einzigen müden cent sieht, ist zu 100% hilfreich.
Hallo,
natürlich kann man auf Krawall machen, und in dumpfes, allgemeines Makler-Bashing einsteigen. Nur besteht dabei die Gefahr, dass man hinterher auf Gerichtskosten sitzen bleibt, wenn man nicht gerade eine Versicherung hierfür hat.
Bzgl. der Aussagen des Exposé muss man unterscheiden. Für Dinge, die zwar falsch, aber offensichtlich sind, wird man den Makler nicht erfolgreich packen können. Bei der Lage des Objekts ist dies eindeutig gegeben. Wer das Haus gesehen hat, weiß, wo es liegt, mag da beliebig abweichendes im Exposé stehen.
Bei den Schulen/Kindergärten könnte man dies ggf. so gerade eben noch anders sehen. Ich würde hier allerdings eher dahingehend tendieren, dass jemand, dem diese Dinge wichtig ist, sich hier nicht alleine auf ein Exposé verlassen wird, weil er ja seine Kinder nicht bei einer beliebigen Einrichtung untergebracht wissen will, sondern sich konkret mit den einzelnen Einrichtungen beschäftigen wird, ob ihm diese für seine Kinder geeignet erscheinen. Und wenn man dazu dann den Makler konkret anspricht, kommt ja auch sofort heraus, was wirklich da ist. Wenn man die Homepage der Gemeinde aufruft, bei der Gemeinde/im Telefonbuch Einrichtungen sucht, ebenso.
Das sind im Vergleich zu den wirklich wesentlichen, und nicht für den Interessenten/Käufer augenfälligen und leicht ohne Fachkenntnisse selbst zu überprüfenden Dingen, mit denen Käufer gerne mal übers Ohr gehauen werden, Kleinigkeiten, über die man sich zwar ärgern kann, aber bei denen zumindest mir das Prozessrisiko zu hoch wäre.
Gruß vom Wiz
Moin,
feuer frei. hol dir deine knete zurück
bevor Du hier solche Parolen krakelst, solltest Du besser mal den Beitrag von Wiz durchlesen.
Gandalf
Hallo pong,
100% hilfreich.
vielleicht sollten wir mal die Betreiber von wer-weiss-was bitten, hierfür ein eigenes Brett zu eröffnen, damit sich das bei Fragen nicht immer in ein absolutes Desaster entwickelt.
Nicht für ungut, jedem dasseine, jeder wie er meint, ok.
Gruß
BHShuber