Falsche Angaben in Foren

Hallo zusammen,

angenommen, ein AN eines Unternehmens schreibt in seinem Lebenslauf bei öffentlichen Karriere-Plattformen Tätigkeiten und Positionen, die er nie ausgeübt hat.
Nehmen wir an, er war ganz normaler Angestellter, schreibt aber, er wäre leitender Angestellter in der Geschäftsleitung mit Personalverantwortung gewesen.

Hat der ehemalige AG Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Viele Grüße

Holygrail

angenommen, ein AN eines Unternehmens schreibt in seinem
Lebenslauf bei öffentlichen Karriere-Plattformen Tätigkeiten
und Positionen, die er nie ausgeübt hat.
Nehmen wir an, er war ganz normaler Angestellter, schreibt
aber, er wäre leitender Angestellter in der Geschäftsleitung
mit Personalverantwortung gewesen.

Hat der ehemalige AG Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Der AN sollte sich klar sein, dass auf Grund falscher Angaben zu Stande gekommene Arbeitsverträge nicht von Dauer sein werden.
Auch sollte ihm klar sein, dass ein zukünftiger AG auch ganz eventuell ein Telefon besitzen könnte und den ehemaligen AG anrufen könnte.

So, zur Frage:
Siehst du da Rechte des ehemaligen AG tangiert?
Das wäre doch wohl eine Voraussetzung, damit dieser gegen den Herrn Möchtegernwichtig vorgehen könnte. So recht fällt mir da aber nichts ein.

Sagt xstrom,

Abteilungsleiter für die Verwaltung der Welt, Bereich nördliche Halbkugel :wink:

Tach,

Hat der ehemalige AG Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

So, zur Frage:
Siehst du da Rechte des ehemaligen AG tangiert?
Das wäre doch wohl eine Voraussetzung, damit dieser gegen den
Herrn Möchtegernwichtig vorgehen könnte. So recht fällt mir da
aber nichts ein.

u.U. wäre die Möglichkeit einer Abmahnung gegeben, wenn die Eigenwerbung unrichtige Angaben mit Rückschluss auf den ehem. AG beinhaltet.
Welcher AG liest schon gerne in der Öffentlichkeit darüber, dass man diese „hohle Nuss“ eingestellt hatte. Und dann angeblich noch in gehobener Position, was garnicht stimmt.

Sagt

B