Hallo,
guten Tag.
Mein Mann ist letztes Jahr gestorben. Er hat seine Ex-Ehefrau als alleinige Erbin eingesetzt. Sie hat natürlich falsche Angaben über das gesamte Vermögen meines Mannes gemacht.
Als Ehefrau habe ich Anspruch an Pflichtanteil. Durch die falsche Angaben des Nachlasswertes befürchte ich, dass Teil des Nachlasses meines Mannes verschwunden wird.
Um Ihren Rat bitte ich hier. Was sollte ich denn nun tun?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Beste Grüße
Sofivia
Da Sie vom Nachlasswert berichten, nehme ich an, dass Sie die Wert-Angaben meinen, die dem Nachlassgericht gegenüber zu machen waren. Diese Angaben dienen aber nur zur Kostenberechnung. Sie haben einen einklagbaren Auskunftsanspruch gegenüber der Erbin über den Nachlassbestand, damit Sie Ihren Pflichtteil berechnen können. Wenn die Erbin hierbei mogelt, wird es problematisch, und Sie sollten dann anwaltlichen Beistand suchen. Am besten schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.870-mal Fragen beantwortet)
Hallo Sofivia,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Ich denke, dass ein Rechtsanwalt Ihnen am Besten weiterhelfen könnte.
Grüße
Melanie