Falsche Angaben - und nun?

Hallo liebe Experten,

mal angenommen, jemand macht beim Ausfüllen eines Antrags – bspw. für Kinderzuschlag – falsche Angaben derart, dass er vergisst das Einkommen der Ehefrau anzugeben.
Möglicherweise erhält sie Unterhaltszahlungen von ihren Eltern, auf die sie aber keinen rechtlichen Anspruch hat. Sie erhält sie aber trotzdem, und natürlich muss dies als Einkommen angegeben werden.
Nehmen wir also an, besagter Ehemann hat dies vergessen.

Was wäre da zu tun? Könnte man (müsste man sogar?) Widerspruch einlegen gegen den Bescheid? Würde ein Telefonanruf samt Nachreichen der Unterlagen reichen?

Drohen da Strafen, auch wenn der Antrag abgelehnt wurde? Bspw. „versuchter Betrug“ oder Ähnliches?

Vielen Dank,
larymin

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

ein Widerspruch ist ziemlich fehl am Platz, da ja die Berechnung an sich auf Grund der gemachten Angaben richtig sein dürfte.

Ich würde dringendst eine Nachmeldung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse empfehlen, zumal ja gleich zwei Einkommen nicht gemeldet wurden.

Neben der Rückzahlung der zuviel erhaltenen Leistung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder – je nach Bundesland – auch ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Gruß!

Hoppel