hello,
angenommen jemanden gibt in die Steuererklaerung an das sie alleinerziehend ist, aber es stellt sich dabei heraus das sie es nicht gewesen ist. Gilt das als steuerhinterziehung und mit welche konsequenzen muss sie rechnen?
danke.
hello,
angenommen jemanden gibt in die Steuererklaerung an das sie alleinerziehend ist, aber es stellt sich dabei heraus das sie es nicht gewesen ist. Gilt das als steuerhinterziehung und mit welche konsequenzen muss sie rechnen?
danke.
Knast nicht unter 10 Jahren.
Knast nicht unter 10 Jahren.
haha sehr lustig…
Der gesetzliche Strafrahmen für die Steuerhinterziehung beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet.
Auf welche konkrete Strafe ein Gericht im Einzelfall erkennt, kann nicht allgemein gesagt werden. Dies hängt von verschiedenen Umständen des Einzelfalls ab. Als grobe Richtwerte kann man jedoch davon ausgehen, dass eine Freiheitsstrafe ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000,00 € droht. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 250.000,00 € muss auch ein Ersttäter davon ausgehen, dass die Freiheitsstrafe generell nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.
also sollte dies als ein Ordnungswidrigkeit behandelt werden, oder etwa nicht?
Hallo,
angenommen jemanden gibt in die Steuererklaerung an das sie
alleinerziehend ist, aber es stellt sich dabei heraus das sie
es nicht gewesen ist.
ja, wie das? kein Kind vorhanden?
oder lebte die Person mit einer volljährigen Person im gleichen Haushalt?
Gilt das als steuerhinterziehung
Voraussetzung ist Vorsatz und das ist mit Wissen und Wollen
und mit
welche konsequenzen muss sie rechnen?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gestrichen.
Schöne Grüße
C.
Hallo,
angenommen jemanden gibt in die Steuererklaerung an das sie
alleinerziehend ist, aber es stellt sich dabei heraus das sie
es nicht gewesen ist.ja, wie das? kein Kind vorhanden?
oder lebte die Person mit einer volljährigen Person im
gleichen Haushalt?
Das Kind Lebte ueberwiegend bei ihr Vater, der vater ist gerade dabei der Finanzamt information hierueber vorzulegen.
Gilt das als steuerhinterziehung
Voraussetzung ist Vorsatz und das ist mit Wissen und Wollen
und mit
welche konsequenzen muss sie rechnen?Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gestrichen.
Schöne Grüße
C.
Also bis auf eine rueckzahlung fuer die vergangen jahren sollt nichts passieren? auch wenn das FA es als vorsaetzlich falsch angabe sieht?
Hallo,
Das Kind Lebte ueberwiegend bei ihr Vater, der vater ist
gerade dabei der Finanzamt information hierueber vorzulegen.
aha, dann ist das noch nicht so klar, wem der Entlastungsbetrag zusteht.
Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige mindestens ein Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm für dieses Kind das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht.
Das erfüllen zunächst mal beide Elternteile.
Dass ein Kind zum Haushalt eines Elternteils gehört, ist anzunehmen, wenn das Kind in seiner Wohnung gemeldet ist.
Also ist die nächste Frage: Bei wem war das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet?
Lt BMF Schreiben vom 29.10.2004 gilt folgendes:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_494/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_494/sid_EA90CF866CCE3C99712730C9EF6048E5/nsc_true/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/111.html)
„Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet oder gehört es unstreitig zum Haushalt des Steuerpflichtigen ohne bei ihm gemeldet zu sein, ist es aber bei weiteren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinstehenden zu, zu dessen Haushalt das Kind tatsächlich gehört. Dies ist im Regelfall derjenige, der das Kindergeld erhält.“
Also ist die weitere Frage: Wer bekommt das Kindergeld?
Übrigens kann das Finanzamt nicht einfach so entscheiden. Beide Elternteile sind zu befragen. Der jeweils andere Elternteil ist zum Einspruchsverfahren hinzuzuziehen (§ 174 AO).
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__174.html
Gilt das als steuerhinterziehung
Wenn man so lange prüfen muss, um zu einem Ergebnis zu kommen, ist die „Falscherklärung“ mit einem Missverständnis der komplizierten Rechtslage zu erklären…
Also bis auf eine rueckzahlung fuer die vergangen jahren sollt
nichts passieren? auch wenn das FA es als vorsaetzlich falsch
angabe sieht?
Vorsatz müssen die erst mal beweisen. Hat das Finanzamt bei Bearbeitung der Steuererklärung nachgefragt und Nachweise für die Haushaltszugehörigkeit verlangt?
Schöne Grüße
C.
Hallo,
Das Kind Lebte ueberwiegend bei ihr Vater, der vater ist
gerade dabei der Finanzamt information hierueber vorzulegen.aha, dann ist das noch nicht so klar, wem der
Entlastungsbetrag zusteht.Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige mindestens
ein Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm für dieses
Kind das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht.Das erfüllen zunächst mal beide Elternteile.
Dass ein Kind zum Haushalt eines Elternteils gehört, ist
anzunehmen, wenn das Kind in seiner Wohnung gemeldet ist.Also ist die nächste Frage: Bei wem war das Kind mit
Hauptwohnsitz gemeldet?
das kind ist bei die Mutter gemeldet, das liegt daran das sie sich weigert dass das Kind bei der Vater gemeldet wird. Wie geschrieben der Vater hat sich ueberwiegend um das Kind gekummert (75% der Zeit wohnte das Kind bei Ihn) dies wird er durch durch Zeugen aussagen vom Kindergarten und Nachbarn belegen koennen.
Lt BMF Schreiben vom 29.10.2004 gilt folgendes:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_494/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_494/sid_EA90CF866CCE3C99712730C9EF6048E5/nsc_true/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/111.html)„Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet oder
gehört es unstreitig zum Haushalt des Steuerpflichtigen ohne
bei ihm gemeldet zu sein, ist es aber bei weiteren
Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag
demjenigen Alleinstehenden zu, zu dessen Haushalt das Kind
tatsächlich gehört. Dies ist im Regelfall derjenige, der das
Kindergeld erhält.“Also ist die weitere Frage: Wer bekommt das Kindergeld?
Das Kindergeld Bekommt die Mutter, aber das Liegt daran das der zustaendige Amt ohne zusage der Mutter das Konto nicht umstellt. Sicherlich Haette der vater es erzwingen Koennen aber er wollte, der kind zuliebe, kein rosenkrieg anfangen.
Übrigens kann das Finanzamt nicht einfach so entscheiden.
Beide Elternteile sind zu befragen. Der jeweils andere
Elternteil ist zum Einspruchsverfahren hinzuzuziehen (§ 174
AO).
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__174.htmlGilt das als steuerhinterziehung
Wenn man so lange prüfen muss, um zu einem Ergebnis zu kommen,
ist die „Falscherklärung“ mit einem Missverständnis der
komplizierten Rechtslage zu erklären…Also bis auf eine rueckzahlung fuer die vergangen jahren sollt
nichts passieren? auch wenn das FA es als vorsaetzlich falsch
angabe sieht?Vorsatz müssen die erst mal beweisen. Hat das Finanzamt bei
Bearbeitung der Steuererklärung nachgefragt und Nachweise für
die Haushaltszugehörigkeit verlangt?
Ja das haben sie. Der Mutter hatte angegeben das Sie alleinerziehend ist, und der Vater hatte 1/2 Kind berechnet. Nun Legt er aussagen vor wo der KG und Nachbarn aussagen das er der eigendliche alleinerziehende war.
danke.
W
Hallo,
na das ist echt aus dem Leben gegriffen. Da kann ich nicht sagen, wie die Sache ausgeht. Es steht 50:50.
Schöne Grüße
C.