Hallo, ich wollte über eine Bank Produkte im Wert von 70 EUR kaufen. Die Währung wurde in EUR angegeben. Nun wurde aber in HKD (Hong Kong Dollar) abgerechnet. Die Bank hatte ungewollt in der Währung Euro abgerechnet. Dadurch hatte ich Produkte aufgrund des Währungsunterschieds nur im Wert von 14 EUR gekauft aber es wurden mir 70 EUR abgezogen. Nachdem ich auf diesen Fehler der Bank aufmerksam machte, haben sie mir das fehlende Geld überwiesen und mir prer E-Mail angeboten den fehlenden Teil der Produkte, auf Kosten der Bank für mich zu kaufen, damit ich Produkte im Wert von 70 EUR habe. Ich habe diesem Angebot per E-Mail zugestimmt. Aber am nächsten Tag bekam ich einen Anruf von der Bank und es wurde mir gesagt, dass dieses Angebot doch nicht möglich sei. Stattdessen wollte man mir ein weniger attraktives Angebot machen, was ich ablehnte. Nun stehe ich da mit meinen Produkten, die vom Wert her nicht stimmen.
Habe ich ein Recht auf Schadensersatz, da das ein Fehler der Bank war und mir Produkte mir falschen Wert verkauft wurden.
Hallo!
Welcher Schaden? Ich lese doch, Bank hat die Differenz bereits erstattet. Man hat also das bezahlt was man auch bekommen hat.
es ist nicht klar warum man nun nicht nachkaufen kann um auf seinen geplanten 70 € Aktienanteil zu kommen.
MfG
duck313
Hallo,
die erste Frage wäre, ob das Verschulden allein bei der Bank lag, oder ob z.B. ein Formular missverständlich ausgefüllt wurde.
bekam ich einen Anruf von der Bank und es wurde mir gesagt,
dass dieses Angebot doch nicht möglich sei. Stattdessen wollte
man mir ein weniger attraktives Angebot machen, was ich
ablehnte.
was war nicht möglich, und warum? Hatte sich der Wert des Produktes gravierend geändert? Gab es die Stückelung nicht? Wollte die Bank Dir zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen, die es mit einer Tranche nicht gegeben hätte?
Nun stehe ich da mit meinen Produkten, die vom Wert her nicht stimmen.
Habe ich ein Recht auf Schadensersatz, da das ein Fehler der
Bank war und mir Produkte mir falschen Wert verkauft wurden.
Wenn die Bank dir z.B. nun doppelte Einmalgebühren aufgebrummt hätte, könntest Du diese sicher einklagen, wenn Du das Verschulden der Bank belegen kannst.
Verrätst Du uns auch, wieviele Nullen Du bei den Beispielwerten hast wegfallen lassen? Bei den genannten Summen beliefe sich der Schadenersatz vermutlich auf die Größenordnung eines Kulis und eines Kartenspiels zum Weltspartag. Zudem bekommst Du bei vielen Banken große Willkommensbeträge bei Konto-Neueröffnungen, die ja sicher dann auch notwendig wird.
Gruß
achim
Hallo,
zuerst sei gesagt: ich bin Bankkauffrau, kein Jurist.
Ich gehe mal davon aus, dass es einen Auftrag gibt, dass die Bank diese Wertpapiere kaufen soll. Von daher würde ich darauf pochen, dass der Auftrag genauso wie erteilt auch ausgeführt wird. Das bedeutet aber auch, dass die Wertpapiere mit dem Kurs des Tages, an dem eigentlich gekauft werden sollte, gekauft werden (die Differenz trägt die Bank) und nicht mehr Kosten anfallen insgesamt, als tatsächlich bei korrekter Ausführung des Auftrages angefallen wären. Denn meinem Verständnis nach ist mit Auftragserteilung und -annahme der Bank ein Vertrag zustande gekommen, der nicht erfüllt wurde.
Ich würde schriftlich auf die Bank zugehen und die Mail der Bank beifügen. Wenn die Bank nicht einlenkt, kann man sich immernoch an den zuständigen Ombudsmann wenden. Wenn es sich aber tatsächlich nur um insgesamt 70 € handelt, stellt sich mir die Frage, ob das den Aufwand wert ist. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Bank aufgrund Nichterfüllung den Schaden ersetzen muss, sofern denn einer entstanden ist. Man sollte nur überlegen, wie hoch der Schaden ist und ob es den Aufwand wert ist, den Schaden zurückzufordern. Bei kleinen Banken ist es oftmals auch recht wirksam, wenn man sich mit der Beschwerde direkt an den Vorstand wendet. Wie das bei Großbanken gehandhabt wird, damit habe ich keine Erfahrung.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße
Jojo747