Falsche Artikelbeschreibung, nach 4 Jahren bemerkt

Liebes Forum,

ein Kunde hat in 2006 vier Esszimmerstühle bei einem Internet-Möbelhaus gekauft. Die Bezüge waren in der Beschreibung und auf der Rechnung (ist noch vorhanden) als „Echtleder“ deklariert. Nun (2010) beginnen die Bezüge auseinanderzureissen. Dabei stellt sich heraus, daß es sich keinesfalls um Echtleder handelt, sondern um (sehr dünnes und augenscheinlich minderqualitatives) Kunstleder. Auf eine schriftliche Beschwerde per Email hat der Möbelversand nicht reagiert.

Bleiben nach 4 Jahren noch irgendwelche Möglichkeiten, den Hersteller/Verkäufer wegen der fälschlichen Deklaration als Echtleder in Regress zu nehmen? Die Stühle wurden zum gehobenen Preis verkauft, so daß es keinen offensichtlichen Hinweis auf die mindere Qualität gab.

Vielen Dank für Ratschläge!

Christian

Hallo!
Das ist aus meiner Sicht ein Gewährleistungsfall. Der Käufer in der Beweispflicht, dass der Sachmangel (Falschlieferung, denn es hätte Echtleder sein sollen) schon beim Kauf vorlag.

Allerdings gibt es die zweijährige Verjährungsfrist, die ab Übergabe (z.B. Auslieferung der Möbel) läuft.

Und dies ist nun der Knackpunkt. Meiner Meinung nach kannst Du nur auf „good will“ der Verkäufers hoffen. Die Ansprüche aus Gewährleistung sind verjährt. Leider.

Darauf muss sich der Verkäufer jedoch berufen, er muss die „Einrede der Verjährung“ erklären…und wenn er doch mindert (Geld zurück zahlt oder oder oder), dann darf das schon sein :wink:

Nun ist nur die Frage, wie erhälst Du etwas, ohne dass er die Einrede erklärt… das musste halt versuchen.

Mein Tipp: Persönlich hingehen, erzählen, wie es ist, einstreuen, dass Du ja schon einiges dort gekauft hast, eigentlich immer zufrieden warst… (im Subtext sollte stehen: „Lieber Verkäufer, tu was für mich, damit Du mich als Kunde behalten kannst“…)

Aber, wie schon gesagt, ein Anspruch besteht nicht mehr, wenn ich mich nicht irre.

my 50 ct.
Herzlicher Gruß
Jogi

Hallo

Das ist aus meiner Sicht ein Gewährleistungsfall.

Aber, wie schon gesagt, ein Anspruch besteht nicht mehr, wenn
ich mich nicht irre.

Könnte es sich nicht um arglistige Täuschung handeln? Der Artikel war immerhin hochwertiger in der Beschreibung als in Wirklichkeit. Ich glaube da ist aber auch nach 3 Jahren jeder Anspruch vorbei.

Hans

Hallo,

Könnte es sich nicht um arglistige Täuschung handeln? Der
Artikel war immerhin hochwertiger in der Beschreibung als in
Wirklichkeit. Ich glaube da ist aber auch nach 3 Jahren jeder
Anspruch vorbei.

Richtig. Und diese Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Man sollte also die ‚4 Jahre‘ nochmal genau anschauen.
Gruß
loderunner (ianal)