Falsche Artikelbeschreibung

Hallo zusammen.

Folgende Situation:
Herr X kauft in einer Onlineauktionsseite eine DVD-Box mit Beschreibung:
Neu, OVP, orginal eingeschweißt
Sprache: Englisch
Untertitel: Deutsch, Spanisch, Russisch, Polnisch.

Nach erhalt der Box, merkt Herr X, dass die Box nicht eingeschweißt ist, findet das jedoch nicht weiter schlimm.
Weiter merkt er, dass es komisch ist das die Verpackung (Zusammenfassung auf der Rückseite der einzelnen Serien u.ä.) alles auf deutsch ist, die DVD jedoch auf Englisch- komische Sache, wer verkauft ausschließlich Englische DVD in deutscher Verpackung?! --> OVP???

Das schlimmste jedoch ist, als Herr X die DVDs anschauen möchte, stellt er fest, dass es überhaupt keinen deutschen Untertitel gibt- nur Englisch, Spanisch,Französisch- welcher aber in der Beschreibung zugesichert wird.

In Herr X’s Augen entspricht der Artikel nicht der Beschreibung und er setzt sich mit dem Verkäufer Herr Y in Verbindung und hofft auf eine friedliche Einigung.
Wär Herr X verpflichtet die Box zu behalten?
Falls eine Einigung zustande kommen würde, wer müsste die Versandkosten übernehmen?

Danke für alle Antworten.

Sorry für die komplizierte Darstellung. Artikel in hoffentlich FAQ 1129 kompatibel.

Hallo,
laut dem Fernabsatzgesetz können Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurück gegeben werden.
Wie es sich hier verhält, wenn es über 14 Tagen ist, kann ich leider nicht sagen.

Hi!

laut dem Fernabsatzgesetz

dass es seit dem 1.1.2002 nicht mehr gibt …

können Waren innerhalb von 14 Tagen
ohne Angaben von Gründen zurück gegeben werden.

Bei einer Online-Auktion von einem privaten Verkäufer?

Wie es sich hier verhält, wenn es über 14 Tagen ist, kann ich
leider nicht sagen.

Zu dem vorigen eigentlich auch nichts.

Für den UP (kurz und bündig):
Istzustand Sollzustand (Beschreibung) -> Kontakt mit Verkäufer aufnehmen und Rücksendeformalitäten festlegen.

Grüße,
Tomh

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Ja Privatauktion, also Rücknahme eig ausgeschlossen.

Danke für die Antworten, aber was mich interessiert, wäre Herr X verpflichtet, wenn es sich nicht friedlich klären lässt, den Artikel zu behalten?

Bzw. die Artikelbeschreibung trifft ja nicht zu oder doch?

Hallo,

Bzw. die Artikelbeschreibung trifft ja nicht zu oder doch?

klarer Sachmangel. Siehe ab § 433 BGB.

Gruß

S.J.

Alles klar, danke.