Arbeiten an asbesthaltigen Bauprodukten sind allein qualifizierten Fachfirmen mit Zulassung nach TRGS 519 vorbehalten! Wenn Sie wohlwissentlich solche Arbeiten, vielleicht auch aus Kostengründen, selbständig durchführen, so tragen Sie dabei das volle Risiko. Der Gang zu einem Facharzt (Lungenfacharzt), wie Ihnen von einiger Seite im Forum vorgeschlagen, wird sicher kein eindeutiges Ergebnis erwarten lassen; dafür ist die Inkorporationszeit (Zeit der Aufnahme von Asbestfasern mit Auswirkungen auf die Lungenfunktion) zu kurz.
Sicher bietet ein Atemfilter der Klasse B (anorganische Gase) einen gewissen Schutz und besser als überhaupt kein Schutz, aber nicht ohne Grund ist bei Arbeiten an Asbestprodukten eine Schutzausrüstung mit einem Atemfilter der Klasse FFP3 erforderlich.
Info zum Thema Asbest siehe hier: http://www.schadstofffrei.de/schadstoff-asbest.htm
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe
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Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro
- Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -
WebInfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…