Guten Tag, habe ne Frage zu folgender Problematik:
Meine Mutter bekam vor Weihnachten in einer Klinik die Diagnose Brustkrebs. Der Arzt teilte ihr mit, dass der Krebs im Anfangsstadium sei und die Chancen sehr gut stehen würden, dass man ihn mit der OP in den Griff gekommt. Jetzt hatte sie einen Termin bei ihrem Frauenarzt. Der hatte einen Bericht derselben Klinik vorliegen, wonach der Brustkrebs durch Metastasen gestreut wurde und in dem von Bauchspeicheldrüsenkrebs die Rede ist.
Sie rief mir an und sagte mir das über das Telefon, wobei sie natürlich sehr mitgenommen und unkonzentriert war.
Ich rief dann bei dem Frauenarzt an. In einem Rückruf durch die Sprechstundenhilfe wurde mit mitgeteilt, dass man sich auf die Schweigepflicht berufe und man mir keine Auskunft erteile. Für den Fall, dass meine Mutter ihr Einverständnis gebt, könne ich zu einem Beratungsgespräch kommen. Dieses sei dann jedoch kostenpflichtig und müsse privat abgerechnet werden.
Meine Fragen:
Darf ein Arzt zur Schonung des Patienten den Umfang der Erkrankung verheimlichen? Die Brust-OP hätte da doch gar keinen Sinn gemacht und die Aufklärung war doch falsch?
Und wie verhält es sich mit dem Frauenarzt, der mir keine Auskunft geben will, bzw. wie verhalte ich mich in Zukunft, da in nächster Zeit noch weitere Untersuchungen anstehen und ich hier meiner Mutter zur Seite stehen will?
Guten Tag, habe ne Frage zu folgender Problematik:
Meine Mutter bekam vor Weihnachten in einer Klinik die
Diagnose Brustkrebs. Der Arzt teilte ihr mit, dass der Krebs
im Anfangsstadium sei und die Chancen sehr gut stehen würden,
dass man ihn mit der OP in den Griff gekommt. Jetzt hatte sie
einen Termin bei ihrem Frauenarzt. Der hatte einen Bericht
derselben Klinik vorliegen, wonach der Brustkrebs durch
Metastasen gestreut wurde und in dem von
Bauchspeicheldrüsenkrebs die Rede ist.
Sie rief mir an und sagte mir das über das Telefon, wobei sie
natürlich sehr mitgenommen und unkonzentriert war.
Ich rief dann bei dem Frauenarzt an. In einem Rückruf durch
die Sprechstundenhilfe wurde mit mitgeteilt, dass man sich auf
die Schweigepflicht berufe und man mir keine Auskunft erteile.
Für den Fall, dass meine Mutter ihr Einverständnis gebt, könne
ich zu einem Beratungsgespräch kommen. Dieses sei dann jedoch
kostenpflichtig und müsse privat abgerechnet werden.
Meine Fragen:
Darf ein Arzt zur Schonung des Patienten den Umfang der
Erkrankung verheimlichen?
Dürfen nicht aber sicherlich muss der psychische Zustand de sptienten berücksichtigt werden. Ich würde aber trotzdem sagen dass man den Patienten über die Situation lückenlos aufklären soll. Das gehört meiner Meinung nach zur Sorgfaltspflicht des Arztes.
Die Brust-OP hätte da doch gar
keinen Sinn gemacht und die Aufklärung war doch falsch?
Welche Befunde dem Arzt in der Klinik zum Zeitpunkt des Gesprächs mit Ihrer Mutter vorlagen kann wohl niemand nachvollziehen. Möglicherweise war er selbst nicht ausreichend informiert. Und eine Operation macht im Falle von Krebs meistens Sinn !
Und wie verhält es sich mit dem Frauenarzt, der mir keine
Auskunft geben will, bzw. wie verhalte ich mich in Zukunft, da
in nächster Zeit noch weitere Untersuchungen anstehen und ich
hier meiner Mutter zur Seite stehen will?
Der Arzt muss bzw darf aufgrund der Schweigepflicht Ihnen gegenüber nichts sagen was den Gesundheitszustand Ihrer Mutter betrifft. Wenn Ihre Mutter einwilligt darf er natürlich Auskunft geben. Am Besten Sie gehen mit Ihrer Mutter zum Arzt in die Sprechstunde.
zu den medizinischen Dingen sollen sich andere hier äußern. Zu den rechtlichen Fragestellungen folgende Anmerkungen: Der Arzt, der einem Angehörigen keine Auskunft erteilt handelt rein rechtlich gesehen richtig. Er darf nur dann Dritten Auskunft geben, wenn er ihnen gegenüber von der Schweigepflicht zuvor entbunden worden ist, z.B. durch eine Patientenverfügung (auch fälschlich Patiententestament genannt) oder eine entsprechende (Vorsorge-)vollmacht. Angesichts des aktuellen Gesundheitszustands der Mutter würde ich dringend fachliche Beratung zu diesem Thema z.B. bei einem spezialisierten Anwaltskollegen suchen, und diese Themen wasserdicht so regeln, dass auch im Falle einer Verschlimmerung des gesundheitlichen Zustands keine Zweifel mehr an der Bevollmächtigung bestehen.
Der Arzt teilte ihr mit, dass der Krebs
im Anfangsstadium sei und die Chancen sehr gut stehen würden,
dass man ihn mit der OP in den Griff gekommt. Jetzt hatte sie
einen Termin bei ihrem Frauenarzt. Der hatte einen Bericht
derselben Klinik vorliegen, wonach der Brustkrebs durch
Metastasen gestreut wurde und in dem von
Bauchspeicheldrüsenkrebs die Rede ist.
Es ist absolut nicht ungewöhnlich, daß der genaue Zelltyp eines Tumors erst nach einer OP und anschließender Pathologie (Feingewebliche Untersuchung des Resektats) bestimmt werden kann.
Darf ein Arzt zur Schonung des Patienten den Umfang der
Erkrankung verheimlichen?
Das wird individuell sehr unterschiedlich gehandhabt und ist i.d.R. abhängig von der psychischen Verfassung des Patienten.
Die Brust-OP hätte da doch gar
keinen Sinn gemacht und die Aufklärung war doch falsch?
Wie kommen Sie denn darauf?
Und wie verhält es sich mit dem Frauenarzt, der mir keine
Auskunft geben will, bzw. wie verhalte ich mich in Zukunft, da
in nächster Zeit noch weitere Untersuchungen anstehen und ich
hier meiner Mutter zur Seite stehen will?
Ihre Mutter müßte die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.