Hallo,
Man nehme an, seit der Geburt des Kindes, arbeitet die Frau nur Teilzeit. Das Ehepaar hat die Steuerklassen ändern lassen. Der Mann bekam die Steuerklasse 3 und seine Frau die 5.
Es ist hatte bestand 2005. Bei der Änderung ist gesagt worden, dass
diese Aufteilung der Steuerklassen erstmal bleibt. Die damals neuen
Steuerkarten für 2006 kamen damals mit den neuen, richtigen
Steuerklassen ( 3 und 5 ).
Der Steuerzahler hat aber gestern aber mit Entsetzen festgestellt, dass der Arbeitgeber der Frau, Land NRW, ihre Steuerklasse eigenmächtig auf 4 geändert.
Somit hatte das Ehepaar 10 Monate die Kombination: Mann - Steuerklasse 3 und die Frau - Steuerklasse 4. Somit haben sie 2006 viel zu wenig Lohnsteuer bezahlt, dass sie nun nachzahlen müssen.
Dazu hätte ich zwei Fragen:
-
Wie könnte solche eigenmächtige Änderung der Steuerklasse bei
der Frau zustande kommen? Land NRW ist ja keine ‚kleine Klitsche‘.
-
Welche Möglichkeiten hat man für die Steuernachzahlung? Muss
der wahrscheinlich hohe Betrag ‚auf einmal‘ bezahlt werden? Kann man
den Betrag in Raten bezahlen?
Danke für die Antworten.
Robert
Hallo auch,
- Wie könnte solche eigenmächtige Änderung der Steuerklasse
bei
der Frau zustande kommen? Land NRW ist ja keine ‚kleine
Klitsche‘.
Naja, auch bei der Personalstelle des Landes sitzen Menschen, die die Daten von der Karte per Hand in den PC eingeben - und das dann auch noch in sehr großen Mengen. Da passieren auch mal Fehler. Nennt man dann menschliches Versagen.
- Welche Möglichkeiten hat man für die Steuernachzahlung?
Muss
der wahrscheinlich hohe Betrag ‚auf einmal‘ bezahlt werden?
Kann man
den Betrag in Raten bezahlen?
Zunächst mal kontrollieren, ob die Daten für das Jahr 2007 auf dem Gehaltsnachweis stimmen, um weitere Überraschungen zu vermeiden.
Wenn, dann kannst Du ja nur die Steuernachzahlung an das FA meinen, oder? Ich würde den Bescheid des FA abwarten und dann - sofern es zu einer Nachforderung kommt - eine Ratenzahlung beantragen. Der Fehler des Arbeitgebers wird das FA übrigens vermutlich recht wenig interessieren.
Viel Erfolg,
D.
Hallo,
nach §46 Abs.2 Nr.3a EStG liegt dann ein Pflichtveranlagung da, wenn die Lohnsteuer eine Ehegatten nach Klasse 5 oder 6 berechnet wurde. Hier wurde ja Klasse 4 verwendet, wenn auch fälschlich. Damit könnte man eigentlich sagen, dass gar keine Pflichtveranlagung vorliegt.
Wenn also keine Aufforderung zur Erklärungsabgabe vom Finanzamt kommt oder aus anderen Gründen ein Pflichveranlagung vorliegt: Ruhig verhalten und bloß nicht auffallen!
Wenn schon eine Erklärung abgegeben wurde, kann bei einer Nachzahlung evtl. mit Hinweis auf die Antragsveranlagung der Antrag auf Veranlagung zurückgenommen werden.
Gruß,
Markus