Falsche Aussage eines

Hallllooo,
man nehme an man sei auf einer großen Messe und bekomme dort Angeboten an einem Gewinnspiel teilzunehmen.
Um an diesem Gewinnspiel muss man nur ein Testabonnement einer Zeitschrift abonnieren, als man stuzig wird fragt man nach ob dieses Angebot komplett kostenlos sei und es sich automatisch kündigt.

Der Mitarbeiter an der Messe bejaht dies und man füllt den Zettel aus.
Am nächsten Tag liest man sich den Zettel durch und man liest :
„Wenn mir *** gefällt un der *** Leserservice von mir innerhalb 7 Tagen nach eintreffen des 2. Heftes nichts Gegenteiliges schriftliches erhält, setzen Sie bitte die Frei-Haus-Lieferung für ein Bezugsjahr beginnend … fort“

Ist dies nicht Arglistige Täuschung ? Dafür müsste ich aber doch beweisen das er mir das wirklich gesagt hat oder?

MfG

Hallllooo,
man nehme an man sei auf einer großen Messe und bekomme dort
Angeboten an einem Gewinnspiel teilzunehmen.
Um an diesem Gewinnspiel muss man nur ein Testabonnement einer
Zeitschrift abonnieren, als man stuzig wird fragt man nach ob
dieses Angebot komplett kostenlos sei und es sich automatisch
kündigt.

Hallo,
man müßte doch mittlerweile wissen, daß derartige Dinge überwiegend Gaunereien sind und von Drückern unter’s Volk gebracht werden.

Gruß:
Manni

Hallo,
man müßte doch mittlerweile wissen, daß derartige Dinge
überwiegend Gaunereien sind und von Drückern unter’s Volk
gebracht werden.

Ich hätte gedacht das eine Person die einen Meter vor einem steht nicht einfach irgendwelche Märchen erzählt.
Ist dies aber nun arglistige Täuschung ?

lg

Hallo

dieses Angebot komplett kostenlos sei und es sich automatisch
kündigt.

Der Mitarbeiter an der Messe bejaht dies und man füllt den
Zettel aus.
Am nächsten Tag liest man sich den Zettel durch und man liest

„Wenn mir *** gefällt un der *** Leserservice von mir
innerhalb 7 Tagen nach eintreffen des 2. Heftes nichts
Gegenteiliges schriftliches erhält, setzen Sie bitte die
Frei-Haus-Lieferung für ein Bezugsjahr beginnend … fort“

Ist dies nicht Arglistige Täuschung ?

dass der mündige Verbraucher sich VORHER durchliest,was er unterschreibt??

Dafür müsste ich aber
doch beweisen das er mir das wirklich gesagt hat oder?

um ihn dann wegen was zu verklagen???

MfG

LG
Mikesch

Hi

Ich hätte gedacht das eine Person die einen Meter vor einem
steht nicht einfach irgendwelche Märchen erzählt.
Ist dies aber nun arglistige Täuschung ?

Irgendwie nicht, schließlich hat man ja etwas Schriftliches in die Hand bekommen, das man durchlesen hätte können, bevor man eine Unterschrift leistet.

Gruß
Edith

Hallo,

man müßte doch mittlerweile wissen, daß derartige Dinge
überwiegend Gaunereien sind und von Drückern unter’s Volk
gebracht werden.

Und ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt sich’s gänzlich ungeniert. Für Drücker gelten keine Gesetze mehr?
Oder wie meinst Du das?
Selbstverständlich ist das eine arglistige Täuschung, selbstverständlich hätte man drauf kommen können (ist man ja auch) und selbstverständlich hat man ein Problem damit, diese auch zu beweisen - wenn keine Zeugen dabei waren.
Wenn man aber den Zeitschriftenverlag mal nett auf die Praktiken seiner Werber hinweist und vielleicht auch den Tatsachen entsprechende Leserbriefe an diverse Zeitungen sendet, könnte sich ja mal irgendwas ändern - wobei die Wahrscheinlichkeit aber nicht allzu groß ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

um ihn dann wegen was zu verklagen???

Nicht verklagen, anzeigen. Wegen Betrug zum Beispiel.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi

um ihn dann wegen was zu verklagen???

Nicht verklagen, anzeigen. Wegen Betrug zum Beispiel.

Mich würde interessieren, wie hoch Du die Chancen siehst, daß man mit dieser Klage/Anzeige Erfolg hat.
Schließlich stand auf dem Zettel, der unterschrieben wurde alles drauf. Sonst hätte man ja nicht am nächsten Tag feststellen können, daß man anderes zu unterschrieben hat, als man gelaubt hat zu unterschreiben.
Daß man üblicherweise das Kleingedruckte nicht liest, schon gar nicht bei so einer Veranstaltung, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Edith
*dieauchschonabundzudingeunterschriebenhatohnesiegenauzulesen*

Moment mal
Hallo,

Selbstverständlich ist das eine arglistige Täuschung,
selbstverständlich hätte man drauf kommen können (ist man ja
auch) und selbstverständlich hat man ein Problem damit, diese
auch zu beweisen - wenn keine Zeugen dabei waren.

in nahezu allen schriftlich geschlossenen Verträgen (und den meisten zugrundeliegenden AGB) steht, dass mündliche Nebenabsprachen nicht gelten. Sinn und Zweck eines schriftlichen Vertrages ist es ja, klar zu fixieren, was vereinbart wurde, ohne später herum zu diskutieren ob noch dies oder jenes mündlich vereinbart wurde. Demnach wären alle derartigen Verträge unter arglistiger Täuschung zustande gekommen und somit anfechtbar? Ganz sicher nicht. Wer etwas unterschreibt kann sich später schwer darauf berufen, dass doch eigentlich etwas ganz anderes vereinbart war. Denn er hätte den Vertrag ja lesen können, spätestens dann wären ihm doch Zweifel gekommen.

Gruß

S.J.

in nahezu allen schriftlich geschlossenen Verträgen (und den
meisten zugrundeliegenden AGB) steht, dass mündliche
Nebenabsprachen nicht gelten. Sinn und Zweck eines
schriftlichen Vertrages ist es ja, klar zu fixieren, was
vereinbart wurde, ohne später herum zu diskutieren ob noch
dies oder jenes mündlich vereinbart wurde.

Hallo SJ,

das spielt aber keine Rolle, denn bei § 123 BGB geht es nicht um Vertragsbestandteile, sondern dass eine Willenserklärung unter Täuschung oder Drohung abgegeben wurde und ohne die Täuschung oder Drohung nicht abgegeben worden wäre. Die Täuschung kann sich gerade darauf beziehen, dem anderen einen Vertrag unterzuschieben, der dies gar nicht zum Inhalt hat. Wenn also der halbblinden Omi ein Blatt Papier als „Unterschriftenaktion“ für den Tierschutz vorgelegt wird, sie in Wahrheit aber ein Abo unterschreibt, was soll das denn sonst sein als arglistige Täuschung und Betrug? Da kommt es auf Schriftformklauseln nicht an.

Viele Grüße
EK

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Mich würde interessieren, wie hoch Du die Chancen siehst, daß
man mit dieser Klage/Anzeige Erfolg hat.

Da ich weder Polizist noch Anwalt noch Richter bin und den beschriebenen Fall incl. Beweislage nicht kenne, kann ich Dir dazu leider nichts sagen.

Aber wenn es Zeugen gibt: warum nicht?

Schließlich stand auf dem Zettel, der unterschrieben wurde
alles drauf.

Nö. Das wichtigste erwartete stand ja grade nicht drauf.

Sonst hätte man ja nicht am nächsten Tag
feststellen können, daß man anderes zu unterschrieben hat, als
man gelaubt hat zu unterschreiben.

Wenn man nicht über den Inhalt des Zettels getäuscht worden wäre, auch nicht.

Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Also wenn ich an einem Stand bin und einen Zettel ausfülle wollte ich nicht in der dunkle Halle alles kleingedruckte durchlesen und habe deshalb den eigentlich Fachmann gefragt.

Ich finde es eine Frechheit mich direkt anzulügen und denke das 80 % aller Leute sich nach dieser Aussage nicht unbedingt das kleingedruckte durchgelesen haben, wieso auch, ich gehe davon aus das mich dieses Fachpersonal ja nicht anlügt…

Außerdem habe ich nicht diese frage gestellt um gleich zum Anwalt zu rennen, sondern nur um in der E-Mail nichts falsches zu schrieben.

lg

Hallo!

Am nächsten Tag liest man sich den Zettel durch und man liest

Ist dies nicht Arglistige Täuschung ? Dafür müsste ich aber
doch beweisen das er mir das wirklich gesagt hat oder?

Du musst gar nichts beweisen, wenn Du einfach sofort eine Nachricht an die Zeitung schickst, dass Du keinen weiteren Bezug wünschst. Bei der Gelegenheit kann man auch dem Verlag gleich mal stecken, dass deren wahrscheinlich ausgegliederter Vertrieb die Kunden täuschen will.

Zu der Anmerkung, dass man sich ja immer alles fleißig durchlesen sollte, kann ich nur zustimmen, mir ist aber auch schon das gleiche passiert. Aber selbst nach dem eigentlich alles zu spät war und ich schon die erste Rechnung im Briefkasten habe hat sich mit einer Erklärung an den Verlag, dass beim Gespräch etwas anderes gesagt wurde als in der Auftragsbestätigung stand, die ich ebenso wenig gelesen habe wie den Coupon den ich unterschrieb. Es hat sich alles geregelt.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Ich finde es eine Frechheit mich direkt anzulügen

Dem kann ich nur zustimmen.
Gruß
loderunner (der durch einen ähnlichen Vorfall mal Mitglied in einem Buchclub wurde)

Ich möchte an dieser Stelle ergänzend darauf hinweisen, dass, wenn

a. eine mündliche Vereinbarung getroffen wird und dann

b. in dem schriftlichen Vertrag etwas anderes steht,

vorbehaltlich des seltenen Problems von Schriftformerfordernissen nicht etwa das gilt, was in der Urkunde steht, sondern vielmehr das, was (mündlich) vereinbart wurde. Das Schriftstück ist ja nicht der Vertrag, sondern nur eine Urkunde über den Vertrag. Und wenn man die §§ 157, 133, 242 BGB „ganz normal“ anwendet, kommt man zu dem Ergebnis, dass eben das (mündlich) Vereinbarte gilt. Soweit bin ich mir übrigens auch ganz sicher, zumal ich das Thema im Referendariat behandelt habe.

Nicht ganz sicher bin ich mir, was die Rechtsfolgen angeht. M.E. könnte eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung trotzdem in Betracht kommen, denn durch die Urkunde wird ja ein Rechtsschein erzeugt; bei nichtigen Willenserklärungen ist es möglich.

Gleichwohl: Im Streitfall muss derjenige, der behauptet, dass das, was in der Urkunde steht, auch wirklich vereinbart wurde, beweisen. Dafür ist die Urkunde natürlich ein wichtiges Beweismittel, aber im Zweifel ja auch eines, dass etwa durch eine Zeugenaussage überboten werden kann. Und dann bedürfte es der Anfechtung nicht mehr unbedingt.

Levay