Falsche Aussage vom Anwalt

Hallo,

nehmen wir mal an,
Person A möchte aufgrund einer falschen Kündigung mit Hilfe eines Anwaltes eine Abfindung herausschlagen.
Auf Nachfrage bezüglich der Gebühren beim Anwalt vor Ort wird von Person A ein Betrag von sagen wir mal ca. 700 - 800 Euro genannt.
In diesem Gespräch sagt der Anwalt noch, das es Gebührentechnisch egal wäre, ob außergerichtliche Einigung mit oder ohne Klage. Also wenn Klage erhoben werden würde, würden keine zusätzl. Kosten für den Mandanten entstehen, aber es wäre ein offizieller Titel erreicht.
Dies bestätigt er nochmals bei einem späteren Telefonat, in dem ein Angebot der Gegenseite (sagen wir mal 1 Monatsgehalt ==> netto ca. 1400 Euro) besprochen wird.

In einem weiteren Gespräch sagt der Anwalt plötzlich, dass die Gebühren bei ca. 1400 Euro liegen und bei Klageerhebung nochmal zusätzl. 400 Euro Gebühren anfallen. Die Klage wurde aber bereits vom Anwalt wegen Zeitdruck herausgegeben, obwohl die Mandantin am vormittag des gleichen Tages noch sagte: Keine Klage, weil bereits neuer Job, Einigung außergerichtlich ok.

Mandantin fühlt sich jetzt natürlich über den Tisch gezogen, da sie nach letzter Auskunft plötzlich noch über 400 Euro auf die Abfindung drauflegen muss, nur um den Anwalt zu bezahlen.

Frage:
Welche Möglichkeiten hätte die Mandantin in so einem Fall?
Gäbe es hier ein Möglichkeit das Sozialgericht anzurufen? Oder eine andere entsprechende Stelle?

Vielen Dank für Eure Antworten

…Pech gehabt

Frage:
Welche Möglichkeiten hätte die Mandantin in so einem Fall?
Gäbe es hier ein Möglichkeit das Sozialgericht anzurufen? Oder
eine andere entsprechende Stelle?

Unabhängig vom vorgetragenen Einzelfall, bei dem sicherlich noch etlich zu klären wäre. Das Sozialgericht ist nicht zuständig für die Streitigkeit zwischen Mandant und Anwalt. Der Anwalt hat auch keinen „Vorgesetzten“. Hat er wirklich der Mandantin einen Schaden zugefügt kann sie selber dagegen klagen, selbst oder mit einem anderen Anwalt. Die Rechtsanwaltskammer anzurufen macht wenig Sinn, kann aber probiert werden um den Anwalt „wachzurütteln“.

Hallo,

Person A sollte nachweislich den Anwalt beauftragen, dass er das Verfahren beendet und zwar nach ihren Vorstellungen - z. B. ohne dass das Gerichtsverfahren fortgesetzt wird.

Dann soll er, das möchte sie, einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen. Im Kostenfestsetzungsbeschluss überprüft das Gericht die Kostenrechnung und legt den zu zahlenden Betrag fest und korrigiert evtl. zuviel verlangte Anwaltskosten nach unten.

Sie sollte darauf bestehen, dass sie die Berechnung die der Anwalt ans Gericht schickt auch in Kopie bekommt. So hat sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen, wenn er Posten abrechnet, die nicht angefallen waren.

Gruß
Ingrid

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Anwälte haben sich gegen solche Fauxpas normalerweise bis ins "Eff Eff " abgesichert, da gilt Aussage gegen Aussage und da bereits Vollmacht erteilt hilft nur sofortiger Entzug des Mandats, wenn überhaupt.
So Sch…anwalt hatte ich auch schon, die sind gar nicht so selten.

Ciao
Wolfgang

Hallo!

Also allgemein würde ich eine falsche Auskunft über das Anwaltshonorar einmal grundsätzlich als Beratungsfehler ansehen, der den Anwalt für hiedurch verursachte Schäden haftbar macht. Wie das dann im Einzelfall ausschaut muss sich aber immer jemand genau ansehen, denn um einen konkreten Anspruch im Detail prüfen zu können reicht eine allgemeine Sicht nicht aus.

Die Anwaltskammer einzuschalten hat nur Sinn, wenn ein Verstoß gegen anwaltliches Berufsrecht vorliegt, was bei Honorarfragen in manchen Fällen sein kann. Ich kenne allerdings die deutsche Rechtslage nicht dazu. In Österreich ist die Verrechnung eines Honorars, das über dem gesetzlichen Tarif oder über dem vertraglich vereinbarten Honorar liegt grundsätzlich ein strafbares Disziplinarvergehen nach § 1 DStG.

Gruß
Tom