Falsche behandlung durch den Hausarzt

Was kann ich tun wenn ich vermute, dass mein Hausarzt an mir eine fahrlässige Körperverletzung begangen hat.
Ich habe meinen Hund die Treppe herunter getragen weil er Krank war und ich mit ihm zum Tierarzt wollte, hierbei habe ich mir den Rücken verletzt (evtl. verrenkt). Bin dann am nächsten Tag zum Hausarzt gegangen, dieser hat versucht mir den Wirbel wieder einzurenken. Danach gab es noch Spritzen.
Am nächsten Tag war ich zum Spritzen wieder beim Arzt, ich bat ihn mich noch einmal mich einzurenken, da es mir am Vortag danach schon besser ging.
Dieses mal knackte es im Rücken sehr stark, ich hatte dann immer stärkere Schmerzen.
Nach ca. 3 1/2 Wochen unter den starken Schmerzen wurde ich endlich geröntgt, es wurde hierbei festgestellt, dass ich eine Brustwirbelfraktur (T6) habe.
Die Schmerzen wurden nach der zweiten Behandlung durch den Hausarzt unerträglich.

Was kann ich hier tun? Ich habe nur einen Verdacht, ich habe keine Beweise.

ich würde mal bei der Ärztekammer (Österreich) nachfragen. Sowas gibts in Deutschland sicher auch…

ich würde mal bei der Ärztekammer (Österreich) nachfragen.
Sowas gibts in Deutschland sicher auch…

gewiss gibt es das auch in Deutschland. Zuständig wäre die Schiedsstelle der jeweiligen Landesärztekammer. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss diese sofort verständigt werden.

Montanus

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Hallo,

wo ist hier die Körperverletzung?

der Patient hat ausdrücklich um die Behandlung gebeten oder?

Und daß bei JEDER Behandlung ein Restrisiko bleibt ist allseits bekannt

Grüße
miamei

Hallo Miamei,

wo ist hier die Körperverletzung?

der Patient hat ausdrücklich um die Behandlung gebeten oder?

Das finde ich interessant. Du meinst also, wenn der Patient um die Behandlung gebeten hat, ist es völlig egal, ob der Arzt sie sach- und fachgerecht durchführt? Dann könnte er auch das falsche Bein amputieren?

Und daß bei JEDER Behandlung ein Restrisiko bleibt ist
allseits bekannt

Unter Orthopäden ist auch allseits bekannt, dass die Manipulation der Wirbelsäule nur unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen stattfinden darf. Ein Wirbelkörper bricht nicht einfach so als Restrisiko. Ein gebrochener Wirbel außerdem sehr gefährlich. Bevor ein Arzt so etwas macht, muss er sicher sein, dass keine Erkrankung vorliegt, bei der er gar nicht einrenken darf, wie das zum Beispiel bei Osteoporose der Fall ist. Wenn der Arzt das hier nicht überprüft hat, hat er etwas falsch gemacht. Der Patient kann dafür nichts. Er kann schließlich darauf vertrauen dürfen, dass der Arzt nicht fahrlässig handelt und keine unnötigen Risiken eingeht.

Viele Grüße

Marina

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Hallo,

was du tun kannst, wenn du denkst, dass der Hausarzt dich verletzt hat? Dasselbe wie auch sonst, wenn du glaubst, dass sich jemand dessen schuldig gemacht hat.
Konkreter werde ich nicht wegen der FAQ.

Wie deine Chancen auf Erfolg dabei stehen, vermag ich aber nicht zu sagen; insbesondere unter dem Aspekt, dass du das Einrenken selbst gefordert hast. So könnte man argumentieren, dass dir die Risiken bewusst waren. (Nur mal so aus Interesse: Wieso hast du das gemacht? Ich würde das meinen Hausarzt niemals tun lassen, da das in der Regel Allgemeinärzte sind und damit nicht spezialisiert für so eine delikate Tätigkeit wie die Manipulation der Wirbelsäule. Ich lasse meinen Dermatologen ja auch nicht meinen Blinddarm entfernen.)

Such mal nach „Übernahmeverschulden“.

Grüße
Liete