Hallo Günter,
vielleicht habe ich den Juristen, der die Fortbildung gab,
falsch verstanden. Obwohl ich mir dessen eigentlich ziemlich
sicher war.
Aus Interesse:
Wann wäre denn eine strafrechtliche Verfolgung indiziert?
Hi, ganz klar ist, wenn ein eindeutiger medizinsicher Fehler vorliegt z.B. eindeutig, wenn ein Tupfer in der Körperhöhle verbleibt oder eine Schere im Röntgenbild sichtnar wird.
Würde dann ein Gutachten von der Staatsanwaltschaft in Auftrag
gegeben werden?
Sollte es hier zu schwerwiegenden Folgeschäden kommen, würde die StA ein Gutachten in Auftrag geben und selbstverständlich würde dieses vom Staat gezahlt bzw. müsste vom Verurteilten gezahlt werden.
Besteht denn keine Möglichkeit bei einem Behandlungsfehler die
Staatsanwaltschaft zum Handeln zu bewegen?
Nun ja, man muss Strafanzeige wegen Verdachtes auf Körperverletzung stellen. Doch bitte, wer Strafanzeigen erstattet sollte dies nicht unbedacht tun.
Der Fall, der hier die Diskussion auslöst ist nicht genau bekannt. Wenn die Angehörigen einen Arzt hinweisen, dass die Angehörige diese oder jene Symptome hat, zwar Maßnahmen eingeleitet worden sind - wie ich vermute arbeitest Du in einem Krankenhaus - (Labor, Röntgen) und bis zum Ergebnis, was es sein kann, weil die Erkrankung nicht konkret zufasst werden konnte, es dann zu Reaktionen oder gar weiteren Entwicklungen kommt, ist dem Arzt überhaupt nicht nachzuweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Wenn man dem Arzt ein Krankheitsbild als Laie erklärt und der Arzt geht weg, möglicherweise sogar nach Hause, weil „es morgen noch Zeit hat“, ist das wieder etwas anderes.
Ich habe erlebt, nachts um 1.30 Uhr, dass der Arzt, ich habe ihn kaum noch verstanden in meine Wohnung kam und mich anschnauzte, was ich gesoffen hätte, ihm reiche es, ständig nachts zu Besoffenen gerufen zu werden. (ich trinke seit knapp 20 Jahren keinen Alkohol) Ich versuchte hinzuweisen „Herzinfarkt wahrscheinlich“. Sind Sie ruhig, wo haben sie die leere Flasche.
Ich weiss nur noch, dass er rd. 15 Minuten versucht hat, von mir zu erfahren, was ich getrunken habe. Und ich weiss nur heute, dass ich noch in der Wohnung bereits zum Infarkt eine Lungenembolie bekam und niemand mehr mit meinem Überleben gerechnet hat. Dies ist nun ein Fall, wo ich hätte Strafanzeige erstatten können. Habe ich nicht getan, habe mich mit dem Notarzt zusammen gesetzt und diesem empfohlen, seinen Job aufzugeben, da er eine Gefahr für Notfallpatienten sei. Und es hat sich dann die Frage ergeben, ob ich gegen diesen Arzt vorgehen soll, weil das Ergebnis insgesamt eine zwischenzeitlich erfolgreich durchgeführte HTX war. Nur, wir sind uns wohl einig, den beweis, dass eine HTX nicht auch so erforderlich geworden wäre, wäre nie zu erbringen gewesen.
Grüsse Günter
Das läßt mir keine Ruhe.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen