Falsche Behandlung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Tochter wurde mit 10 Jahren von unserem Zahnarzt (zu diesem Zeitpunkt wussten wir nicht, dass jeder Zahnarzt der sich dazu berufen fühlt und keine dementsprechende Ausbildung besitzt eine KFO-Behandlung durchführen darf) kieferorthopädisch behandelt. Nach 6 Jahren hat er der KK das Ende der erfolgreichen Behandlung gemeldet. Jedoch verschoben sich die Zähne immer wieder, es folgten lose Zahnspangen. Im vergangenen Jahr hat er ihr dann zum Entfernen der Weisheitszähne geraten, da er der Meinung war, dass ansonsten die Zähne niemals genug Platz hätten. Die Weisheitszähne wurden entfernt und der Zahnarzt war immer öfter krank, so dass wir den Zahnarzt wechselten. Dann kam das böse Erwachen:
Es besteht ein Kreuzbiss, der vor der Behandlung nicht bestand (ist an den noch bestehenden Modellen erkennbar) und die Zähne haben eigentlich keine großartige andere Position als vor der Behandlung. Da meine Tochter nun über 18 Jahre alt ist, bezahlt die KK keine erneute Behandlung! Die Kieferorthopädin meinte, das käme davon, wenn man eine kieferorthopädische Behandlung beim Zahnarzt ohne Zusatzausbildung durchführen lässt und man wäre somit selbst schuld. Wenn der Zahnarzt „Murks“ baut, so muss man eben hinterher die Behandlung selbst bezahlen.
Hat man denn überhaupt keine Möglichkeit dagegen anzugehen?
Im übrigen haben inzwischen viele Patienten gewechselt und und benötigen eine Grundsanierung der Zähne, wie auch bei mir. Jahrelang erzählte er mir, dass meine Zähne in Ordnung seien, obwohl ich ihn darauf aufmerksam machte, dass ich das Gefühl habe, dass meine Füllungen nicht mehr in Ordnung seien. Er meinte dazu nur, dass man die Füllungen möglichst nicht entfernen sollte, da dann gesunde Substanz angegriffen werden würde. Somit wurde nur Zahnstein entfernt und beim Zahnarztwechsel ist nun jeder dritte Zahn als kariös festgestellt worden!
Ebenso ist es meinem Mann ergangen, dem alle 3-4 Monate die Brücke heraus gefallen ist und erst beim Zahnarztwechsel wurde festgestellt, dass sich unter dem letzten Zahn eine Fistel gebildet hat und der Zahn entfernt werden musste.

Es kann doch nicht sein, dass ein Zahnarzt Behandlungen durchführt, wofür er überhaupt keine Ausbildung hat und dann nicht dafür belangt werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann

Hallo Frau Sindermann.
Ich bin kein Jurist, „nur“ Zahnarzt. Und was Ihnen widerfahren ist, kann ich nur bedauern.
Als Zahnarzt wird man in D auch kieferorthopädisch ausgebildet - allerdings ohne fachärztliche Zusatzausbildung. Die Entscheidung darüber, ob diese Ausbildung und evtl. Weiterbildung zur Behandlung komplexer Fälle ausreicht, liegt im Ermessen des Arztes selbst, wie in jeder ärztlichen Behandlungssituation.
Im Falle eines Behandlungsmisserfolgs und eines Rechtsstreits darüber dreht sich da m.W. die Beweislast…
Genaueres zum Behandlungsfehlervorwurf und wohl auch Aufklärungsdefizit kann Ihnen einer der mittlerweile vielen Fachanwälte für Medizinrecht erklären.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Gerd S. Hausmann

Sehr geehrte Frau Sindermann,

jeder Zahnarzt darf per Approbation kieferorthopädisch behandeln, da er im Studium auch eine kfo. Grundausbildung durchmacht und im Staatsexamen in diesem Fach eine Prüfung ablegt!

Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, die beklagten Dinge nach Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht zu bringen, dort wird man feststellen, ob eine Falsch- oder Fehlbehandlung stattfand.

MfG

docbel

hallo frau/herr sindermann,

leider nicht erst in der jüngeren vergangenheit steht bei vielen (zahn)ärzten der patient NICHT mehr im vordergrung und die suche nach einem fähigen und vertrauenswürdigen arzt gestaltet sich wie die suche nach der stecknadel im heuhaufen…

es ist schwer, wenn das kind erst mal in den brunnen gefallen ist. es kostet viel energie zeit und geld sein recht bei behandlungsfehlern zu erstreiten. wie weit man da geht/gehen sollte muss sich wohl jeder selbst beantworten.

mein rat an jeden (volljährigen/mündigen) patienten:
am besten sich selbst ein bild von der krankheit / dem befund / der beschwerde machen. dank internet und weiterer quellen gibt es heute da gute möglichkeiten. es hilft schon mal so viel wie nöglich selbst in erfahrung zu bringen um dann eigenen entscheidungen treffen zu können.
gänzlich falsch ist „hörigkeit“ bei einem arzt. schliesslich kochen diese auch nur mit wasser und viele setzen nur das um was sie an der uni sich mal „erlesen“ haben.

ich wünsche ihnen alles gute und das ihr neuer zahnarzt kompetent und in ihrem sinne denkt und handelt, was in der heutigen zeit mit all den rahmenbedingungen im gesundheitswesen für eine arztpraxis leider schwer genug ist.

beste grüße
martin

Hallo!
Das ist leider kein Einzelfall. Ich kann Ihnen allerdings nicht sagen, ob man gegen den Zahnarzt vorgehen kann.
Haben Sie sich schon mal bei Ihrer Krankenkasse erkundigt bzw. den Fall geschildert.??
Tut mir leid nicht weiter helfen zu können.
Viel Erfolg!
Liebe Grüße