Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter wurde mit 10 Jahren von unserem Zahnarzt (zu diesem Zeitpunkt wussten wir nicht, dass jeder Zahnarzt der sich dazu berufen fühlt und keine dementsprechende Ausbildung besitzt eine KFO-Behandlung durchführen darf) kieferorthopädisch behandelt. Nach 6 Jahren hat er der KK das Ende der erfolgreichen Behandlung gemeldet. Jedoch verschoben sich die Zähne immer wieder, es folgten lose Zahnspangen. Im vergangenen Jahr hat er ihr dann zum Entfernen der Weisheitszähne geraten, da er der Meinung war, dass ansonsten die Zähne niemals genug Platz hätten. Die Weisheitszähne wurden entfernt und der Zahnarzt war immer öfter krank, so dass wir den Zahnarzt wechselten. Dann kam das böse Erwachen:
Es besteht ein Kreuzbiss, der vor der Behandlung nicht bestand (ist an den noch bestehenden Modellen erkennbar) und die Zähne haben eigentlich keine großartige andere Position als vor der Behandlung. Da meine Tochter nun über 18 Jahre alt ist, bezahlt die KK keine erneute Behandlung! Die Kieferorthopädin meinte, das käme davon, wenn man eine kieferorthopädische Behandlung beim Zahnarzt ohne Zusatzausbildung durchführen lässt und man wäre somit selbst schuld. Wenn der Zahnarzt „Murks“ baut, so muss man eben hinterher die Behandlung selbst bezahlen.
Hat man denn überhaupt keine Möglichkeit dagegen anzugehen?
Im übrigen haben inzwischen viele Patienten gewechselt und und benötigen eine Grundsanierung der Zähne, wie auch bei mir. Jahrelang erzählte er mir, dass meine Zähne in Ordnung seien, obwohl ich ihn darauf aufmerksam machte, dass ich das Gefühl habe, dass meine Füllungen nicht mehr in Ordnung seien. Er meinte dazu nur, dass man die Füllungen möglichst nicht entfernen sollte, da dann gesunde Substanz angegriffen werden würde. Somit wurde nur Zahnstein entfernt und beim Zahnarztwechsel ist nun jeder dritte Zahn als kariös festgestellt worden!
Ebenso ist es meinem Mann ergangen, dem alle 3-4 Monate die Brücke heraus gefallen ist und erst beim Zahnarztwechsel wurde festgestellt, dass sich unter dem letzten Zahn eine Fistel gebildet hat und der Zahn entfernt werden musste.
Es kann doch nicht sein, dass ein Zahnarzt Behandlungen durchführt, wofür er überhaupt keine Ausbildung hat und dann nicht dafür belangt werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann