Hallo,
ich habe da mal eine mehr allgemeine Frage. Und zwar angenommen ein Herr X heiratet Frau Y und zieht in Ihre Wohnung. Frau Y kündigt die Wohnung und zieht mit Herrn X aus. Nun kommt ein Schreiben eines Anwalts im Auftrag des Vermieters mit verschiedenen Forderungen und der Feststellung Herr X sei durch den Einzug und die Heirat ebenfalls Mieter der Wohnung geworden. Dies ist natürlich Quatsch, was sicher auch der Anwalt weiß.
Meine Frage ist nun ob ein Anwalt eigentlich alles behaupten darf um die Gegenseite einzuschüchtern, oder ob er auch bei den Tatsachen bzw. den Rechtsgrundlagen bleiben muss, da es im betreffenden Schreiben gerade so weiter geht? Vielen Dank.
Hallo!
Nun kommt ein Schreiben eines Anwalts im Auftrag des
Vermieters mit verschiedenen Forderungen und der Feststellung
Herr X sei durch den Einzug und die Heirat ebenfalls Mieter
der Wohnung geworden.
Damit äußert er allerdings keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Rechtsauffassung. Diese sind nicht richtig oder falsch, sondern mehr oder weniger vertretbar. Klar darf ein Anwalt auch unhaltbare Rechtsauffassungen vertreten (zumeist um der Mandantschaft einen Gefallen zu tun), solange er bei den Fakten bleibt.
Ich bin übrigens gar nciht mal so sicher, ob das wirklich „natürlich Quatsch“ ist, was der Anwalt schreibt.
Hallo, Frage, wie lange wohnte d. Ehemann mit in d. Wohnung u. welche Forderungen, genau, stellte d. Vermieter?
MfG ramses90.