Hallo liebes Rechts-Forum,
ein Kunde hat Streit mit einem Händler. Die Vorgeschichte dazu ist folgende: Kunde benötigt Regengamaschen für Fahrradtouren. Dabei möchte Kunde im preisgünstigen Segment bleiben und sucht sich beim Händler 2 verschiedene Gamaschen im Preisbereich 20 Euro raus.
Damit marschiert Kunde zu einer Verkäuferin des Händlers mit folgender Frage: Gamasche 1 ist deutlich komfortabler im Handling als Gamasche 2, sind beide gleich regenfest?
Antwort der Verkäuferin: wenn Sie 2 Stunden durch richtigen Regen fahren wollen, müssten Sie ein Paar Gore-Gamaschen für 70 Euro wählen.
Kunde: sucht günstige Gamaschen, die einen kurzen Regenschauer überstehen, dass 20 Euro Gamaschen ab einer gewissen Regenintensität versagen, ist ihm bewusst.
Darauf gibt die Verkäuferin an, beide Gamaschen seien gleichwertig und hätten in etwa gleich „regenfeste“ Eigenschaften.
Kunde entscheidet sich also für Gamasche 1.
Im ersten Testlauf fährt der Kunde etwa 20-30 Minuten durch Regen (kein übler Guss, normaler Schauer halt) und hat Klatschnasse Füße trotz Regengamaschen. Zu Hause stellt er fest, dass im Online-Shop des Händlers die von Kunde gewählte Gamasche 1 als wasserabweisend, Gamasche 2 jedoch als wasserfest mit 10.000 mm Wassersäule verkauft wird. Trotz des Hinweises auf die Gore-Gamaschen fühlt sich Kunde also falsch beraten.
Händler macht darum kein großes Aufhebens, Kunde soll halt wiederkommen und die Gamaschen zurückbringen. Es stellt sich jedoch heraus, dass Händler nur gegen Gutschein zurücknehmen möchte. Dieser sei 3 Jahre gültig, und in jeder Filiale des Händlers einlösbar. Darauf möchte sich Kunde nicht einlassen, denn inzwischen hat er sich dann doch wieder im Internet belesen und nun wo anders ein Paar Gamaschen im selben Preisbereich mit guten Bewertungen bestellt. Kunde meint, es sei sein Recht, bei einer Reklamation das Geld zurück zu erhalten. Händler meint, das sei nicht so, er hätte das Recht auf Ausbesserung. Was in dem Fall ja nicht möglich ist - die Gamasche ist ja nicht fehlerhaft sondern wurde nur unter falschen Angaben verkauft.
Hat sich der Kunde geirrt und kann der Händler in diesem Fallbeispiel auf einem Gutschein bzw. dem Tausch in Gamasche 2 bestehen? Oder hat der Kunde ein Recht darauf, tatsächlich das Geld zurückerstattet zu bekommen? Und falls dem so sei - auf welcher Rechtsgrundlage kann der Kunde gegenüber dem Händler argumentieren?
Falls sich jemand die Mühe machen würde, mir in diesem Fallbeispiel mein lückenhaftes Rechtswissen zu komplettieren, wäre ich sehr glücklich darüber. Ich gehe mal davon aus, dass ein Kunde bei diesem Händler nicht gerne wieder kaufen wollen würde, und daher wäre ein Gutschein einfach ärgerlich…
Lieben Gruß ins Wochenende,
Inka