Hallo Torben,
ich habe Gartenstühle bei einem Möbelhaus gekauft. Der Verkäufer versicherte mir auf Nachfrage, diese wären ohne Probleme bis 110 kg belastbar. Als sich eine ca. 100 kg schwere Person draufsetzte, bogen sich die Beine durch bzw. „federten“ stark ein - knickten zum Glück nicht ein, doch würden diese Stühle sicher nicht über längere Zeit dieses Gewicht aushalten. Ich habe die Stühle zurückgegeben, allerdings nur eine Warengutschrift erhalten, die ich nicht akzeptieren möchte: Hätte ich das gewusst und nicht diese falsche Beratung bekommen, hätte ich die Ware gar nicht erst gekauft.
Wie verhält es sich in so einem Fall rechtlich?
Vielen Dank für Info!
Angela
Guten Tag, Angela,
Rechtsberatung darf hier nicht erfolgen. An Deiner Stelle würde ich prüfen, ob das Umtauschrecht schriftlich geregelt wurde, nachzulesen z.B. in den AGB des Unternehmens. Die AGB müssten vollständig mit der Rechnung oder dem Lieferschein bekannt gegeben sein. Wenn bestimmt ist, dass der Umtausch nur mittels Warengutschein erfolgen darf, erscheint mir das als ein Fall, bei dem von einem Anwalt zu prüfen ist, ob hier nicht die AGB unzulässig ist. Wenn der Umtausch nicht zwingend über Warengutschein geregelt ist, dann würde ich eh dieser Methode widersprechen und Rückgabe des Kaufpreises verlangen. Sprich mit dem Geschäftsführer des Unternehmens, denn der trifft alle Entscheidungen. Angestellte sind oft an Weisungen gebunden und können Abweichungen „von der üblichen Methode“ oft nicht alleine entscheiden.
Aber auch hier: Bei Weigerung solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruss, Johannes