Falsche Beschreibung

Folgender Fall

A kauft ein Motorrad beim Privatmann unter Ausschluss der Gewährleistung.

Verkäufer sichert Beschaffenheit zu Höchstgeschwindigkeit ca 80Km/h.

Also typisch ein Fall §434 Abs 1 Satz 1.

Der Käufer stellt fest, in den Papieren steht Höchstgeschwindigkeit 60Km/h

Verkäufer behauptet, dies nicht gewusst zu haben.

Nach der StVZO §30a eine Höchstgeschwindigkeit ist festgelegt, die das Fahrzeug nicht überschreiten darf. ± 5% also min 57Km/h maximal 63Km/h

Jetzt die Fragen:

  1. Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz tatsächlich nur 60Km/h kann?

  2. Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz tatsächlich 80Km/h kann?
    aber es dies natürlich nicht können darf, es darf nur 60Km/h lt Papiere.

zu 2*) hätte der A ein Fz gekauft, dessen Betriebserlaubnis erloschen wäre, wenn das Fz 60 darf aber 80 kann

Marco

Moin,

A kauft ein Motorrad beim Privatmann unter Ausschluss der
Gewährleistung.

Verkäufer sichert Beschaffenheit zu Höchstgeschwindigkeit ca
80Km/h.

Nachweislich? Schriftlich im Vertrag festgehalten?

Jetzt die Fragen:

  1. Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz
    tatsächlich nur 60Km/h kann?

Kommt drauf an, siehe oben.
Dazu bedarf es auch u.U. technischer Details. Z.B. wie die Geschwindigkeit ermittelt wurde. Ca. 80km/h kann je nach Messmethode unterschiedlich ausfallen.

  1. Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz
    tatsächlich 80Km/h kann?
    aber es dies natürlich nicht können darf, es darf nur
    60Km/h lt Papiere.

Kann und darf sind verschiedene Dinge. Wenn A wusste dass das Fahrzeug 80km/h fährt, aber nur 60km/h darf und es trotzdem kaufte sehe ich da keine Möglichkeit.

zu 2*) hätte der A ein Fz gekauft, dessen Betriebserlaubnis
erloschen wäre, wenn das Fz 60 darf aber 80 kann

Ja.

Gruss Jakob