Folgender Fall
A kauft ein Motorrad beim Privatmann unter Ausschluss der Gewährleistung.
Verkäufer sichert Beschaffenheit zu Höchstgeschwindigkeit ca 80Km/h.
Also typisch ein Fall §434 Abs 1 Satz 1.
Der Käufer stellt fest, in den Papieren steht Höchstgeschwindigkeit 60Km/h
Verkäufer behauptet, dies nicht gewusst zu haben.
Nach der StVZO §30a eine Höchstgeschwindigkeit ist festgelegt, die das Fahrzeug nicht überschreiten darf. ± 5% also min 57Km/h maximal 63Km/h
Jetzt die Fragen:
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Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz tatsächlich nur 60Km/h kann?
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Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz tatsächlich 80Km/h kann?
aber es dies natürlich nicht können darf, es darf nur 60Km/h lt Papiere.
zu 2*) hätte der A ein Fz gekauft, dessen Betriebserlaubnis erloschen wäre, wenn das Fz 60 darf aber 80 kann
Marco
Moin,
A kauft ein Motorrad beim Privatmann unter Ausschluss der
Gewährleistung.
Verkäufer sichert Beschaffenheit zu Höchstgeschwindigkeit ca
80Km/h.
Nachweislich? Schriftlich im Vertrag festgehalten?
Jetzt die Fragen:
- Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz
tatsächlich nur 60Km/h kann?
Kommt drauf an, siehe oben.
Dazu bedarf es auch u.U. technischer Details. Z.B. wie die Geschwindigkeit ermittelt wurde. Ca. 80km/h kann je nach Messmethode unterschiedlich ausfallen.
- Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fz
tatsächlich 80Km/h kann?
aber es dies natürlich nicht können darf, es darf nur
60Km/h lt Papiere.
Kann und darf sind verschiedene Dinge. Wenn A wusste dass das Fahrzeug 80km/h fährt, aber nur 60km/h darf und es trotzdem kaufte sehe ich da keine Möglichkeit.
zu 2*) hätte der A ein Fz gekauft, dessen Betriebserlaubnis
erloschen wäre, wenn das Fz 60 darf aber 80 kann
Ja.
Gruss Jakob