Guten Tag,
Ein Kunde hat bei einem Provider telefonisch einen DSL-Anschluss mit Flatrate und zusätzlicher Hardware bestellt. Als der Bestellschein dem Käufer zugesendet wird bemerkt er jedoch, dass offensichtlich bei der Bestellung das falsche Hardwarepaket aufgenommen wurde, das weniger kostet (beispielsweise 5€) aber dafür ein Teil fehlt. Als er die Hotline anruft wird ihm gesagt, dass er das fehlende Teil zur Differenz der Kosten (zwischen bestelltem Paket und dem in die Bestellung aufgenommenen Paket), also für 5€, im Elektronikfachmarkt kaufen könne.
Der Käufer bemerkt aber allerdings, dass der Markpreis des Teils zwischen 35 und 38€ liegt. Als er damit die Hotline konfrontiert wird plötzlich behauptet, der Kunde hätte nie das Paket bestellt dass er behauptet; dabei wird auch darauf verwiesen dass auf der Website kein entsprechendes Angebot zu finden ist (was zu dem Zeitpunkt tatsächlich so ist).
Trotzdem wurde dem Kunden doch bei der Bestellungsaufnahme und später bei der Beschwerde zugesichert, dass das geht (Irreführung!).
Bei wem liegt die Beweislast, dass der Kunde das Paket mit dem strittigen Teil bestellt hat?
Welche Möglichkeiten hat der Kunde noch, die einigermaßen im Verhältniss zur Streitsumme (30€) liegen?
mfg
Raber