Falsche Betriebskostenabrechnung was tun?

Hallo zusammen, Wenn jemandem in der Betriebskostenabrechnung im ersten Jahr kein Hausmeister berechnet wurde…im 2ten Jahr wäre einer mit ca. 83.-€ berechnet worden,z.B.in einem Haus mit 2 Parteien - Hausmeister wäre nie gesehen worden - könnte der Rentner im unteren Stock sein - es wurde Einspruch eingelgt und nicht bezahlt da kein Nachweis für den Husmeister z.B. anhand einer Rechnung vorgelegt wurde und keine weitere Zahlungsaufforderung kam. Nun würde in der aktuellen Abrechnung wieder der Hausmeister, diesmal mit 166,87 € stehen. Somit hätte der Hausmeister eine Lohnerhöhung von 50% bekommen oder es würden die Kosten der 2ten Abrechnung mit reingerechnet. Könnten die Hausmeisterkosten vom Mieter einbehalten werden solange kein Nachweis anhand einer Rechnung ect. vorliegt? Wie kann der Mieter die Zahlung umgehen?

Hallo Monger,

zuerst einmal prüfen, ob die Kosten für den Hausmeister laut Vertrag zu den Nebenkosten gehören.
Bei Zweifel an der Abrechnung kann der Mieter Einblick in die Abrechnungen verlangen.
Natürlich kann der Vermieter Zahlunsrückstände aus dem Vorjahr hinzurechnen, aber er kann sie nicht einfach wieder wie laufende Nebenkosten aufführen - falls das hier mit der Verdopplung der Hausmeisterkosten der Fall ist - da für die Schulden aus dem Vorjahr bereits die Verjährungsfrist läuft und offensichtlich die Abrechnung so nicht nachvollzogen werden kann.

Sollte die Sache allerdings so weitergehen, wie bisher, wird der Vermieter wahrscheinlich vor Ablauf der Verjährungsfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen und letztendlich die Rückstände einklagen.

Gruß!

Horst