Falsche Bezeichnung im Kaufvertrag- Rücktritt ?

Habe am Sonntag eine Couchgarnitur im Möbelhaus gekauft.
Jetzt habe ich festgestellt, daß im Kaufvertrag eine falsche Artikelbezeichnung steht. Der Name der Ganitur lautet Vittoria und im Kaufvertrag steht Kolonia.
Da ich inzwischen ein anderes Möbelhaus gefunden habe indem die Garnitur billiger ist, möchte ich gerne vom kaufvertrag zurücktreten. Reicht die falsche Artikelbezeichnung aus um den Vertrag für nichtig zu erklären ?
Die Marke und die richtige Bezeichnung Vittioria sind nicht im Vertrag aufgeführt.
Der im Kaufvertrag aufgeführte Name ist auch kein Modell der ausgesuchten Marke Koinor.

Hallo rb,

ich denke, dass du da schlechte Karten im Zweifelsfall haben wirst. Auch wenn eine falsche Artikelbezeichnung auf dem Kaufvertrag aufgeführt wurde, so steht denke ich mal auch deine Unterschrift drauf. Somit kann der Möbelhändler jederzeit vor Gericht das Dokument vorlegen und dir diese Garnitur auch ausliefern. Unabhängig von dem, was mündlich besprochen war.
Es ist meines Erachtens nach sogar möglich, dass wenn du z.B. einen Stuhl „Chef 1“ bestellt hast, jedoch einen Kaufvertrag unterzeichnest, wo Schlafzimmer „Leonie“ drauf steht, dass du diese auch annehmen müsstest.

Es ist einfach immer vorsicht und doppelte Sorgfalt geboten, wenn man etwas unterzeichnet. Tut mir Leid, aber ich schätze, dass du nur versuchen kannst, dich mit dem Möbelgeschäft so zu einigen und das Ganze versuchst, als Kulanzleistung zu stornieren oder die gewünschte Garnitur dort zu bestellten. Auf Recht wird es schwer sein zu pochen.

Viele Grüße
TT

Unter den hier aufgeführten Punkten ist der Kaufvertrag nicht korrekt und somit ungültig. ABER: Bitte SOFORT zum Händler gehen und die Angelegenheit klären. Unbedingt.
Ole

Bitte die Punkte nochmal aufführen, ich bekomme nichts angezeigt.

Unter den hier aufgeführten Punkten ist der Kaufvertrag nicht
korrekt und somit ungültig. ABER: Bitte SOFORT zum Händler
gehen und die Angelegenheit klären. Unbedingt.
Ole

Hallo, da sie nicht wollen, dass ihnen die „falsche“ Garnitur geliefert und berechnet wird, sollte wegen Irrtum des Möbelhauses der Vertrag storniert werden. Machen sie einfach glaubhaft, dass es nicht „Ihre“ gewünschte Garnitur ist. Sollte sich der Verkäufer bockig zeigen, gehen Sie bis zum Geschäftsleiter,…dieses ist immer dann hilfreich. Viel Glück.

Es gilt was im Kaufvertrag steht. Wenn Sie also im Kaufvertrag für „Kolonia“ unterschrieben haben, so haben Sie die Couch „Kolonia“ auch rechtskräftig gekauft. Da hätten Sie vor dem unterschreiben besser aufpassen müssen.

Aber geliefert wurde Ihnen „Vittoria“ richtig?
Das wäre dann ja im Grunde nicht die Couch die im Kaufvertrag steht. Entsprechend hat der Verkäufer seine Leistung nicht erfüllt und sie könnten evtl. vom Vertrag zurücktreten.

Da es von der Marke „Koinor“ überhaupt kein Modell „Kolonia“ gibt, konnte die auch nie geliefert werden. Ergo: Muss man ihnen ja irgendwas anderes geliefert haben ohne Sie darauf aufmerksam zu machen.

Reden Sie mit dem Möbelhaus und versuchen Sie auf kurzem Weg vom Vertrag zurückzutreten.

Hallo,
ich meine DEINE aufgeführten Punkte!!

  • falscher Name im Kaufvertrag
  • falsche Marke aufgeführt
  • Name der Couch passt offensichtlich nicht zum Hersteller, also der Marke.

Somit ist der Kaufvertrag nicht gültig und somit gegenstandslos.
Aber bitte beachten: ABER: Bitte SOFORT zum Händler gehen und die Angelegenheit klären. Unbedingt!!! bestehe auf dein Recht.
Wenn ich beim Skodahändler bin & auf dem Kaufvertrag steht Skoda Polo, passt beides nicht zusammen!
Viel Glück
Ole

Hallo,

leider sehe ich für dich da wenig Chancen, sofern du diesen Kaufvertrag selbst unterzeichnet hast (und davon gehe ich einfach mal aus). Darum gilt immer: „Keine Unterschrift tätigen, wenn du den Inhalt nicht gelesen und verstanden hast.“ Du hättest auch irgendetwas anderes (mündl.) kaufen wollen; sobald du etwas unterschreibst, bist du in den meisten Fällen auch an den Inhalten des Vertrages gebunden.

Wird schwer auf „ungültigen Kaufvertrag wg. formaler Fehler“ zu plendieren, da die Gegenseite jederzeit behaupten kann, dass es genau die Ware war/ist, die du haben wolltest und sich nun lediglich dein Interesse daran geändert hat, etc.pp . Sieht wie gesagt schlecht aus für dich.

Darum kann ich dir nur empfehlen, dich mit dem Möbelhaus gütlich zu einigen. Vielleicht ist denen der Fehler ja peinlich und werden von sich aus die korrekte Ware liefern, wofür du dann einen neuen Vertrag unterzeichnen müsstest…

Alles Gute,

Thorsten

Hallo,
im Prinzip haben Sie im Geschäft eine Garnitur ausgesucht, diese gekauft und bekommen. Wenn nun im Kaufvertrag ein „Schreibfehler“ aus welchen Gründen auch immer, die Verkäuferfirma hat bestimmt eine Ausrede für die fehlerhafte Bezeichnung. Ich glaube kaum, dass Sie einen Richter finden, der die Kaufvertrag als nicht geschlossen ansieht. Wenn Sie im Geschäft ein Objekt sehen, bestellen und ein „anderes“ bekommen, können Sie die Annahme verweigern oder den Verkäufer auffordern, die gesehene Ware zu liefern.
Sie könnten ihn in Ihrem Fall auch auffordern, im Kaufvertrag die richtige Bezeichnung einzutragen. Das ist aber nicht Ihr Wunsch. Über den Preis neu verhandeln dürfte auch zu spät sein.
MfG
PB

Hallo,
Sie haben generell kein Rücktrittsrecht, wenn Sie den Vertrag im Möbelhaus unterschrieben haben.
Auch ein anderer Modell Name ist bei manchen Möbelhändler üblich, damit man nicht konkret das Modell vergleichen kann.
Sie können vom Kaufvertrag zurück treten, wenn Sie
eine Abstandssumme von 25 % bezahlen.
Manche Möbelhäuser lassen sich darauf ein, dass man diese 25 % bei einem weiteren Auftrag wieder verrechnen kann.
Das ist nur ein Vorschlag und muss vom Möbelhaus nicht akzeptiert werden.
Eine Unterschrift unter einen Kaufvertrag ist immer binden.
Gruß
Möbel Mäx
Wernau
K-H Hornung

Sie dürfen auf keinen Fall Fristen versäumen, desshalb erklären Sie Ihrem Vertragspartner unverzüglich Ihren Rücktritt vom Vertrag.
Holen Sie sich rat bei der Verbraucherschutz-Zentrale Ihres Bundeslandes.
Viel Erfolg
Adolf Schreiner

Hallo,

im Grunde handelt es sich um einen Irrtum. Das Möbelhaus hat für gewöhnlich die Möglichkeit, diesen Irrtum zu korrigieren. Ein Rücktrittsgrund besteht noch nicht, es sei denn, das Möbelhaus hätte die Garnitur unwiderruflich bestellt. Dann müssten Sie allerdings Zeugen haben, die bestätigen, dass Sie diese Garnitur nicht haben wollten.
Haben Sie den Vertrag mit der falschen Bezeichnung unterschrieben? Dann liegt der Fehler ja auch bei Ihnen…da hilft nur: zum Möbelhaus gehen und das persönlich mit dem Verkäufer klären.

Gruß,

twilight666

Habe leider versäumt zu antworten… Ich nehme an das Problem ist bereits gelöst…

Sorry für die späte Antwort, aber ich war dienstlich unterwegs.
Spätere Schnäppchen schalten nicht das Kaufrecht aus. Also, beim Kauf einer Ware erkenne ich mit der Bezahlung die Sache an. Ist die gelieferte Ware abweichend von der im Kaufvertrag genannten kann der Kunde auf die bestellte, genannte Ware bestehen. Ein Rücktritt aus Gründen eines günstigeren Anbieters ist allerdings kein Grund, denn der Verkäufer muss die Gelegenheit zur Erfüllung bekommen.

Ich denke nicht. Wurde denn die richtige Couch geliefert?

In jedem Falle ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Es handelt sich hier ja nur um einen Rechnungsfehler. Selbst wenn die falsche Couch geliefert werden sollte, so hat der Verkäufer anspruch auf korrektur seines Fehlers.

Für einen Vertragsrücktritt reicht dies auf keinen Fall aus.

Grüße
Armin