Angenommen man hat im Blumemladen die Blumemdekorationen für eine Hochtzeit (Autoschmuck, Brautstrauß, u. s. w.) beauftragt. Leider geht da einiges schief, die bestellten weißen Rosen im Brautstrauß und im Autoschmuck sind dann gelb, das Schleierkraut ist nicht wie bestellt mit Gold verziert, die roten Rosenblätter die eigentlich eingearbeitet werden sollten wurden nur an einen dünnen Draht am Strauß befestigt und fallen gleich ab und ein Armschmuck sowie ein kleines ansteck Gesteck für den Bräutigam fallen gleich auseinander, sind also nicht zu gebrauchen. Die Tischdekoration, die die selben Farben haben sollten, wird aber sehr schön. Man geht natürlich ein paar Tage nach der Hochzeit zu den Blumenladen macht seinem Unmut Luft und erklärt, dass man erwartet, dass das was nicht bestellt wurde (flasche Rosen) und das was nicht nutzbar war, nicht in Rechnung gestellt wird. Was wenn dann die Blumenfrau behauptet, alle weißen Blumen aus dem gleichen Blumenpaket genommen zu haben und bietet nur einen kleinen Rabatt an mit dem man dann nicht einverstanden ist. Ihrer Meinung nach, sahen die Blumen im Strauß und im Autoschmuck nur gelb aus, weil wahrscheinlich das Brautkleid weiß war. Das Kleid für das Standesamt war aber eher Champagnerfarben und das Brautauto war schwarz. Man hätte am Hochzeitstag reklamieren müssen, erklärt Sie dann. Dann hätte aber die Hochzeit verschoben werden müssen, was ja nun wirklich nicht geht, außerdem will das Brautpaar sich die Hochzeit dadurch ja auch nicht ganz verderben lassen. Die Rechnung kommt dann natürlich in voller Höhe, wie kann man sich verhalten, wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen, Iris Gerlicher
Hallo,
wenn man den Text nicht in einer Endlosschleife schreibt fällt es leichter ihn auch zu lesen.
Sicherlich wurde doch der Auftrag an den Blumenladen schriftlich festgehalten; was ist da explizit vereinbart?
Da ja wohl Blumen geliefert wurden, ist es schon so, dass man dafür auch bezahlen muss; es ist nur die Frage, was bewiesen werden kann.
lG
Hallo,
wenn man den Text nicht in einer Endlosschleife schreibt fällt
es leichter ihn auch zu lesen.
Sicherlich wurde doch der Auftrag an den Blumenladen
schriftlich festgehalten; was ist da explizit vereinbart?
Das halte ich für praxisfremd. Viel eher geht man doch mit seinen eigenen Notizen (oder auch nur Ideen) in den Blumenladen, der scheibt sich das auf und gut ist.
Eine „Aufragsbestätigung mit Bezug auf die angehängte Kopie des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnises“ wird es kaum geben.
Da ja wohl Blumen geliefert wurden, ist es schon so, dass man
dafür auch bezahlen muss; es ist nur die Frage, was bewiesen
werden kann.
Ja, und…? Wenn man des Nachweis seiner Behauptungen auch antreten kann?! Was dann??
Greetz
T.
Die Wünsche werden ja mit der Blumenhändlerin genau besprochen, die sich alles auch notiert. Z. B., weiße und rote Rosen im Autoschmuck, weiße Rosen im Brautstrauß mit eingearbeiteten roten Rosenblättern und in beiden Schleierkraut mit Gold, eine Kopie davon wird nicht an den Kunden ausgehändigt aber in einer Mail bestätigt. Dass die Rosen im Autoschmuck und im Brautstrauß dann nicht weiß waren, können dann mit Sicherheit auch alle Gäste bestätigen. Dass das Schleierkraut nicht mit Gold war, gibt dann die Blumenverkäuferin ja auch zu, weil sie grade keines hatte. Alles Andere streite sie dann natürlich ab, auch auf das nicht zu benutzende Armband geht sie nicht ein.
I. Gerlicher